Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 01.03.1999

Rechtsprechung
   OLG München, 05.11.1999 - 23 W 2894/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5515
OLG München, 05.11.1999 - 23 W 2894/99 (https://dejure.org/1999,5515)
OLG München, Entscheidung vom 05.11.1999 - 23 W 2894/99 (https://dejure.org/1999,5515)
OLG München, Entscheidung vom 05. November 1999 - 23 W 2894/99 (https://dejure.org/1999,5515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs bei Auflassung ohne Zustimmung eines Miteigentümers; Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch kann gemäß § 22 GBO i.V.m. § 29 GBO erreicht werden.; Gemeinsames Grundstückseigentum bei gesetzlichem Güterstand in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 44 (Leitsatz und Auszüge)

    GBO §§ 22, 29; BGB § 892
    Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 384
  • MDR 2000, 782
  • Rpfleger 2000, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2013 - V ZB 83/12

    Grundbucheintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks gegen den Willen des

    Die Eintragung eines Vermerks über die Rechtshängigkeit eines Zivilprozesses über das Eigentum oder ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstück ist im Gesetz nicht vorgesehen; seine Zulässigkeit ist jedoch im Hinblick auf § 325 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 892 Abs. 1 BGB nahezu einhellig anerkannt (vgl. etwa OLG München, NJW-RR 2000, 384; OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1498; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098; OLG Stuttgart, MDR 1979, 853, 854; Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 892 Rn. 264; MünchKomm-BGB/Kohler, 5. Aufl., § 899 Rn. 30, § 892 Rn. 61; Lemke/Gottwald, Immobilienrecht, § 76 GBO Rn. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 325 Rn. 50; Toussaint in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 899 Rn. 35; PWW/Huhn, BGB, 7. Aufl., § 899 Rn. 13; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 899 Rn. 7; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1652; KEHE/Keller, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Einl. J 30; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Aufl., Anh. zu § 13 Rn. 34; Bauer/von Oefele/Knothe, GBO, 3. Aufl., § 29 Rn. 63; Bohnefeld/Kroiß/Tank, Erbprozess, 4. Aufl., S. 227; Rahn, BWNotZ 1960, 61, 63; Wächter, NJW 1966, 1366; a.A. Lickleder ZZP 114 [2001], 195).

    Die Gefahr eines endgültigen Rechtsverlusts für den wahren Berechtigten wiege aber schwerer als die nur zeitlich beschränkte Beeinträchtigung des Buchberechtigten (OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 250, 251; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2007 - 5 Wx 29/07, juris Rn. 5; OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 1099, 1100; BayOblG, NJW-RR 2003, 234; OLG München, NJW-RR 2000, 384, 385; OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1498, 1499; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098, 1099; OLG Stuttgart, MDR 1979, 853, 854; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 4. Aufl., § 325 Rn. 102; PWW/Huhn, BGB, 7. Aufl., § 899 Rn. 14; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 899 Rn. 7; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 325 Rn. 50; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 70. Aufl., § 325 Rn. 10 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., Anh. zu § 13 Rn. 34; Bauer/von Oefele/Knothe, GBO, 3. Aufl., § 29 Rn. 63; Roth, NJW-Spezial 2010, 359; Krug, FGPrax 2009, 252; Mai, BWNotZ 2003, 108, 110).

  • OLG Köln, 02.01.2012 - 2 Wx 240/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    In Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich vertreten wird, daß zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 1 GBO der - gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO zu führende - Nachweis genügt, daß ein die im Grundbuch verzeichnete Rechtsposition betreffender dinglicher Anspruch eines Dritten rechtshängig geworden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 234; OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 1099 [1101]; OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 250 [251]; OLG München, NJW-RR 2000, 384 [385]; OLG Schleswig.

    Die gleiche faktische Wirkung einer Verfügungssperre kommt auch einem im Grundbuch eingetragenen Rechtshängigkeitsvermerk zu, und zwar selbst dann, wenn die Klage des nicht eingetragenen Anspruchstellers aussichtslos ist (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 1099 [1101]; OLG München, NJW-RR 2000, 384 [385]; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 [1099]): Ist ein solcher Vermerk im Grundbuch eingetragen, so ist beispielsweise demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet ist und dessen Berechtigung das Gesetz somit vermutet (§ 891 BGB), gleichwohl die Belastung des Grundstücks als Sicherungsmittel bei einer Kreditaufnahme faktisch verwehrt, weil ein potentieller Kreditgeber das Grundstück regelmäßig vor der Löschung des Rechtshängigkeitsvermerks nicht als Sicherheit akzeptieren wird.

