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   OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01   

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https://dejure.org/2001,1931
OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01 (https://dejure.org/2001,1931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2001 - 6 U 38/01 (https://dejure.org/2001,1931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 6 U 38/01 (https://dejure.org/2001,1931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    UWG § 1; PAngV § 1 I, V
    Link und PreisangVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Online-Angebote; Surfen; Grundgebühr; Unterlassungsanspruch; Werbeangaben; Unlauterer Wettbewerb

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    PangV § 1 Abs. 5 S. 2; ; PangV § 1 Abs. 1; ; PangV § 1 Abs. 1 S. 1; ; PangV § 1 Abs. 6 S. 2 a. F.; ; PangV § 1 Abs. 5; ; UWG § 3; ; UWG § 1; ; ZPO § 97

  • linksandlaw.info

    Preisangabenverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Online-Angebote - Preisangabe - "für 0 Pfennig surfen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Link und Preisangabeverordnung

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UWG in Verbindung mit § 1 Absatz 5 PAngV
    Preisangaben bei Internetwerbung dürfen nicht durch einen verweisenden Link erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1696
  • GRUR-RR 2002, 113
  • MMR 2001, 747
  • K&R 2001, 651
  • afp 2002, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01
    Denn sie ist nach § 1 Abs. 5 S. 2 PAngV i. d. F. vom 28.07.2000 verpflichtet, Angaben wie Preisbestandteile dem Angebot oder in der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen." Diese Zuordnung kann zwar, wie der Bundesgerichtshof zu § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV a. F. entschieden hat, auch durch einen klaren unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben in der Werbung gewahrt bleibt und die Angaben gut lesbar und vollständig sind (BGH WRP 1999, 90, 93 ­ Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Endpreise aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung, etwa durch einen Wechsel in ein Preisverzeichnis (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1696; Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 4 PAngV Rdn. 34 und § 5 PAngV Rdn. 20; vgl. auch Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 4 PAngV Rdn. 11; a.A. Landmann/Rohmer/Gelberg, Gewerbeordnung, § 4 PAngV Rdn. 23) oder durch weitere fortlaufende Eingabe in das Reservierungssystem der Klägerin festgestellt werden können und die Nutzer - wie im Streitfall - klar und unmißverständlich hierauf hingewiesen werden.
  • KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07

    Impressumspflicht bei Ebay

    Das eingangs als zweites genannte Unterlassungsbegehren scheitert daran, dass der Antragsgegner mit der Nichtangabe im räumlichen Bezug zur Preisangabe hinsichtlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zwar wegen fehlender eindeutiger Zuordnung gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV verstößt (vgl. zu letzterem OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 113), dieser Verstoß aber als Bagatellfall nicht gemäß § 3 UWG wegen wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit verfolgt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01

    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der

    Unter diesen Begriff fällt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 12.07.2001 ­ 6 U 38/01) auch eine Werbung, die ­ wie hier ­ einen einzelnen Preisbestandteil einer Leistung als kostenlos hervorhebt.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04

    Preisangaben im Internethandel

    Im Internethandel kann es genügen, wenn die notwendigen Preisangaben aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung festgestellt werden können, sofern der Nutzer hierauf klar und unmißverständlich hingewiesen wird (BGH, WRP 2003, 1222, 1224 - Internet-Reservierungssystem; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2002, 113 - Null Pfennig; OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.2003 - 5 U 48/03).
  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 48/03

    Sofortige Preisansicht als Voraussetzung für die Werbung eines Internethändlers

    Dabei hat das OLG Frankfurt offen gelassen, ob überhaupt ein Link - wie der Sternchenhinweis in der Printwerbung - den Anforderungen der PreisangabenVO gerecht werden könne (GRUR-RR 02, 113 "Null Pfennig").
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 119/04

    Irreführung der Werbung für Internettarife

    Auch Links, durch deren Betätigung weitere Pflichtangaben zu erfahren sind, müssen eindeutig bezeichnet werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1696 - Null Pfennig, zu § 1 Abs. 5 PAngV; Hoenicke/Hülsdunk, MMR 2002, 415, 417 zu § 6 TDG; OLG Hamburg, MMR 2003, 105 [OLG Hamburg 20.11.2002 - 5 W 80/02] zu § 6 TDG; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011, 1015/1016 zu § 6 TDG; Woitke, NJW 2003, 871 [BGH 30.01.2003 - III ZR 270/02] zu § 6 TDG; Brunst, MMR 2004, 8, 13 zu § 6 TDG; Stickeibrock, GRUR 2004, 111, 114 zu § 6 TDG).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07
    Für diese Ansicht kann sich der Beklagte insbesondere nicht auf die Entscheidung des Senats in der Sache 6 U 38/01 (NJW-RR 2001, 1696) berufen.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2002 - 6 U 199/01

    Haftung der Muttergesellschaft für Wettbewerbsverstöße der "Töchter"

    Unter diesen Begriff fällt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits Urteil vom 12.07.2001 - 6 U 38/01 = GRUR-RR 2002, 113) auch eine Werbung, die - wie hier - einen einzelnen Preisbestandteil einer Leistung als kostenlos hervorhebt.
  • LG Frankfurt/Main, 02.08.2012 - 25 O 457/11

    Unterlassungsanspruch: Hinweises eines Nutzers an die Bank des Internetanbieters

    Da der Link keinen Hinweis darauf enthält, dass bei seiner Aktivierung ein Hinweis auf die Entgelte erfolgt, fehlt es an einer hinreichenden Zuordnung des Preises zum Angebot in Sinne von § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 1696, 1697).
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