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   OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/2000   

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https://dejure.org/2000,2860
OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/2000 (https://dejure.org/2000,2860)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.2000 - 16 Wx 39/2000 (https://dejure.org/2000,2860)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 16 Wx 39/2000 (https://dejure.org/2000,2860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abrechnungsergebnis eines Vorjahres darf nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, §§ 28 Abs. 3 und Abs. 5 WEG

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 47 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 3
    Nichtangefochtener Mehrheitsbeschluß über die Festlegung erhöhter Verzugszinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 87
  • NZM 2000, 909
  • ZMR 2001, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Auch wenn bei dieser Fallgestaltung der Abrechnungsbeschluss unterschiedliche Bedeutung gegen die Antragsteller und den Antragsgegner haben würde, weil gegen die Antragsteller lediglich die Abrechnungsspitze ergänzend festgelegt, gegen den Antragsgegner darüber hinaus ein Abrechnungsrückstand neu begründet würde (vgl. hierzu BGH NZM 1999, 1101 ff, 1103), sind nach dem Wortlaut des Protokolls über die Beschlussfassung vom 01. Juli 1997 keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Wohnungseigentümer eine solche Wirkung nicht hätten herbeiführen wollen.
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Dennoch kann ein Fehlbetrag aus einem Vorjahr in die Beschlussfassung einbezogen werden und damit der Eigentümerbeschluss Grundlage für einen Zahlungsanspruch sein, sofern er nicht auf Anfechtung hin für ungültig erklärt wird (vgl. Senat aaO; Bay.ObLG NZM 2000, 52 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.01.1995 - 16 Wx 167/94

    Auslegung von Beschlüssen der WEG -Versammlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 09. Januar 1995 - 16 Wx 167/94 WE 1995, 221; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; KG ZMR 1996, 150).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Der Beschluss ist deshalb wirksam und bindend (§ 23 Abs. 4 WEG), obwohl er mit der Pauschalierung eines über den gesetzlichen Mindestschaden (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB) hinausgehenden Verzugsschadens der Gemeinschaft (§§ 288 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit zum Gegenstand hatte, welche die Wohnungseigentümer grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 WEG regeln, über die sie aber nicht mit Stimmenmehrheit beschließen konnten (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2000, 397 m.w.N.) Der Senat sieht trotz der derzeitigen Diskussion über die Wirksamkeit vereinbarungsersetzender Mehrheitsbeschlüsse (beispielhaft: Wenzel, NZM 2000, 257; Deckert, NZM 2000, 361; Röll, ZWE 2000, 13) für Fälle der vorliegenden Art, die den fließenden möglichen Grenzbereich der Beschlusskompetenz betreffen, keine Veranlassung, von der bisherigen gefertigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte abzuweichen.
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 09. Januar 1995 - 16 Wx 167/94 WE 1995, 221; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; KG ZMR 1996, 150).
  • OLG Köln, 08.02.1995 - 16 Wx 187/94
    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 09. Januar 1995 - 16 Wx 167/94 WE 1995, 221; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; KG ZMR 1996, 150).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Zu vergleichbar hohen Zinsen entschied das OLG Köln (ZMR 2001, 67): Die pauschale Festlegung eines von den Eigentümern im Falle des Verzugs mit Wohngeldzahlungen zu zahlenden, über den gesetzlichen Mindestschaden (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB) hinausgehenden Schadensersatzes bedarf der Vereinbarung aller Wohnungseigentümer.
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    Es wurde bereits nach altem Recht bei Beschlüssen, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergingen, vertreten, dass diese, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, bei nicht durchgeführter Beschlussanfechtung bestandskräftig werden ( BGH DWE 1994, 140; KG NZM 1999, 569; OLG Köln NZM 2000, 909).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

    Die h.M. geht in einem Fall wie diesem lediglich von der Anfechtbarkeit des Beschlusses aus und nimmt bei dessen Bestandskraft die Neubegründung einer Forderung in beschlossener Höhe an (vgl. BayObLG ZMR 2004, 355 [356]; NZM 2000, 52 [53]; OLG Köln NJW-RR 2001, 87 m.w.N.; NJW-RR 1997, 1102; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89, 124).
  • OLG Köln, 15.01.2001 - 16 Wx 140/00

    WEG : Bestandskraft fehlerhafter Einzelabrechnungen

    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 7. Juni 2000 - 16 Wx 39/00 m. w. N.).
  • LG Mönchengladbach, 05.01.2004 - 5 T 496/03
    Ob eine solche Einbeziehung gewollt ist, ist durch Auslegung des Beschlusses zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2002, 3 Wx 170/02; BayObLG NZM 2000, 52; OLG Köln NZM 2000, 909).
  • LG München I, 03.11.2010 - 36 S 12740/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestandskraft eines

    Er erlangt unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 4 WEG Bestandskraft." Ferner wurde bereits nach altem Recht bei Beschlüssen, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergingen, vertreten, dass diese, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, bei nicht durchgeführter Beschlussanfechtung bestandskräftig werden (Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rd.-Nr. 65; vgl. zur alten Rechtslage auch Pick in Bärmann, WEG, 9. Auflage, § 16 Rd.-Nr. 117 mit Verweis auf BGH DWE 1994, 140; KG NZM 1999, 569; OLG Köln NZM 2000, 909).
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