Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- bundesanzeiger-verlag.de
Haftung des Betreuers gegenüber der Staatskasse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Betreuers, Sicherung eines Vergütungsanspruchs, Deliktsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1677
- NJW-RR 1999, 1677
- FGPrax 1999, 54
- FamRZ 1999, 1166
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
Vor allem aber bietet das Gesetz dem Betreuer keine Handhabe, für die Sicherung seines zukünftigen Vergütungsanspruches, der erst später vom Vormundschaftsgericht festzusetzen war, Rücklagen zu bilden (BayObLG, FamRZ 1998, 507, 508). - BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
Der Betreute war, wie auch der Bezirksrevisor eingeräumt hat, im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung durch das Landgericht (BayObLG FamRZ 1998, 697, 698; FamRZ 1996, 372) mittellos, so daß für die Vergütung des Betreuten § 1836 Abs. 2 BGB heranzuziehen ist. - BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
Der Betreute war, wie auch der Bezirksrevisor eingeräumt hat, im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung durch das Landgericht (BayObLG FamRZ 1998, 697, 698; FamRZ 1996, 372) mittellos, so daß für die Vergütung des Betreuten § 1836 Abs. 2 BGB heranzuziehen ist. - BGH, 02.04.1987 - III ZR 149/85
Amtspflichten des Amtsvormunds bei Aushandelung eines Arbeitsvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
Die Haftung des Betreuers folgt allein aus § 1833 BGB und besteht nur gegenüber dem Betreuten; die genannte Bestimmung hat keine drittschützende Wirkung (…Münchener Kommentar - Schwab § 1833 Rdnr. 11; BGH 100, 313, 316).
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R
Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens
Jedenfalls aber ist eine Haftung des Betreuers gegenüber Dritten nach allgemeinen Regeln dadurch ohnedies nicht ausgeschlossen (dazu Oberlandesgericht Düsseldorf vom 4.8.1998 - 25 Wx 108/97 - zur Haftung des Betreuers gegenüber der Staatskasse) und damit nicht eine Haftung nach § 103 SGB XII. - OLG Karlsruhe, 15.06.2010 - 12 U 235/09
Pflichten des Betreuers einer vermögenden Person
Entgegenstehende Vorstellungen des Betreuers sind in der Regel irrelevant, der Wille des Betroffenen hat Vorrang (OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1166 ). - OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02
Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen
Vielmehr hat er - wie ausgeführt - die Betreuung am Wohl des Betroffenen zu orientieren (…vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1166).