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   OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00 - 8   

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https://dejure.org/2000,2979
OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00 - 8 (https://dejure.org/2000,2979)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.04.2000 - 5 W 22/00 - 8 (https://dejure.org/2000,2979)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. April 2000 - 5 W 22/00 - 8 (https://dejure.org/2000,2979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Vertretbare Handlung; Erzwingung; Unterlassungsanspruch; Grundstück; Immissionen; Unterlassungsanspruch; Beseitigungsanspruch; Geruchsbelästigung; Lärmbelästigung

  • Judicialis

    ZPO § 887; ; ZPO § 890; ; ZPO § 888; ; ZPO § 97; ; ZPO § 3; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer Verurteilung zu "geeigneten Maßnahmen"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 163
  • MDR 2000, 784
  • BauR 2001, 849 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00
    Erweist sich in solchen Fällen der von einem Eigentümer erhobene Unterlassungsanspruch als begründet, so tituliert und vollstreckt die Rechtsprechung daher bei einer entsprechenden Formulierung des Antrags zu Recht die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1768; OLG Hamm MDR 1983, 850; Senat B. v. 8.2.1988 - 5 W 5/88).
  • OLG München, 24.08.1981 - 25 W 1644/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00
    Das wird zwar in der Rechtslehre gelegentlich so gesehen (vgl. Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl. 1999, § 887 Rdn. 39) und findet eine gewisse Stütze in verschiedenen Erkenntnissen der Rechtsprechung (OLG Köln NJW-RR 1990 1087; OLG München OLGZ 82, 101; Senat, B. v. 30.6.1988 - 5 W 135/88 -).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Bleiben die Beklagten insoweit untätig, können sie nach § 890 ZPO zu einem Ordnungsgeld oder zu Ordnungshaft verurteilt werden, weil der negatorische Anspruch auch die titulierbare Verpflichtung zu einem positiven Tun erfaßt (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, 163, 164; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rdn. 3a; Stein-Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 890 Rdn. 5).
  • KG, 30.11.2006 - 8 U 71/06

    Prozessvergleich: Änderung der Geschäftsgrundlage eines 1963 vereinbarten

    Darauf, ob das Verhalten im Schuldtitel negativ oder positiv formuliert ist, kommt es allein nicht an (Köln OLGZ 94, 313; Saarbrücken NJW-RR 2001, 163).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04

    Zur Abgrenzung der Anwendbarkeit des § 888 ZPO und des § 890 ZPO bei Begehren

    Maßgebend für die Statthaftigkeit des von einem Gläubiger gewählten Vollstreckungsantrags aufgrund eines Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB nach §§ 887, 888 ZPO einerseits, § 890 ZPO andererseits ist, auch wenn zunächst von ihr auszugehen ist, nicht die positive oder negative Formulierung des Urteilsausspruchs - hier: der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung der Schuldnerin -, sondern ob bei verständiger Auslegung des Titels in der Sache ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist (vgl. Beschluss des Senats v. 06.04.2000 NJW-RR 2001, 163; Beschluss des Senats v. 25.07.2000 5 W 202/00-70; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 890, Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11

    Vollstreckung einer Verurteilung zum Schneeräumen

    Entscheidend ist vielmehr, ob - bei verständiger Auslegung des Titels - der Sache nach ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Köln, MDR 1995, 95 , Rn 6 nach juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 163 , Rn 9 nach juris).
  • LG Bonn, 11.05.2006 - 6 T 110/06

    Rechtsschutzinteresse, Ordnungsmittel, einstweilige Verfügung, einstweilige

    Eine gegen den Antragsgegner verhängte Anordnung im beantragten Sinne mit dem hierin enthaltenen Unterlassungsgebot könnte für den Fall der Zuwiderhandlung nur nach § 890 Abs. 1 ZPO durch Verhängung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft vollstreckt werden (vgl. Palandt-Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1 GewSchG Rn. 8; § 1004 (BGB) Rn. 53; OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, 163 [164]).
  • OLG Dresden, 27.10.2021 - 4 W 765/21

    1. Ein Urteil, das es dem Schuldner aufgibt, eine Äußerung nicht mehr öffentlich

    Maßgeblich für die Zwangsvollstreckung ist nicht, ob das Verhalten im Titel positiv oder negativ formuliert wird (Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06. April 2000 - 5 W 22/00 -, Rn. 9, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 10.12.2012 - 23 K 2122/12

    Mitbestimmung bei Aufstellung verbindlicher Urlaubspläne; Mitbestimmung bei

    Durch die terminliche Vorgabe ist der Regelung jedoch zugleich ein Unterlassungsgebot zu entnehmen, dass der Vollstreckung nach § 890 ZPO zugänglich ist (vgl. Klein/Burlanski NJW 2010, 2248, 2249; OLG Saarbrücken b. v. 6.4.2000 - W 27/00-8 - NJW-RR 2001, 163).
  • OLG Koblenz, 18.03.2003 - 3 U 128/02

    Umfang der Rechtskraft eines einen Unterlassungsanspruch abweisenden Urteils

    Ob eine Handlung oder eine Unterlassung i. S. der §§ 888, 890 ZPO Gegenstand einer Klage ist, richtet sich nicht danach, ob der Klageantrag positiv oder negativ formuliert ist, sondern danach, ob bei verständiger Auslegung ein Gebot zum Handeln oder zum Unterlassen verlangt wird (vgl. z. B. Saarländisches OLG MDR 2000, S. 784 ).
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