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   BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00   

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https://dejure.org/2001,2350
BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 642
  • MDR 2001, 596
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

    Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung; BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96

    Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

    Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung; BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen, hier des Klägers im Verhältnis zum Beklagten (früheren Beklagten zu 2), den Prozeß entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (Senatsurt. v. 25. November 1959, V ZR 82/58, LM ZPO § 301 Nr. 11).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Sie war insbesondere nicht dem Schlussurteil vorzubehalten, weil vorliegend nur ein Teilurteil ergeht; denn jedenfalls ein Teilurteil, das den Prozess hinsichtlich eines Streitgenossen im Verhältnis zum Beklagten entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001, Az.: V ZR 22/00, - zitiert nach juris -, Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Da das Teilurteil den Prozess hinsichtlich der Beklagten zu 2 bis 4 abschließend entscheidet, kann der Senat insoweit eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).

    Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).

    Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).

  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

    Ist ein gegen mehrere Beklagte gerichteter Rechtsstreit wegen Insolvenz eines der verklagten Streitgenossen teilweise unterbrochen, besteht jedoch eine besondere Prozesssituation, die ein Abweichen vom Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung rechtfertigt, weil gänzlich ungewiss ist, wann der Rechtsstreit fortgesetzt und mit einer Kostenentscheidung versehen werden kann, was insbesondere bei dem im vorliegenden Fall gegebenen Umfang der Kostenmasse den Parteien nicht zumutbar ist (vgl. dazu z. B. KG, KGR 2003, 357 und 311; BGH, NJW-RR 2001, 642).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12

    Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des

    (Vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Teil-Kosten-Entscheidung BGH, NJW-RR 2001, 642.).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12

    Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese

    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642; Teilurteil vom 06.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628, 632).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10

    Rechtsfolgen der Verschmelzung zweier Gesellschaften; Hinweis und

    Die auf den ersten Rechtszug bezogene (notwendige) Teilkostenentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2001, 642 m.w.Nachw.) beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO; über die Verteilung der im ersten Rechtszug entstandenen Restkosten ist in dem gegen die Stadt geführten Berufungsverfahren (I-24 U 123/09 OLG Düsseldorf) abschließend zu entscheiden.
  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - 1 U 1/04

    Gynäkologie; Geburtsmedizin; Arzthaftung; Arzthaftpflichtrecht;

    Die (Teil-) Kostenentscheidung folgt hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) wegen deren Ausscheidens aus dem Rechtsstreit aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2001, 642).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04

    Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen

    Dabei geht es zunächst ganz wesentlich um die Erfassung der nunmehr bestehenden, sich nach Aktenlage erheblich anders darstellenden wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, als sie dem angefochtenen Beschluß zugrunde gelegt ist, mithin um den für die Entscheidungsreife maßgeblichen Verfahrensstoff, und nicht etwa im wesentlichen um Rechtsfragen (vgl. BGH aaO NJW-RR 2001, 642 unter II 1 b).
  • BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23

    Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren -

  • KG, 24.02.2003 - 5 W 326/02

    Ablehnung einer Prozesstrennung im Falle der Insolvenz eines Streitgenossen;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 15 Sa 1274/09

    Keine zwingende bauliche Prägung beim Ausbaugewerbe

  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 340/06
  • LG Köln, 23.11.2022 - 13 S 124/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10

    Kostenentscheidung: Abänderung einer Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten

  • LG Düsseldorf, 07.08.2020 - 6 O 317/15
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18

    Stereoskopische Bildvorrichtung

  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 10/16
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 10 O 68/17
  • KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Umfang der Aufklärungspflichten bei

