Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.02.2001

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   BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98   

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BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98 (https://dejure.org/2001,1096)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98 (https://dejure.org/2001,1096)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 (https://dejure.org/2001,1096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1006
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Da der Ausgangsrechtsstreit aber durch die stattgebende Entscheidung nicht endgültig beigelegt ist, sondern das Oberlandesgericht erneut über Klage und Widerklage im oben beschriebenen Umfang nach Anhörung der benannten Zeugen befinden muss, ist es gerechtfertigt, den Einsatzbetrag für die subjektive Bedeutung der Sache um etwa 1/3 auf 75.000 DM zu mindern (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98

    Kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Ablehnung der Annahme der Revision

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 183/90 -, NJW 1991, S. 285 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/89 -, NJW 1999, S. 207 f.).
  • BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
    Hierin ist der Fall einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu sehen, die im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 1 BvR 1177/93 -, NJW-RR 1995, S. 441).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5342
BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99 (https://dejure.org/2001,5342)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99 (https://dejure.org/2001,5342)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 2 BvR 1389/99 (https://dejure.org/2001,5342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1006
  • FamRZ 2003, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88

    Versagung von Beratungshilfe für das Asylverwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99
    Denn es ist nicht ersichtlich, dass durch die Versagung von Beratungshilfe im außergerichtlichen Verfahren ein effektiver Schutz durch die Gerichte oder die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter beeinträchtigt sein könnte (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, veröffentlicht in JURIS).

    Ob das aus dem Gleichheitssatz und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats folgende Gebot der Angleichung oder Gleichstellung von unbemitteltem und bemitteltem Bürger bei der Rechtsverfolgung auch im außergerichtlichen Bereich anzuwenden ist, kann dahinstehen, da von Verfassungs wegen jedenfalls nur gefordert wäre, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht unmöglich gemacht wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1992 - 2 BvR 1804/91 - Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1989 - 1 BvR 505/89 - und vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, alle veröffentlicht in JURIS).

  • BVerfG, 06.02.1992 - 2 BvR 1804/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses von Beratungshilfe im

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99
    Ob das aus dem Gleichheitssatz und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats folgende Gebot der Angleichung oder Gleichstellung von unbemitteltem und bemitteltem Bürger bei der Rechtsverfolgung auch im außergerichtlichen Bereich anzuwenden ist, kann dahinstehen, da von Verfassungs wegen jedenfalls nur gefordert wäre, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht unmöglich gemacht wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1992 - 2 BvR 1804/91 - Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1989 - 1 BvR 505/89 - und vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, alle veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.04.1989 - 1 BvR 505/89

    Ausschluß der Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99
    Ob das aus dem Gleichheitssatz und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats folgende Gebot der Angleichung oder Gleichstellung von unbemitteltem und bemitteltem Bürger bei der Rechtsverfolgung auch im außergerichtlichen Bereich anzuwenden ist, kann dahinstehen, da von Verfassungs wegen jedenfalls nur gefordert wäre, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht unmöglich gemacht wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1992 - 2 BvR 1804/91 - Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1989 - 1 BvR 505/89 - und vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, alle veröffentlicht in JURIS).
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