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   LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00   

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https://dejure.org/2000,12691
LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00 (https://dejure.org/2000,12691)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23.06.2000 - 14 S 1502/00 (https://dejure.org/2000,12691)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 14 S 1502/00 (https://dejure.org/2000,12691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Verantwortlichkeit des Schädigers für während der Schulzeit begangene Körperverletzung; Zweckbestimmung der Haftungsablösung nach Versicherungsrecht; Schulbezogenheit von Verletzungshandlungen; Vorsatz im ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine Haftung bei Verletzung eines Mitschülers (§§ 104 ff. SGB VII)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; SGB VII § 104; SGB VII § 105; SGB VII § 106
    Beinstellen auf Schulhof nach dem Unterricht als schulbezogener Unfall i. S. d. §§ 104 ff. SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1625
  • VersR 2002, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Auszug aus LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00
    Diese Vorschriften sind gedanklich auf die besondere Situation der Schule umzuformen, also ihre Auslegung den Eigenheiten des Schulbetriebes so anzupassen, dass die Zweckbestimmung der Haftungsablösung auch hier zum Tragen kommt (BGH NJW 1992, S. 2032, 2033, noch zu § 637 RVO).
  • OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das

    Auszug aus LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00
    Im Falle des Haftungsausschlusses gemäß §§ 105 f. SGB VII ist darüber hinaus erforderlich, dass sich der Vorsatz auch auf den konkreten Schadenserfolg erstreckt, vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1993, S. 97.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.1978 - 7 U 289/77
    Auszug aus LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00
    Nach OLG Karlsruhe, VersR 1978, S. 639, 640, welches auch über die Schulbezogenheit von Beinstellen zu befinden hatte, ist es geradezu typisch, sozusagen unter den Augen des Lehrers, aber in der Hoffnung, nicht bemerkt zu werden, einen Mitschüler zu necken.
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    b) Demgegenüber wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, daß der Gesetzgeber bei der Einordnung der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch für den Anspruch des Geschädigten eine Änderung der bis dahin bestehenden Rechtslage weder in den neuen gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck gebracht noch beabsichtigt habe und daß lediglich für die Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern eine vom bisherigen Rechtszustand abweichende Regelung getroffen worden sei (vgl. OLG Celle, VersR 1999, 1550; OLG Hamburg, RuS 2000, 329, 330; OLG Hamm, RuS 2002, 287; 331 f. mit zustimmender Anmerkung von Lemcke; OLG Nürnberg, ZfS 2002, 577 f.; OLG Schleswig, RuS 2000, 504; LG Coburg, SchPrax 2001, 367; LG Hamburg, RuS 2000, 329; LG Leipzig, NJW-RR 2000, 1625 f. = VersR 2002, 239 f.; AG Schleiden, RuS 2000, 460 f. mit zustimmender Anmerkung von Lemcke; Brackmann/Krasney, Handbuch des Sozialrechts Bd. 3/1, Stand Dezember 2002, § 104 Rdn. 22; Falkenkötter, NZS 1999, 379 f.; Kater/Leube, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 104, Rdn 37; Maschmann, SGb 1998, 54, 56; Ricke in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand August 2002, § 104 Rdn. 12; Waltermann, NJW 1997, 3401, 3402; 2002, 1225, 1226; ders. in: Wannagat, Sozialgesetzbuch, Stand Juli 2002, § 104 SGB VII Rdn. 19; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 80 Rdn. 87).
  • LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08

    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines

    Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene , d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625).
  • OLG Dresden, 20.03.2002 - 6 U 2712/01

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen Verletzung des Körpers

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