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   LG Berlin, 16.11.1998 - 51 S 292/98   

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https://dejure.org/1998,3888
LG Berlin, 16.11.1998 - 51 S 292/98 (https://dejure.org/1998,3888)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.11.1998 - 51 S 292/98 (https://dejure.org/1998,3888)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. November 1998 - 51 S 292/98 (https://dejure.org/1998,3888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 675 § 812
    Beweislastverteilung bei unbefugter Barabhebung mit gestohlener EC-Karte unter Verwendung der PIN

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1213
  • ZIP 1999, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Osnabrück, 04.02.2003 - 7 S 641/02

    Aufwendungsersatzanspruch aus einem Auftragsverhältnis eines Kunden gegenüber

    Im Gesamtergebnis besteht daher wegen der Möglichkeit des konventionellen Ausspähens kein Anscheinsbeweis zulasten des Karteninhabers - solange nicht im Einzelfall ausgeschlossen ist, dass der Kunde nie einen nicht-sichtgeschützten POS-Terminal (Einkaufsmärkte. Bahnhöfe etc.) benutzt hat (ähnlich schon LG Berlin NJW-RR 1999/1213 mit zustimmenden Anmerkungen Reifner EWiR 1999/447, Hoppe ZBB 1999, 88 und Strube WM 1998/1210, 1214 f, 1218; vgl auch Schindler NJW-CoR 1998/223; aA die hM).
  • AG Dortmund, 26.03.2003 - 127 C 8948/02

    Kein Anscheinsbeweis für unsorgfältigen Umgang mit PIN bei EC-Kartendiebstahl

    Das Gericht ist daher der Auffassung, dass angesichts aller vorgenannten Umstände und Erwägungen ein Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Nutzung der ec-Karte unter Verwendung der Geheimnummer nicht dafür spricht, dass der Karteninhaber grob unsorgfältig mit der Geheimzahl umgegangen ist (wie hier LG Berlin NJW-RR 1999, 1213; OLG Hamm a.a.O.; AG München NJW-RR 2001, 1056 f.).
  • LG Mönchengladbach, 28.04.2000 - 2 S 288/99

    Diebstahl der EC-Karte - rechtswidrige Abhebungen

    Ein Anscheinsbeweis des Verschuldens des Karteninhabers für die Fälle, in denen mit einer gestohlenen EC-Karte unter Verwendung der korrekten PIN-Nummer Geld abgehoben wurde, kommt nicht in Betracht, da die Entschlüsselung der PIN-Nummer der EC-Karten durch Unbefugte - auch bei neuesten Verschlüsselungsmechanismen - im Hinblick auf die Verfügbarkeit geeigneter Lesegeräte bzw. geeigneter Software nicht bzw. nicht mehr ausgeschlossen werden kann (vgl. LG Dortmund CR 1999, 556; AG Duisburg NJW-COR 1999, 498; OLG Hamm a.a.O.; vgl. auch Palandt-Sprau, § 676 f, Rn 24 mwN; Strube WM 1998, 1210, auch zu dem hier - B1.14 - von der Klägerin lediglich vermuteten Ausspähen der Geheimzahl; einschränkend; Aepfelbach/Cimiotti, WM 1998, 1218; LG Berlin NJW-RR 1999, 1213).
  • AG Duisburg, 09.09.1999 - 49 C 97/99

    Mißbrauch einer EC-Karte

    Ähnlich hatten bereits das Landgericht Dortmund (Urteil vom 25.05.1999 - 17 S 297/98, CR 1999, 556), das Landgericht Berlin (Urteil vom 16.11.1998 - 51 S 292/98 -, DuD 1999, 360 = NJW CoR 1999, 172) und das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 01.09.1998 - 30 C 2119/97 -, ZAP EN-Nr. 730/99 = CR 1998, 723) entschieden.
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