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   OLG München, 07.10.1998 - 21 U 3506/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10155
OLG München, 07.10.1998 - 21 U 3506/98 (https://dejure.org/1998,10155)
OLG München, Entscheidung vom 07.10.1998 - 21 U 3506/98 (https://dejure.org/1998,10155)
OLG München, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 21 U 3506/98 (https://dejure.org/1998,10155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung; Prüfungsumfang bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen; Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Grundrechten aus Art. 5 GG; Irreführung durch eine Gegendarstellung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 964
  • ZUM 1999, 84
  • afp 1999, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 C 2.15

    Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft mit Wirkung für das staatliche

    Sie hindert das Fachgericht daran, den Einwendungen des beim Bundesverfassungsgericht unterlegenen Beteiligten gegen das Vorliegen der festgestellten Grundrechtsverletzung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 537/05 - NJW 2006, 3199; OLG München, Urteil vom 7. Oktober 1998 - 21 U 3506/98 - NJW-RR 1999, 964; Stark, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, Mitarbeiterkommentar, 2. Auflage, § 95 Rn. 76).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    Es darf dabei zwar das Vorliegen des festgestellten Verfassungsverstoßes und die der Feststellung zugrundeliegenden Wertungen (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Oktober 1998 - 21 U 3506/98 - NJW-RR 1999, S. 964) nicht mehr in Frage stellen.
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14

    Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die

    Eine solche Bindung bestünde nach § 31 Abs. 1 BVerfGG nur, wenn die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss bereits endgültig und abschließend festgelegt hätten, ob die von dem Kläger angegriffene Erstmitteilung auf der Titelseite rechtlich als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist (zu einer solchen Fallgestaltung OLG München NJW-RR 1999, 964).
  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    Auch wenn es sich bei den zitierten Schreiben - entgegen den sonstigen, auch bei dem Bundesverfassungsgericht in anderen Fällen geübten Gepflogenheiten (vgl. etwa die Entscheidungsformeln des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1998 [BVerfGE 97, 391], des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 [BVerfGE 101, 331, 332 f.] und des Urteils des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 [BVerfGE 101, 361, 362], die Wiedergabe der Entscheidungsformel des Beschlusses einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil des OLG München vom 7. Oktober 1998 [OLG München, NJW-RR 1999, 964, 965] und das Tenorierungsbeispiel bei Umbach/Sennekamp, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, Rdn. 13 nach § 35 c, "Tenorierung von Entscheidungen" [S. 694], Beispiel 2) - nicht um einen förmlichen Berichtigungsbeschluss i. S. d. §§ 319 ZPO, 118 VwGO handelt, steht für den Senat bindend fest, dass die Entscheidung des 1. Zivilsenats nur insoweit durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist, als der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 47.630,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Januar 1996 zu zahlen und in diesem Umfang die Berufung des Beklagten der Sache nach zurückgewiesen worden ist.
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