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   KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99   

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KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99 (https://dejure.org/1999,15325)
KG, Entscheidung vom 11.06.1999 - 28 W 3063/99 (https://dejure.org/1999,15325)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 28 W 3063/99 (https://dejure.org/1999,15325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1164
  • MDR 1999, 1018
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    b) Dem steht die Ansicht gegenüber, dass die Ehe des Richters mit einer Rechtsanwältin, die zwar Mitglied der Sozietät oder angestellte Anwältin in der den Gegner vertretenden Kanzlei, aber nicht dessen Prozessbevollmächtigte sei, nicht die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertige; es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit hinzutreten (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273; OLG Hamburg, OLGR 2005, 406; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 43 Rn. 9; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rn. 4).

    Umstände, welche die Besorgnis der Befangenheit in diesen Fällen rechtfertigen, werden dann angenommen, wenn es infolge der Ehe zu einem Gespräch zwischen dem Richter und dem Prozessvertreter des Gegners über den Rechtsstreit gekommen ist (vgl. KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165) oder der als Rechtsanwalt tätige Ehegatte des Richters ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Prozesses hat (vgl. LG Hanau, NJW-RR 2003, 1368 - Rechtsstreit über eine Honorarforderung).

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, ist es einer Partei nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner unterbleiben wird, und den Richter erst dann abzulehnen, wenn dies doch geschieht und ihr das bekannt wird (zur Begründetheit einer Ablehnung in diesem Falle: vgl. KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165).

  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    In allen anderen Fällen müssen weitere konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit hinzutreten (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165; 2014, 572, 573; OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217 f.; OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552, 3553; OLG Naumburg; BeckRS 2012, 24085; BeckOK-ZPO/Vossler, a.a.O.).

    Hierzu gehören insbesondere private Gespräche über den Gegenstand des Rechtsstreits (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165), die unterbliebene oder verspätete Offenlegung der persönlichen Beziehung (KG, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2008, 175 f.; OLG München, NJW 2014, 3042, 3043) oder ein eigenes Mandatsverhältnis (KG, NJW-RR 2014, 572, 573), nicht aber die abstrakte Erörterung einer den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfrage (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552), die langjährige Zusammenarbeit im Vorstand eines Vereins (OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217, 218), eine frühere Tätigkeit des Richters als Stationsreferendar und das daraus resultierende Duz-Verhältnis (BGH, NJW-RR 2007, 776, 777) oder der Umstand, dass der ehemalige Vorsitzende des erkennenden Senats zu den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei gehört (BGH, NJW 2011, 1358, 1359 f.).

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 233/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei beruflicher

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Sachverständige stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehungen zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. Hessisches LSG, Beschl. v. 12.12.2005 - L 9 SF 106/05 AL - BayOblG, NJW-RR 1987, 127; KG, NJW-RR 2000, 1164 [für die Richterablehnung]).

    Vielmehr hat er diese sogleich nach Erhalt des Gutachtenauftrags dem Gericht mitgeteilt (vgl. zu dieser Erwägung im Rahmen der §§ 48 i.V.m. 42 Abs. 2 ZPO bei der Richterablehnung KG, NJW-RR 2000, 1164).

  • OLG München, 05.07.2006 - 34 SchH 5/06

    Unbegründete Ablehnung des Schiedsrichters bei Patenschaft mit nicht

    Die Verbindung eines Schiedsrichters als Taufpate eines Sozietätsmitglieds begründet unter den gegebenen Umständen kein Näheverhältnis zu einem anderen Sozietätsmitglied und dessen Mandanten und damit auch keine berechtigten Zweifel an seiner Unabhängigkeit (so im Rahmen des § 42 ZPO für ein Verwandtschaftsverhältnis auch OLG Celle OLGR 1995, 272; KG NJW-RR 2000, 1164).
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07
    In derartigen Fällen ist der betreffende Richter aber verpflichtet, die Umstände dieses persönlichen Verhältnisses den Parteien mitzuteilen (vgl. hierzu KG in NJW-RR 2000, 1164 [KG Berlin 11.06.1999 - 28 W 3063/99] ).
  • VGH Bayern, 14.01.2010 - 16a D 08.1287

    Disziplinarrecht

    Schon dann, wenn aus der - objektivierten - Sicht auch nur eines Verfahrensbeteiligten Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Gerichtsmitglieds bestehen können, ist deshalb einem Ablehnungsgesuch zu entsprechen (KG vom 11.6.1999 MDR 1999, 1018 f.; OLG Stuttgart vom 28.11.2006 MDR 2007, 545).
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