Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5311
OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98 (https://dejure.org/1999,5311)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.04.1999 - 7 U 157/98 (https://dejure.org/1999,5311)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. April 1999 - 7 U 157/98 (https://dejure.org/1999,5311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung im Bauträgervertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Bauträgervertrag: Wie kann sich der Käufer verteidigen? (IBR 2000, 243)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 548
  • NZM 2000, 200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Allerdings ist der Beklagten zuzugeben, dass die nunmehr unstreitige Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht unmittelbar mit der auf die Erhebung von materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch beschränkten Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO geltend gemacht werden kann, wie sie der Kläger im ersten Rechtszug erhoben hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 246, 247; Urt. v. 14.5.1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 236 = MDR 1992, 902 = NJW 1992, 2160, 2162; BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460, 461 jew. m.w.N.).

    Für die Fallgestaltung, dass sich der Schuldner gegen einen nach Form und Inhalt vollstreckungsfähigen Titel wendet, der jedoch wegen Unbestimmtheit des Klagegrundes nicht der materiellen Rechtskraft fähig und deshalb wirkungsgemindert ist, hat der BGH dann in einer späteren Entscheidung die Ansicht vertreten, dass die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung bei dieser Sachlage mit einer "Klage analog § 767 Abs. 1 ZPO" geltend gemacht werden kann (BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460, 462 m.w.N.).

    Der mit der Berufung verfolgte Hauptantrag des Klägers ist damit nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 133 BGB nicht als Vollstreckungsgegenklage, sondern als "Unwirksamkeitsklage" analog § 767 Abs. 1 ZPO auszulegen (vgl. BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460, 462), weil von der Partei im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH v. 10.3.1994 - IX ZR 152/93, MDR 1994, 1240 = NJW 1994, 1537, 1538).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Allerdings ist der Beklagten zuzugeben, dass die nunmehr unstreitige Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht unmittelbar mit der auf die Erhebung von materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch beschränkten Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO geltend gemacht werden kann, wie sie der Kläger im ersten Rechtszug erhoben hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 246, 247; Urt. v. 14.5.1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 236 = MDR 1992, 902 = NJW 1992, 2160, 2162; BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460, 461 jew. m.w.N.).

    Ob es sich dabei um eine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO (worauf die Hilfsanträge des Klägers in zweiter Instanz abzielen) oder in analoger Anwendung des § 767 ZPO um eine prozessuale Gestaltungsklage handelt, hat der BGH in seiner Entscheidung v. 14.5.1992 offengelassen (BGH, Urt. v. 14.5.1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 236 = MDR 1992, 902 = NJW 1992, 2160, 2162 unter II. 2 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 17 U 143/93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Da es auch in dem hier zu entscheidenden Fall der Sache nach um die Vollstreckungsfähigkeit geht, die nach der Systematik der ZPO nur im Wege einer Vollstreckungsgegenklage beseitigt werden kann, und weil der Kläger im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Urteil benötigt, das die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, hält es das erkennende Gericht auch für die vorliegende Fallkonstellation für gerechtfertigt, die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels im Rahmen der prozessualen Gestaltungsklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (ebenso: OLG Hamm v. 2.1.1995 - 17 U 143/93, BauR 1996, 141; OLG Düsseldorf v. 27.6.1995 - 21 U 18/95, OLGR Düsseldorf 1995, 247 = BauR 1996, 143).
  • BGH, 23.11.1989 - III ZR 40/89