    Denn die Beteiligte hat jedenfalls den dann in der Form des § 29 GBO, also durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde, zu führenden (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 234; OLG München, NJW-RR 2000, 384 [385]) Nachweis der Erhebung einer solchen Klage nicht erbracht.

  • OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 W 264/04

    Miteigentum an einem Luftfahrzeug; Guter Glaube an das Eigentum im

    In Rechtsprechung und Literatur ist zwar umstritten, ob für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks eine einstweilige Verfügung vorliegen muss (OLG München NJW 1966, 1030, Staudinger-Gursky, a.a.O., § 899 Rn. 82, Münchkomm-Wacke, a.a.O., § 899 Rn. 33, Stein-Jonas-Leipold, ZPO, § 325 Rn. 42, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 1654) oder ob - so die überwiegende und in der Rechtsprechung im Vordringen befindliche Ansicht - die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks nur die Vorlage von Urkunden i.S.v. § 29 GBO voraussetzt (so BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2 Z BR 111/04, NJW-RR 2004, 1461 und Beschluss vom 24.10.2002 - 2 ZR BR 103/02, NJW-RR 2003, 234, OLG München, Beschluss vom 05.11.1999, - 23 W 2894/99 -, NJW-RR 2000, 384, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.05.1994, - 2 W 40/94, NJW-RR 1994, 1498, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.01.1989 - 3 W 189/88 -, NJW 1989, 1098, OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.1979, - 8 W 527/78 -, MDR 1979, 853, Palandt-Bassenge, a.a.O., § 899 Rn. 10, Soergel-Stürner, a.a.O., § 899 Rn. 14, Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 325 Rn. 50, Demharter, GBO, 24. Aufl., Anhang zu § 13 Rn. 22).

    Den Ausschlag gibt letztlich, dass für den möglicherweise wahren Berechtigten die Gefahr eines endgültigen Rechtsverlustes besteht, während die Beeinträchtigung des Buchberechtigten nur von zeitlich beschränkter Dauer ist (so OLG München NJW-RR 2000, 384) und mit Rücksicht auf das Kostenrisiko von vornherein aussichtlose Klagen nur in seltenen Fällen erhoben werden dürften (OLG Zweibrücken NJW 1989, 1098, 1099).

  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 20 W 315/08

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des eingetragenen

    Darüber hinaus besteht, wie bereits das Oberlandesgericht München in seinem Beschluss vom 05.11.1999 -23 W 2894/99- (Rpfleger 2000, 106, 107=NJW-RR 2000, 384, 385) ausgeführt hat, zwischen Widerspruch und Rechtshängigkeitsvermerk der grundlegende Unterschied, dass beim Widerspruch die Unrichtigkeit des Grundbuchs wegen der Unrichtigkeit der materiellen Rechtslage geltend gemacht wird und deshalb der gutgläubige Erwerb ausgeschlossen werden soll, während der Rechtshängigkeitsvermerk nur besagt, dass ein Rechtsstreit bezüglich einer unmittelbaren rechtlichen Beziehung der Partei zum Grundstück anhängig ist, dessen Verlauf und Ausgang offen und auch von der materiellen Rechtslage verschieden sein kann.

    Bei Abwägung der Interessen von eingetragenem Eigentümer und dem angeblich wahren Berechtigten gibt aber den Ausschlag, dass für den möglicherweise wahren Berechtigten die Gefahr eines endgültigen Rechtsverlusts besteht, während die Beeinträchtigung des Buchberechtigten nur von zeitlich beschränkter Dauer ist und mit Rücksicht auf das Kostenrisiko von vornherein aussichtslose Klagen nur in seltenen Fällen erhoben werden dürften (Oberlandesgericht Braunschweig NJW-RR 2005, 1099, 1101; Oberlandesgericht München NJW-RR 2000, 384; Oberlandesgericht Zweibrücken, NJW 1989, 1089, 1099).

