Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.04.2000

Rechtsprechung
   LG München I, 20.09.2000 - 7 HK O 12081/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2811
LG München I, 20.09.2000 - 7 HK O 12081/00 (https://dejure.org/2000,2811)
LG München I, Entscheidung vom 20.09.2000 - 7 HK O 12081/00 (https://dejure.org/2000,2811)
LG München I, Entscheidung vom 20. September 2000 - 7 HK O 12081/00 (https://dejure.org/2000,2811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 03.11.2000)

    Explorer-Streit: Symicron muss Abmahnkosten selbst tragen

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung des Suchmaschinen-Betreibers

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 14 Absatz 2 und 5 MarkenG
    Der Betreiber einer Suchmaschine haftet nur dann für Markenrechtsverstöße durch Dritte, wenn ihm eine rechtliche Überprüfung zumutbar ist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 550
  • MMR 2001, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus LG München I, 20.09.2000 - 7 HKO 12081/00
    Nach jüngerer Rechtsprechung des BGH ist zur Voraussetzung, daß der als Mitstörer in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit besaß, die Handlung zu verhindern, das Merkmal der Zumutbarkeit einer Prüfungspflicht hinzugekommen: Eine Haftung als Mitstörer setzt (zusätzlich) das Bestehen von Prüfungspflichten voraus, deren Einhaltung zur Vermeidung erneuter Inanspruchnahme geboten ist; daran fehlt es, wenn dem in Anspruch genommenen Dritten im konkreten Fall eine Prüfungspflicht als Mitstörer nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt zuzumuten ist (BGH GRUR 97, 909 - Branchenbuch - Nomenklatur).
  • LG Braunschweig, 15.11.2006 - 9 O 1840/06

    Verletzung von Zeichenrechten durch eine für Verbraucher nicht sichtbare

    Dies entspricht der wohl herrschenden Meinung im Schrifttum (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Nach § 15 MarkenG Rdn. 83; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 342) und der bisherigen Instanzrechtsprechung (vgl. OLG München WRP 2000, 775, 778; GRUR-RR 2005, 220; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; OLG Karlsruhe WRP 2004, 507, 508 [OLG Karlsruhe 22.10.2003 - 6 U 112/03] ; LG Hamburg MMR 2000, 46; CR 2002, 136; CR 2002, 374; LG Frankfurt a.M. MMR 2000, 493, 494 f.; LG München I NJW-RR 2001, 550 [LG München I 20.09.2000 - 7 HK O 12081/00] ; MMR 2004, 689, 690 [LG München I 24.06.2004 - 17 HK O 10389/04] ; LG Köln CR 2006, 64 [LG Köln 06.10.2005 - 31 O 8/05] ; LG Braunschweig 9 O 2406/03 - Kitesurf).
  • LG München I, 02.12.2003 - 33 O 21461/03

    Haftung von Suchmaschinen für AdWords

    Der Betreiberin einer Suchmaschine kann es - schon wegen der sehr hohen Zahl zu überwachender Eingaben und der ständigen Änderbarkeit der durch den Werbenden gewählten Begriffe - nicht zugemutet werden, aus eigenen Mitteln heraus wettbewerbsmäßige oder markenrechtliche Unterlassungsansprüche im Verhältnis von Dritten untereinander zu prüfen (was eine umfassende Recherche der jeweiligen Rechtspositionen unter Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Werbeinhalts bedürfte) und dann gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass entsprechende Eintragungen nicht vorgenommen werden (LG München I CR 2001, 46, 47).
  • LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

    Dieses entspricht der wohl herrschenden Meinung im Schrifttum (Ingerl/Rohnke, MarkenG , 2. A. nach § 15 MarkenG Rn. 83; Fezer, Markenrecht, 3. A. § 3 Rn. 342) und der bisherigen Instanzrechtssprechung (vgl. OLG München WRP 2000, 775, 778 [OLG München 06.04.2000 - 6 U 4123/99] ; GRUR-RR 2005, 220; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; OLG Karlsruhe WRP 2004, 507, 508; LG Hamburg MMR 2000, 46; CR 2002, 136; CR 2002, 374; LG Frankfurt a. M. MMR 2000, 493, 494 f; LG München I NJW-RR 2001, 550; MMR 2004, 689, 690; LG Braunschweig 9 O 2406/03 - Kitesurf -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 6 U 197/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8315
OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 6 U 197/99 (https://dejure.org/2000,8315)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2000 - 6 U 197/99 (https://dejure.org/2000,8315)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2000 - 6 U 197/99 (https://dejure.org/2000,8315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    UWG §§ 1, 3
    Job-Suchmaschine

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1, 3
    Unterlassung sog. Füllanzeigen in einer Job-Suchmaschine im Internet

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 550
  • MMR 2000, 488
  • K&R 2000, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 35/02

    Betriebliche Herkunftstäuschung bei Haushaltsdosen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2001 - 12 O 107/01
    Die Antragsgegnerin als Anbieterin der Suchmaschine "veröffentlicht" lediglich Verknüpfungen (Links) zur Homepage von DocMorris; erst dort findet eine "Werbung" statt, allerdings nicht durch die Antragsgegnerin, sondern durch DocMorris bzw. durch das von DocMorris beauftragte Online-Marketing-Unternehmen (vgl. für den Fall von Links zu Stellenangeboten im Internet: OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2001, 550 [551]).

    Die Antragsgegnerin bietet nur eine im Internet geführte "Navigationshilfe" ohne eigene willentliche Übernahme der fremden Inhalte an, ähnlich wie herkömmliche Betreiber eines Informationsdienstes oder Herausgeber eines Branchenbuchs (vgl. LG München I, NJW-RR 2001, 550).

    Die Zahl der Internet-Domains "explodiert" (so LG München I, NJW-RR 2001, 550).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht