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   OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95   

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https://dejure.org/1999,5877
OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95 (https://dejure.org/1999,5877)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.03.1999 - 5 U 4/95 (https://dejure.org/1999,5877)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. März 1999 - 5 U 4/95 (https://dejure.org/1999,5877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sorgfaltspflichten des Heizungsmonteurs bei Mietshaussanierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Schadens aus dem Austritt von Öl aus einerTankanlage ; Voraussetzungen einer Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises; Notwendige Reaktion auf das Erkennen eines die Betriebssicherheit beeinträchtigenden Mangels; Beweislastverteilung für ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 276; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 31; BGB § 254; WHG § 22
    Hinweispflicht des Heizungsbauers auf vorhandene Mängel der Öltankanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631
    Haftung des Werkunternehmers wegen Aufklärungspflichtverletzung bei Kraftfahrzeugwartung und bei Heizungsreparaturarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1554
  • NZM 1999, 1020
  • VersR 2001, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1976 - 10 U 64/76
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Als mittelbarer Schaden sind ihm Aufwendungen für die Beseitigung der Verschmutzung entstanden, die nach § 249 BGB zu erstatten sind (vgl. BGH VersR 1995, 427; OLG Karlsruhe VersR 1978, 47; siehe auch BGH VersR 1994, 1155).

    Die Vorschrift des § 18 VAws ist daher auch genausowenig wie etwa § 29 StVZO Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. zu § 22 WHG OLG Karlsruhe VersR 1978, 47).

    Als dem Wasserrecht angehörende Normen dienen sie zwar ebenfalls nur dem öffentlichen Interesse und gestatten nicht die Herleitung einer Ersatzpflicht zum Schutze der Individualrechtsgüter Dritter (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1978, 47).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1991 - 10 U 135/90

    Mitverantwortlichkeit für Ölschaden wegen mangelhafter Tankanlage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    dd) Der Haftungsanteil des Klägers kann schließlich nur unter Einbeziehung der durch die vorschriftswidrig betriebene und objektiv mangelhafte Tankanlage wesentlich erhöhte Anlagen- und Betriebsgefahr umfassend bemessen werden (vgl. BGH VersR 1995, 428; BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2 = VersR 1993, 1155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478; OLG Bremen VersR 1979, 450).

    Auch insoweit steht die durch technische Mängel zusätzlich erhöhte Betriebsgefahr nicht, wie sonst oft, hinter einer Verschuldenshaftung des Schädigers zurück (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1478; vgl. zum Verhältnis bei beiderseits fehlendem Verschulden BGH BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2).

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 135/92

    Anlagenhaftung bei Heizöllieferung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Daneben kann ein Schadensersatzanspruch gemindert werden, durch die allein dem Risikobereich des Geschädigten angehörende (vgl. BGH VersR 1993, 1155) erhöhte Betriebsgefahr.

    dd) Der Haftungsanteil des Klägers kann schließlich nur unter Einbeziehung der durch die vorschriftswidrig betriebene und objektiv mangelhafte Tankanlage wesentlich erhöhte Anlagen- und Betriebsgefahr umfassend bemessen werden (vgl. BGH VersR 1995, 428; BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2 = VersR 1993, 1155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478; OLG Bremen VersR 1979, 450).

  • OLG Bremen, 30.03.1979 - 4 U 9/79
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    dd) Der Haftungsanteil des Klägers kann schließlich nur unter Einbeziehung der durch die vorschriftswidrig betriebene und objektiv mangelhafte Tankanlage wesentlich erhöhte Anlagen- und Betriebsgefahr umfassend bemessen werden (vgl. BGH VersR 1995, 428; BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2 = VersR 1993, 1155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478; OLG Bremen VersR 1979, 450).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 275/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Dazu gehört es, sich rechtzeitig mit Rechtsänderungen vertraut zu machen und ihnen ohne besonderen Hinweis nachzukommen (vgl. BGH VersR 1957, 244).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Sofern feststeht, dass trotz Mitverschuldens bei der Schadensentstehung (§ 254 Abs. 1 BGB) noch ein Anspruch des Klägers übrigbleibt, kann das mitwirkende Verschulden ausnahmsweise unter bestimmten, hier fehlenden Voraussetzungen, noch im Betragsverfahren geprüft werden, wenn dies im Grundurteil vorbehalten ist (vgl. BGHZ 76, 397, 110, 196, 202).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Deshalb muß der Senat nicht prüfen, ob die vom Erblasser unterlassene oder zumindest unsorgfältige Endkontrolle den Zweck hatte, gerade diejenige Gefahr abzuwenden, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden sollte (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 52; Kausalität 1).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, der nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt (BGHZ 100, 31, 34 m.w.N.), setzt voraus, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (vgl. etwa BGHZ a.a.O. S. 33; 7, 198, 200; BGHR BGB 548 Anscheinsbeweis 1; ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 15).
  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Als mittelbarer Schaden sind ihm Aufwendungen für die Beseitigung der Verschmutzung entstanden, die nach § 249 BGB zu erstatten sind (vgl. BGH VersR 1995, 427; OLG Karlsruhe VersR 1978, 47; siehe auch BGH VersR 1994, 1155).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81

    Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Für deren Verhalten haftet der Kläger nicht (vgl. BGH VersR 1983, 394).
  • RG, 05.12.1929 - VI 161/29

    Zur Auslegung eines Werkvertrags, bei dem es dem nicht sachkundigen Besteller

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15

    Werkvertrag: Nebenvertragliche Pflichten bei Annahme eines Kfz-Werkstattauftrags

    Erkennt oder kann bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Kfz Werkstatt einen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigenden Mangel erkennen, dann begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit dieser eine Entschließung über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels herbeiführen kann (AG Brandenburg, aaO, bei Juris Rn. 28; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1554 - bei Juris Rn. 47).
  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Nur wenn nämlich der Werkunternehmer erkennt oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt bei der Durchführung der Reparaturarbeit einen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigenden Mangel erkennen kann, begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit dieser eine Entschließung über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels herbeiführen kann ( OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, Seiten 1554 ff. = VersR 2001, Seiten 472 ff. = OLG-Report 2000, Seiten 110 ff. ).
  • LG Hagen, 20.02.2006 - 4 O 167/05

    Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht für Schäden durch den Einbau

    Denn durch das belastete Material wurden sowohl unbelasteter Boden als auch das Erdreich auf der Deponie verunreinigt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1554; OLG Düsseldorf, Baurecht 01, 633 ff.).
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