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   OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98   

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https://dejure.org/1999,3278
OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98 (https://dejure.org/1999,3278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98 (https://dejure.org/1999,3278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 8 U 1010/98 (https://dejure.org/1999,3278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherheitsleistung; Ablehnung der Zwangsvollstreckung; Bürgschaft; Schadenersatz; Baumaßnahme; Schadenersatz

  • Judicialis

    BGB § 831 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 157; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 278; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 328
    Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 544
  • NZBau 2000, 292
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.12.1964 - BReg. 1a Z 315/64
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98
    b) Über diese Leistungsnähe hinaus bestanden auch für die Beklagte erkennbar Schutzpflichten ihrer Vertragsgläubigerin, der Volksbank R., gegenüber der Klägerin, die sich unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften insbesondere aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergeben (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1965, Seite 539, 541).

    Soweit hiergegen eingewandt wurde, die nachbarrechtlichen Schutzpflichten träfen nicht den Bauunternehmer ohne ausdrückliche Übernahme einer Haftungsverpflichtung (so Hodes in seiner Anmerkung zur vorgenannten Entscheidung, NJW 1965, 539, 540), überzeugt dies nicht.

  • BGH, 03.11.1961 - VI ZR 254/60
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98
    Schließlich steht der Einbeziehung der Klägerin in den Schutzbereich des zwischen der Volksbank R. und der Beklagten geschlossenen Bauvertrages auch nicht die Entscheidung des BGH vom 3.11.1961 (VersR 1962, Seite 86, 87) entgegen, derzufolge der Straßenanlieger bei Rohrverlegungsarbeiten vor seinem Haus nicht in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Straßenbaulastträger und dem die Rohrarbeiten ausführenden Bauunternehmer einbezogen sei; denn tragender Grund dieser Entscheidung ist allein die Unüberschaubarkeit des geschützten Personenkreises, nicht aber die sich hier stellende vorrangige Frage, ob Grundstücksnachbarn aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses in den Schutzbereich von Bauverträgen einbezogen sind.
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98
    Dass der Beklagten möglicherweise Name und Anschrift der Klägerin als Eigentümerin des Nachbargrundstücks nicht bekannt gewesen wären, spielt dabei keine Rolle (vgl. BGH NJW 1984, Seite 355).
  • KG, 18.10.2012 - 22 U 226/09

    Unter welchen Voraussetzungen haftet der Bauherr für Schäden am Nachbargebäude?

    (1) Ein solcher Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird im Allgemeinen angenommen, wenn der Dritte bestimmungsgemäß mit der Hauptleistung in Berührung kommt, die Ausführung der Leistung sich also auch auf den Dritten auswirken kann (OLG Koblenz, Urteil vom 7.5.1999 - 8 U 1010/98 - NJW-RR 2000, 544 mit weiteren Nachweisen; KG, Urteil vom 21.8.2003 - 27 U 338/02 - EwiR 2004, 219).
  • KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02

    Einbeziehung des Nachbarn in den Schutzbereich des Bauvertrages; Hinweispflicht

    Ein solcher Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird im Allgemeinen angenommen, wenn der Dritte bestimmungsgemäß mit der Hauptleistung in Berührung gekommen ist und die Ausführung der Leistung sich auch auf den Dritten auswirken kann (OLG Koblenz - 8 U 1... 10/98 - NJW-RR 2000, 544; Staudinger-Jagmann, BGB, 2001, § 328 Rdnr. 98).

    Diese ergeben sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (OLG Koblenz - 8 U 1010/98 - NJW-RR 2000, 544).

  • OLG Braunschweig, 03.02.2021 - 8 U 67/20

    Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Anbaus nach Gründungsarbeiten an

    Die vom Landgericht zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98 - (NJW-RR 2000, 544 f.) ist durch die vorgenannte BGH-Rechtsprechung überholt.
  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 1 U 27/11

    Ingenieurvertrag über die Errichtung eines Wasserbauwerks: Vertrag mit

    Diese Voraussetzungen werden von der Rechtsprechung dann bejaht, wenn von einem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis auszugehen ist (dazu: OLG Düsseldorf Urteil vom 9.12.1964 - 9 U 172/63 - [NJW 1965, 439, 441]; OLG Koblenz Urteil vom 7.5.1999 - 8 U 1010/98 - [z.B. NJW-RR 2000, 544]; KG Urteil vom 21.8.2003 - 27 U 338/02 - [EWiR 2004, 219]; die beiden zuletzt genannten Entscheidungen zitiert nach juris).
  • LG Göttingen, 10.09.2020 - 8 O 224/14

    Bauarbeiten; Grundstücksnachbar; Erschütterungen

    Ein solcher Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter wird im allgemeinen angenommen, wenn der Dritte bestimmungsgemäß mit der Hauptleistung in Berührung kommt, die Ausführung der Leistung sich also auch auf den Dritten auswirken kann (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544).
  • OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02

    Schadensersatz wegen Außerachtlassung der Bestimmungen der Verordnung über die

    Das ist hier unzweifelhaft der Fall, weil die Kastenrinne zwischen den Anwesen auf dem Grundstück der Eltern montiert worden ist, und sich darauf die Lötarbeiten bezogen (OLG Celle NJW-RR 1999, 1693, OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 4 U 49/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Baumfällungen; Fehlendes Verschulden;

    So kann etwa der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, in den Schutzbereich des zwischen dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen sein mit der Folge, dass der Bauunternehmer dem Eigentümer des Nachbargrundstückes für die an diesem Grundstück infolge Baumaßnahmen verursachten Schäden haftet (OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 11.02.2011 - 2 O 472/04

    Sorgfaltsanforderungen bei dem Betrieb einer Wasserkraftanlage

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des Kammergerichts sowie des OLG Koblenz an (EWiR 2004, 219 f. und NJW-RR 2000, 544 f., beide Entscheidungen jedoch zu einem Bauwerkvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des Grundstücksnachbarn).
  • LG Kleve, 07.04.2010 - 2 O 494/05

    Versicherung erhält Geld für Regulierung eines Brandschadens vom Handwerker eines

    Dies ergibt sich bereits aus der unmittelbaren räumlichen Nähe (OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544 - Juris-Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 4 U 49/20
    So kann etwa der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, in den Schutzbereich des zwischen dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen sein mit der Folge, dass der Bauunternehmer dem Eigentümer des Nachbargrundstückes für die an diesem Grundstück infolge Baumaßnahmen verursachten Schäden haftet (OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09, juris).
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