  • KG, 08.09.2003 - 22 U 271/01

    Mietzahlungsklage gegen Gewerberaummieter und Mietbürgen: Insolvenz des mit dem

  • LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 148/10

    Fahrgastsitz

  • LG Düsseldorf, 09.02.2010 - 4a O 265/08

    Kreuzverbinder

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/2000, 2Z BR 49/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5256
BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/2000, 2Z BR 49/00 (https://dejure.org/2000,5256)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 2Z BR 49/2000, 2Z BR 49/00 (https://dejure.org/2000,5256)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 2Z BR 49/2000, 2Z BR 49/00 (https://dejure.org/2000,5256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Grundlose Weigerung; Gewährung von Akteneinsicht; Rechtliches Gehör; Besorgnis der Befangenheit; Wohnungseigentumsgericht

  • Judicialis

    GG Art. 103; ; ZPO § 42; ; ZPO § 43; ; ZPO § 299

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103; ZPO § 42, § 43, § 299
    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 961/94
  • LG München I - 13 AR 3869/00
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/2000, 2Z BR 49/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 642
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00
    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG WE 1989, 110; 1998, 153; ZMR 2000, 117).

    Solche vermögen zwar nicht ohne weiteres ein Ablehnungsgesuch zu begründen (BayObLG FamRZ 1988, 743; ZMR 2000, 117).

  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87
    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00
    Solche vermögen zwar nicht ohne weiteres ein Ablehnungsgesuch zu begründen (BayObLG FamRZ 1988, 743; ZMR 2000, 117).
  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00
    Ein Antrag ohne unmittelbaren Bezug zu der anstehenden Sachentscheidung kommt nicht als Antrag, der einen Verlust des Ablehnungsrechts zur Folge 'haben könnte, in Betracht, weil aus ihm nicht abgeleitet werden kann, daß der Ablehnende dem Richter sein Vertrauen im Hinblick auf die Sachentscheidung nicht entzieht (BVerwG NJW 1964, 1870; MünchKomm/Feiber ZPO Rn. 4, Musielak ZPO Rn. 2, Zimmermann ZPO 5. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 43).
  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der

    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch begründen solche (qualifizierten) Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit, die sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643).
  • OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20

    Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

    5; zur grundlosen Verweigerung von Akteneinsicht BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2 Z BR 49/2000, juris-Tz. 10 f; Zöller/Vollkommer, ZPO 33. Aufl. § 42 Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18

    Richterablehnung: Begründungserfordernis bei einem Ablehnungsgesuch; Behandlung

    Eine solche Konstellation kann zwar insbesondere in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs gegeben sein (Heinrich aaO. § 42 ZPO Rdnr. 11 m.w.N.), liegt aber auch dann in der Regel nur vor, wenn sich das Vorgehen des Richters spürbar und unmittelbar zum Nachteil des Ablehnenden auswirkt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 20.7. 2000, Az. 27 BR 49/00, NJW-RR 2001, 642 f., 643).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit

    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit

    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 29. August 2001, BFH/NV 2002, 64; OVG Berlin, MDR 1996, 1069; KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2001, MDR 2001, 1435; BayOblGR Beschluss vom 20 Juli 2000, NJW-RR 2001, 642; Sodan/Ziekow, 2. Aufl. VwGO, § 54 Rdnr. 68 m.w.N.), dass Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund bilden.
  • OLG München, 07.08.2019 - 1 W 649/19

    Richterabblehnung wegen langandauernder Untätigkeit trotz Erinnerungsschreiben

    Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der Sicht auch eines vernünftigen Dritten in derselben Lage wie die Partei einer Rechtsverweigerung gleich kommt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 3 W 526/09, juris-Tz. 3; ähnlich OLG Bamberg, Beschl. v. 11.11.1999 - SA F 31/99, juris-Tz-. 5; zur grundlosen Verweigerung von Akteneinsicht BayObLG, Beschl. v. 20.07.2000 - 2 Z BR 49/2000, juris-Tz. 10 f; Zöller/Vollkommer, ZPO 30. Aufl. § 42 Rn. 24 m.w.N.).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 153/01

    Richterablehnung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLG WE 1998, 153; ZMR 2000, 117; NJW-RR 2001, 642).
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