  • OLG Nürnberg, 26.03.2012 - 15 W 328/12

    Grundbuchverfahren: Eintragung des Rechtshängigkeitsvermerks im Wege der

    a) Eine Ansicht hält den Weg der Grundbuchberichtigung in entsprechender Anwendung des § 22 GBO für gegeben und verlangt nur den Nachweis der Rechtshängigkeit in Form des § 29 GBO (BayObLG NJW-RR 2003, 234; BayObLG NJW-RR 2004, 1461; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099; OLG München NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken NJW 1989, 1098; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 1498; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 300; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 27.11.2007, Az. 5 Wx 29/07; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250; Palandt-Bassenge, BGB 71. Aufl. § 899 Rn. 7; Demharter, GBO 28. Aufl. Anhang zu § 13 Rn. 34; Meikel, GBO 10. Aufl. Einl. C Rn. 42; Kuntze u.a./Keller, Grundbuchrecht, 6. Aufl. Einleitung Rn. J 30).
  • OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    Es genüge vielmehr der Nachweis der Rechtshängigkeit gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO (so auch der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in NJW-RR 1994, 1498 ff; zuletzt OLG Frankfurt FGPrax 2009, 250 ff bei juris Rn. 11 f; OLG Braunschweig NJW-RR 2005, 1099 ff bei juris Rn. 23 f - dort allerdings mit dem Hinweis, dass die Gegenmeinung gewichtige Argumente für sich in Anspruch nehmen könne; OLG München NJW-RR 2000, 384 f bei juris Rn. 7-9; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 1098 f Rn. 13).
  • BayObLG, 24.10.2002 - 2Z BR 103/02

    Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks ins Grundbuch

    Eingetragen werden kann der Vermerk aufgrund Bewilligung oder einstweiliger Verfügung, aber auch im Weg der Grundbuchberichtigung in entsprechender Anwendung des § 22 GBO (OLG München Rpfleger 2000, 106; Kohler in Bauer/v. Oefele GBO § 22 Rn. 222; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 13 Rn. 22 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10995
OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99 (https://dejure.org/1999,10995)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.1999 - 4 W 27/99 (https://dejure.org/1999,10995)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 1999 - 4 W 27/99 (https://dejure.org/1999,10995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines Grundstücks; Berücksichtigung des erworbenen Kaufpreisanspruchs als Gegenleistung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines Grundstücks; Berücksichtigung des erworbenen Kaufpreisanspruchs als Gegenleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99
    Der beschwerdeführende Notar kann sich auch nicht auf die Entscheidung des OLG Köln in JurBüro 1997, 487 berufen, da in dieser Entscheidung in der Anweisung an den Notar, vor der Bestätigung der Kaufpreiszahlung keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Vertragsurkunde zu erteilen, nur zu dem Zweck für ausreichend befunden wurde, dass der Verkäufer einer Immobilie vor der Gefahr, sein Eigentum zu verlieren, ohne die Gegenleistung zu erhalten, hinreichend geschützt werde.
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139 ff.; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38).
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01

    Ehegattengrundstück; Prüfungspficht

    Es bleibt offen, ob das GBA den Eintragungsantrag bereits dann nach § 18 GBO beanstanden bzw. zurückweisen darf, wenn bestimmte, konkrete Tatsachen Anlass zur Vermutung geben, ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB liege vor (OLG Celle OLGR Celle 1999, 265).

    b) Ob es demgegenüber für Beanstandungen des Grundbuchamts nach § 18 GBO bzw. zur Zurückweisung des Eintragungsantrags schon ausreicht, wenn das Grundbuchamt begründeten Anlass zu der auf bestimmte Tatsachen zu gründenden Vermutung hat, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, a.a.O.; OLG Celle, OLG-Report Celle 1999, 265), kann offen bleiben.

  • OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06

    Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des

    Dem Regel-Ausnahme-Verhältnis von § 1364 BGB und § 1365 BGB entsprechend hat das Grundbuchamt grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gesamtvermögensgeschäft nicht vorliegt (nunmehr auch OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

    Allerdings entspricht es nahezu allgemeiner Auffassung, dass die Vorlage einer Zustimmungserklärung, des Ehegatten nur verlangt werden kann, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonstigen des Grundbuchamt bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Voraussetzungen des § 1365 BGB erfüllt sind, also das betroffene Grundstück das Vermögen des Verfügenden im wesentlichen ausschöpft und dies dem Verfügungskontrahenten bekannt war (vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Zweibrücken Rpfleger 1989 S. 95 ; BayObLG Rpfleger 2000 S.s265; OLG Celle NJW-RR 2000 S. 384).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem

    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • LG Kiel, 30.07.2004 - 24 T 6/04

    Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde im Zusammenhang mit einer

    Erforderlich ist, daß das Grundbuchamt positive Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB hat (Demharter a.a.O. § 33 Rz 31; OLG Celle NJW-RR 2000, 384.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht