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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5369
OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01 (https://dejure.org/2001,5369)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 U 925/01 (https://dejure.org/2001,5369)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 U 925/01 (https://dejure.org/2001,5369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kfz-Versicherung; Vollkaskoversicherung; Schadensregulierung; Beauftragung eines Sachverständigen; Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

  • Judicialis

    AKB § 14

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 14; BGB § 133; BGB § 157
    Vom Versicherer abgeschlossener Vertrag über ein Schadensgutachten entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 14
    Kaksoversicherung - Gutachtenauftrag der Versicherung - Schutzbereich des Vertrages mit Schadenssachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    AKB § 14
    Schutzbereich einer Sachverständigenbeauftragung durch den Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1682 (Ls.)
  • VersR 2001, 1552
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 11.06.1990 - 31 U 5232/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34; Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).

    Insofern unterscheidet sich der Fall erheblich von der Konstellation, die der in r + s 1990, 273 ff. veröffentlichten Entscheidung des OLG München zugrunde lag: Dort sollte das vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Regelung eines Haftpflichtschadens erholte Gutachten als Grundlage der Schadensregulierung eines Dritten, des Haftpflichtversicherers, dienen.

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34; Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34; Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34; Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34; Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34; Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • OLG Hamm, 21.11.2018 - 20 U 88/18

    Gutachter berät Versicherung: Haftet er gegenüber dem Versicherungsnehmer?

    Gemessen an diesen Voraussetzungen ist eine Einbeziehung des Voreigentümers in den Schutzbereich des zwischen der Beklagten zu 2) und dem Beklagten zu 3) bestehenden Vertragsverhältnisses abzulehnen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, Urteil vom 19.06.2001 - 1 U 925/01, VersR 2001, 1552).

    Mag diese Begutachtung auch faktische Auswirkungen auf die Dispositionen der Kläger gehabt haben, so sind diese eher mittelbarer Natur und vermögen die Begründung eines eigenen Schuldverhältnisses nach § 311 Abs. 3 BGB nicht zu rechtfertigen (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 19.06.2001 - 1 U 925/01, VersR 2001, 1552, juris Rn. 8).

  • OLG Celle, 19.10.2023 - 11 U 29/23

    Dirketanspruch des Sachverständigen auf Zahlung von Sachverständigenhonorare

    Zum einen lassen sich die Willenserklärungen der Parteien dahin auslegen, dass der von einer Partei mit dem Sachverständigen geschlossene Vertrag zugleich einen Vertrag zu Gunsten der anderen Partei darstellt (so Bruck/Möller/Möller a.a.O. Rn. 27; ablehnend insofern OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 U 925/01 , juris Rn. 6 ff.).
  • OLG München, 30.03.2011 - 20 U 4108/10

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Einbeziehung des Versicherungsnehmers in

    Im Vordergrund steht der Zweck des Gutachtens, als Grundlage der Schadensberechnung des Kaskoversicherers - und somit des Auftraggebers - zu fungieren (OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1682).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 26.07.2001 - 4 S 62/01 (007)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14197
LG Braunschweig, 26.07.2001 - 4 S 62/01 (007) (https://dejure.org/2001,14197)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.07.2001 - 4 S 62/01 (007) (https://dejure.org/2001,14197)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 4 S 62/01 (007) (https://dejure.org/2001,14197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 17 StVG; § 18 Abs. 1 StVG; § 254 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 9 Abs. 4 StVO; § 9 Abs. 5 StVO; § 37 Abs. 1 StVO; § 37 Abs. 2 S. 7 StVO; § 3 Abs. 1 PflVG
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs als Folge eines Verkehrsunfalls; Kriterien für eine angemessene Festlegung einer Haftungsquote; Gegenüberstellung eines Rotlichtverstoßes und eines allgemeinen Sorgfaltspflichtverstoßes beim Linksabbiegen

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs als Folge eines Verkehrsunfalls; Kriterien für eine angemessene Festlegung einer Haftungsquote; Gegenüberstellung eines Rotlichtverstoßes und eines allgemeinen Sorgfaltspflichtverstoßes beim Linksabbiegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1682
  • NJW-RR 2001, 1682 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Braunschweig, 19.08.2005 - 8 S 385/05

    Nutzungsausfall - Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nach 5 Monaten

    Hinsichtlich der Kostenpauschale vertritt die Kammer unter Berufung auf das Urteil des LG Braunschweig vom 26.7.2001 (NJW-RR 2001, 1682) die Auffassung, dass grundsätzlich eine Auslagenpauschale in Höhe von 25 Euro angemessen ist.
  • OLG Dresden, 26.01.2004 - 1 U 2167/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann der durch einen Unfall Geschädigte von dem Schädiger auch ohne nähere Spezifizierung eine Auslagen- bzw. Unkostenpauschale für Telefonate, Porti etc. fordern, wobei in der gerichtlichen Praxis ein Betrag zwischen 20, 00 und 25, 00 Euro anerkannt ist (vgl. nur OLG Hamm, SP 2001, 201; LG Braunschweig, NJW-RR 2001, 1682; Bamberger/Roth (2003), BGB, § 249 Rz. 78).
  • AG Lörrach, 01.03.2005 - 2 C 2309/04
    Das Gericht verkennt nicht, dass andere Gerichte eine solche von 25 EUR für angemessen erachten (vgl. nur OLG Celle NJW-RR 2004, 1673, OLG Braunschweig NJW-RR 2001, 1682), es hält aber (noch) an der Schätzung nach § 287 ZPO der im hiesigen Bezirk anerkannten Kostenpauschale von 20 EUR fest Soweit der Kläger weitere Kosten für die Standgebühren begehrt hat, hat er diese Differenz trotz des auch hierauf zu beziehenden - und durch die in Bezug genommene Anlage B1 (Bl. 101 d.A.) erklärten - Klagabweisungantrags in ihrer Berechtigung schon nicht näher dargelegt.
  • AG Rüsselsheim, 16.10.2016 - 3 C 5397/14
    Insoweit hält das Gericht gemäß § 287 ZPO einen Betrag in Höhe von 25, 00 Euro für angemessen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1673, 1674; LG Braunschweig NJW-RR 2001, 1682).
  • LG Wuppertal, 20.02.2007 - 5 O 398/04

    Erstattung von Reparaturkosten für entstandene Schäden am Sattelzug durch den

    Nach jahrelanger Zuerkennung einer Kostenpauschale in Höhe von 40,- DM ist diese inflationsbedingt gemäß § 287 ZPO auf 25,- EUR heraufzusetzen (LG Braunschweig NJW-RR 2001, 1682).
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Rechtsprechung
   AG Dinslaken, 26.07.2001 - 30 C 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21953
AG Dinslaken, 26.07.2001 - 30 C 48/01 (https://dejure.org/2001,21953)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 26.07.2001 - 30 C 48/01 (https://dejure.org/2001,21953)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 30 C 48/01 (https://dejure.org/2001,21953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls bei Differenz des vom Sachenverständigen festgestellten Schadens und dem bereits geleisteten Schadenersatzes; Unabhängigkeit der Verpflichtung zum Schadensersatz davon, ob der Geschädigte ...

  • rechtsportal.de

    Umfang eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls bei Differenz des vom Sachenverständigen festgestellten Schadens und dem bereits geleisteten Schadenersatzes; Unabhängigkeit der Verpflichtung zum Schadensersatz davon, ob der Geschädigte ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1682
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