    Kann bei Vereinbarung einer Sicherungsgrundschuld das abstrakte Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Allerdings ist der Beklagten zuzugeben, dass die nunmehr unstreitige Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht unmittelbar mit der auf die Erhebung von materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch beschränkten Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO geltend gemacht werden kann, wie sie der Kläger im ersten Rechtszug erhoben hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 246, 247; Urt. v. 14.5.1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 236 = MDR 1992, 902 = NJW 1992, 2160, 2162; BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460, 461 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Der mit der Berufung verfolgte Hauptantrag des Klägers ist damit nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 133 BGB nicht als Vollstreckungsgegenklage, sondern als "Unwirksamkeitsklage" analog § 767 Abs. 1 ZPO auszulegen (vgl. BGH v. 18.11.1993 - IX ZR 244/92, MDR 1994, 1040 = NJW 1994, 460, 462), weil von der Partei im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH v. 10.3.1994 - IX ZR 152/93, MDR 1994, 1240 = NJW 1994, 1537, 1538).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Zunächst steht zwischen den Parteien seit dem Bekanntwerden des Urt. des BGH v. 22.10.1998 (- VII ZR 99/97, MDR 1999, 32 = NJW 1999, 51; vgl. dazu Blomeyer, NJW 1999, 472 ff) außer Streit, dass die Vollstreckungsunterwerfung durch den Kläger in dem Bauträgervertrag vom 2.9.1992 gem. §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig ist, weil der Urkundsnotar zugleich ermächtigt worden ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen (zur Begründung der materiell-rechtlichen Unwirksamkeit der Klausel im Einzelnen vgl. BGH v. 22.10.1998 - VII ZR 99/97, MDR 1999, 32 = NJW 1999, 51).
  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Der Klageänderung als solcher von der erstinstanzlich erhobenen Vollstreckungsabwehrklage zur prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO hat die Beklagte nicht widersprochen (§§ 523, 267 ZPO); die Auswechselung des Streitgegenstandes wäre im Übrigen aber auch sachdienlich i.S.v. §§ 523, 263 ZPO, weil dadurch der Streit der Parteien um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde im Rahmen des anhängigen Rechtsstreit ausgeräumt wird und sich ein weiterer Prozess vermeiden lässt (BGH v. 5.5.1983 - VII ZR 117/82, MDR 1983, 1017 = WM 1983, 1162, 1163).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 21 U 18/95

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.1999 - 7 U 157/98
    Da es auch in dem hier zu entscheidenden Fall der Sache nach um die Vollstreckungsfähigkeit geht, die nach der Systematik der ZPO nur im Wege einer Vollstreckungsgegenklage beseitigt werden kann, und weil der Kläger im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Urteil benötigt, das die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, hält es das erkennende Gericht auch für die vorliegende Fallkonstellation für gerechtfertigt, die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels im Rahmen der prozessualen Gestaltungsklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (ebenso: OLG Hamm v. 2.1.1995 - 17 U 143/93, BauR 1996, 141; OLG Düsseldorf v. 27.6.1995 - 21 U 18/95, OLGR Düsseldorf 1995, 247 = BauR 1996, 143).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08

    Mahnverfahren: Anforderung an die Wirksamkeit eines Mahn- und

    Vielmehr ist die Unwirksamkeit des Titels mit einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO geltend zu machen, die gegenüber einer Vollstreckungsabwehrklage einen anderen Streitgegenstand hat (vgl. BGH aaO; PfOLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 548, jew.m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01

    Unwirksamkeit einer durch den vollmachtlosen Vertreter abgegebenen

    Vollstreckungsabwehrklage, sondern nur im Wege einer gesonderten prozessualen Gestaltungsklage in analoger Anwendung des § 767 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu Senat, OLGR 1999, 500 = NJW-RR 2000, 548 und BGH ZIP 2001, 2288, 2289.
  • OLG Bamberg, 13.03.2008 - 1 U 189/07

    Bauträgervertrag: Vollstreckung von Zahlungsverpflichtungen aus Bauverträgen bei

    Die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung hat sich bislang im Wesentlichen mit der Frage der Wirksamkeit von Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärungen in Bauträgerverträgen befasst und hierbei deren Nichtigkeit jedenfalls für den Fall angenommen, dass der Notar vertraglich ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen (vgl. hierzu unter anderem BGH NJW 1999, 51; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 548).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 83/01

    Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch

    Soweit die Unwirksamkeit eines Vollstreckungstitels nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage, sondern nur im Wege einer gesonderten prozessualen Gestaltungsklage in analoger Anwendung des § 767 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu Senat, OLGR 1999, 500 = NJW-RR 2000, 548 und BGH ZIP 2001, 2288, 2289, jew. m.w.N.), haben die Kläger dem durch die Umstellung des Klageantrags im Senatstermin vom 27. Mai 2002 Rechnung getragen.
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2002 - 7 U 70/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Notarurkunde

    (vgl. hierzu Senat, OLGA 1999, 500 = NJW-RR 2000, 548 und BGH, ZIP 2001, 2288, 2289, jew. m.w.N.).
  • LG Essen, 10.08.2001 - 11 T 198/01

    Klauselerinnerung

    Es kann dahin stehen, ob in Fällen mit der Problematik der Nichtigkeit der Unterwerfungserklärung eine prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO statthaft ist (so OLG Hamm BauR 2000, 1059; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 548 f.; OLG Köln NJW-RR 1999, 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2005 - L 16 U 159/03
    Die daraufhin beim (SG) Oldenburg am 6. März 1998 erhobene Klage wurde durch Urteil vom 9. Februar 2000 (S 7 U 157/98) abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht