Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 25.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99   

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https://dejure.org/1999,5019
OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99 (https://dejure.org/1999,5019)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.1999 - 7 W 1754/99 (https://dejure.org/1999,5019)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 7 W 1754/99 (https://dejure.org/1999,5019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 14 5274/99
  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 579
  • NZI 2000, 136
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben der Insolvenzfähigkeit des Schuldners (§ 11 Abs. 1 InsO) auch die Prozessfähigkeit als die Fähigkeit, selbst oder durch bestellte Vertreter Prozesshandlungen wirksam vor- und entgegen zu nehmen (OLG Dresden NJW-RR 2000, 579, 580; OLG Köln ZIP 2000, 280, 282 f).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

    Auch ist regelmäßig darin, daß die weitere Beschwerde eingelegt wird, zugleich konkludent der Antrag zu erblicken, dieses Rechtsmittel zuzulassen (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 12.10.1999 - 7 W 1754/99 -).

    Im Insolvenzverfahren sind indes - wie das Landgericht zutreffend weiter ausgeführt hat - gemäß § 4 InsO auch die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die Prozeßfähigkeit (§§ 51 ff ZPO) entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 12. Oktober 1997 - 7 W 1754/99 - Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 4, Rdn. 7 und § 27, Rdn. 5; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 4, Rdn. 8; Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO, 1998, § 4, Rdn. 7 und § 14, Rdn. 15).

  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 278/99

    Antragsbefugnis beim Nachlassinsolvenzverfahren

    Seine Erklärung, er lege "alle Rechtsmittel" ein, ist indes dahin auszulegen, daß damit auch die Zulassung des Rechtsmittels der weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO erstrebt wird (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 12. Oktober 1999 - 7 W 1754/99 -).
  • OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00

    Zuordnung eines Freiberuflers zum Verbraucherinsolvenzverfahren bzw.

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu § 7 InsO ist jedoch anerkannt, dass ein ausdrücklicher Zulassungsantrag dann entbehrlich ist, wenn sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers ergibt, dass er eine Verletzung des Gesetzes geltend machen will und es sich um eine Rechtsfrage handelt, deren Beantwortung im Allgemeinen Interesse liegt (s. BayObLG, ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Dresden, NZI 2000, 136; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; OLG Köln, ZInsO 2000, 281).
  • OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die

    Zwar kann der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde auch schlüssig gestellt werden, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass mit dem Rechtsmittel das Vorliegen einer Gesetzesverletzung gerügt werden soll, deren Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (s. BayObLGZ 1999, 370; OLG Celle, ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2001, 23 ff., 25).
  • OLG Celle, 19.02.2001 - 2 W 118/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige weiteren Beschwerde gegen einen

    Insoweit kann zwar davon ausgegangen werden, dass bei einem schlüssig gestellten Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ein ausdrücklicher Antrag entbehrlich ist (s. dazu BayObLGZ 1999, 370 = ZInsO 2000, 161; OLG Celle, NZI 2000, 226 = ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163; OLG Köln, NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2000, 24 f.).
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 2 W 199/00
    Da gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nur gegeben ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht zugelassen wird, ist das eingelegte Rechtsmittel dahin zu verstehen, daß zugleich die Zulassung dieses Rechtsmittels beantragt wird (Senat, ZIP 2000, 462 (463]; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 80; Senat NZI 2000, 78; BayObLG, NZI 2000, 219; OLG Celle, NZI 2000, 226; OLG Dresden, NZI 2000, 136; Hoffmann, NZI 1999, 425 [429]; HK-Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 4).
  • LG Berlin, 11.12.2001 - 86 T 645/01

    Anwendung des § 57 Strafprozessordnung (ZPO) auf das Insolvenzverfahren;

    Soweit das Amtsgericht die Gläubigerin auf die Einleitung eines, Verfahrens zur Bestellung eines Notgeschäftsführers verwiesen hat (vgl. OLG Köln ZIP 2000, 280, 283, das sich mit der Frage, ob daneben auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betracht käme, nicht befasst hat; s.a. OLG Dresden NJW-RR 2000, 579, 580 [OLG Dresden 12.10.1999 - 7 W 1754/99] , das jedoch die Unterscheidung zwischen Notgeschäftsführer und Verfahrenspfleger nicht deutlich werden lässt), stellt dies keine adäquate Alternative dar.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.03.1999 - 10 W 72/99   

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https://dejure.org/1999,17860
OLG Koblenz, 25.03.1999 - 10 W 72/99 (https://dejure.org/1999,17860)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.1999 - 10 W 72/99 (https://dejure.org/1999,17860)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 1999 - 10 W 72/99 (https://dejure.org/1999,17860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 579
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04

    Bankenhaftung: Verschuldetes Unmöglichwerden der Erfüllung des schuldrechtlichen

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 94/04

    Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Grundschuldrückgewähr!

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
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