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   OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99   

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OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99 (https://dejure.org/2000,3896)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2000 - 1 W 101/99 (https://dejure.org/2000,3896)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2000 - 1 W 101/99 (https://dejure.org/2000,3896)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 791
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99
    Im Verfahren über die Prüfung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber in begrenztem Umfang statthaft, die Erfolgsaussichten der beantragten Beweisaufnahme zu prognostizieren (BGH NJW 1994, 1160 (1161); OLG Köln MDR 1997, 1160 (1161); OLG Köln MDR 1987, 62).

    Vor diesem Hintergrund ist eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung jedenfalls insoweit statthaft, als nach dem feststehenden Inhalt der Akten eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BGH NJW 1994, 1160).

  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99
    Im Verfahren über die Prüfung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber in begrenztem Umfang statthaft, die Erfolgsaussichten der beantragten Beweisaufnahme zu prognostizieren (BGH NJW 1994, 1160 (1161); OLG Köln MDR 1997, 1160 (1161); OLG Köln MDR 1987, 62).
  • OLG Köln, 13.08.1986 - 2 U 57/86
    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99
    Im Verfahren über die Prüfung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber in begrenztem Umfang statthaft, die Erfolgsaussichten der beantragten Beweisaufnahme zu prognostizieren (BGH NJW 1994, 1160 (1161); OLG Köln MDR 1997, 1160 (1161); OLG Köln MDR 1987, 62).
  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (MDR 1997, 105).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 8/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Im Verfahren der Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber statthaft, auch die Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Beweisaufnahme zu prognostizieren (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); Senat, MDR 1987, 62; Senat, NJW-RR 1995, 1405; OLG Köln (1. Zivilsenat), NJW-RR 2001, 791; OLG Köln (16. Zivilsenat), FamRZ 1991, 344; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 706 (707); Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 21; Wachs in M.ener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rdnr. 101).

    Vor diesem Hintergrund ist eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung insoweit statthaft, als nach dem feststehenden Inhalt der Akten eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); OLG Köln, NJW-RR 2001, 791).

  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).
  • OLG Rostock, 15.06.2006 - 11 WF 103/06

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe nach § 1565 Abs. 2 BGB

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindestens für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
  • OLG Köln, 13.09.2001 - 13 W 54/01

    Zulässigkeit einer Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren

    Dazu gehören etwa die Fälle, in denen die Zeugen bereits in einem anderen gerichtlichen Verfahren oder in der Vorinstanz zu dem Beweisthema vernommen worden sind (z.B. BGH, NJW 1994, 1160: auf der Grundlage einer bereits vor dem Landgericht durchgeführten Beweisaufnahme, der Würdigung durch das Oberlandesgericht und eines Sachverständigenschreibens) oder in denen aufgrund des eigenen umfassenden Geständnisses der Partei im vorausgegangenen Strafverfahren nicht damit zu rechnen ist, dass sie mit ihrem entgegenstehenden Vorbringen im Zivilprozess nach einer Beweisaufnahme durchdringen wird (z.B. OLG Köln, OLGR 2000, 302).

    Prozesskostenhilfe ist dann nur zu versagen, wenn sich feststellen lässt, dass eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Prozesskosten selbst aufzubringen hätte, das Risiko einer Beweisaufnahme nicht eingehen würde (OLG Köln, OLGR 2000, 302).

  • VG Neustadt, 27.11.2019 - 5 K 296/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Dabei ist zu prüfen, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, Rn. 19, 22, NJW 1997, 2745; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, Rn. 14, NJW-RR 2005, 140; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09 -, Rn. 4, 5, NJW 2010, 288; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, NJW 2013, 1727; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 15 E 324/19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2019 - 12 S 1501/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 04. April 2019 - 11 C 19.477 -, juris; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 166 Rn. 64) und ob eine vernünftige wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage 2020, § 114 Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 01. März 2000 - 1 W 101/99 -, NJW-RR 2001, 791).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens in

    Zutreffend hatte das Landgericht allerdings noch ausgeführt, dass im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage in eng begrenztem Rahmen eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig und die Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BVerfG NJW 2010, S. 288, NJW 1994, S. 1160; OLG Köln NJW-RR 2001, S. 791; Geimer in Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Aufl., § 114, Rn. 26).
  • OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.1999 - 9 U 213/98 -, NJW-RR 2000, 1669, OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2000 - 1 W 101/99 -, NJW-RR 2001, 791; LAG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 05.11.2003 - 1 Ta 169/03 -, NZA-RR 2004, 434; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 6 E 934/07 .
  • OLG Bremen, 30.09.2008 - 3 W 17/08

    Erfolgsausssicht der Rechtsverteidigung bei Änderung der Gesetzeslage

    Eine Erfolgsaussicht für die Rechtsverteidigung liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt eines Antragstellers auf Grund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH, NJW 1994, S. 1160, 1161; OLG Köln, NJW-RR 2001, S. 791; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 19).
  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht der

    Grundsätzlich ist für die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung dann anzunehmen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht zu ziehen ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragsstellers ausgehen wird (vgl. OVG 04. Februar 2005 - 1 O 388/04 - Rn. 5, zitiert nach juris; auch OLG 01. März 2000 - 1 W 101/99 - Rn. 2, zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 6 E 934/07
  • KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08

    Prozesskostenhilfeverfahren: (Un-)Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung

  • KG, 27.10.2005 - 8 W 71/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Statthaftigkeit der Vorwegnahme der

  • OLG Naumburg, 27.11.2012 - 1 W 66/12

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Schadensersatzklage: Zulässigkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08

    Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"

  • VG Düsseldorf, 13.02.2023 - 21 K 8284/22
  • LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12

    Dauerkarten Verkauf über EBAY - Keine Haftung des Account-Inhabers

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