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   BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01   

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https://dejure.org/2001,464
BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01 (https://dejure.org/2001,464)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01 (https://dejure.org/2001,464)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 (https://dejure.org/2001,464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der Wiedereinsetzung bei als Büroversehen zu wertender Übersendung einer Berufungsschrift ohne Unterschrift

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Versäumnis einer bestimmenden Unterschrift; Widereinsetzung in den vorigen Stand

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Versäumnis einer bestimmenden Unterschrift; Widereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung mangels Unterzeichnung der Berufungsschrift durch den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 21 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fehlende Unterschrift auf dem Telefax und dem Original des Berufungsschriftsatzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fehlende Unterschrift auf dem Telefax und dem Original des Berufungsschriftsatzes

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 21 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fehlende Unterschrift auf dem Telefax und dem Original des Berufungsschriftsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1004
  • NZA 2002, 922
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Eine besondere Gefahrensituation, die einen technischen Vorgang aus der routinemäßigen Behandlung im büroorganisatorischen Ablauf heraushebt und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verschulden des Rechtsanwalts begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 -, NJW 1985, S. 1226 f. m. w. N.), wird damit noch nicht geschaffen.
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Der Rechtsanwalt muss allerdings durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 -, NJW 1996, S. 998 m. w. N.; BAG, Beschluss vom 12. Januar 1966 - 1 AZB 32/65 -, NJW 1966, S. 799 sowie BAG, Urteil vom 18. Februar 1974 - 5 AZR 578/73 -, AP Nr. 66 zu § 233 ZPO).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, daher nicht überspannen (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Es widerspricht aber rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem Recht suchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Rechtsanwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372 [376 f.]).
  • BAG, 18.02.1974 - 5 AZR 578/73

    Berufungsbegründungsschrift - Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten -

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Der Rechtsanwalt muss allerdings durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 -, NJW 1996, S. 998 m. w. N.; BAG, Beschluss vom 12. Januar 1966 - 1 AZB 32/65 -, NJW 1966, S. 799 sowie BAG, Urteil vom 18. Februar 1974 - 5 AZR 578/73 -, AP Nr. 66 zu § 233 ZPO).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BAG, 12.01.1966 - 1 AZB 32/65

    Rechtsanwalt - Erledigung seiner Obliegenheiten - Hilfskräfte - Anwaltsbüro -

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Der Rechtsanwalt muss allerdings durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 -, NJW 1996, S. 998 m. w. N.; BAG, Beschluss vom 12. Januar 1966 - 1 AZB 32/65 -, NJW 1966, S. 799 sowie BAG, Urteil vom 18. Februar 1974 - 5 AZR 578/73 -, AP Nr. 66 zu § 233 ZPO).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, daher nicht überspannen (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
    Gleiches gilt für das Absenden eines Telefax (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 -, NJW 1994, S. 329).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 43/12

    Form der Berufung: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts am Ende

    Die auf der unzutreffenden Annahme der Versäumung der Berufungsfrist beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagte in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; NJW-RR 2002, 1004).
  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 71/14

    Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung der Berufungsschrift und der

    Die auf der unzutreffenden Annahme einer nicht ordnungsgemäß unterzeichneten Berufungsschrift beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Beklagte in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 79, 372, 375; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Der Rechtsanwalt muss allerdings durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. BVerfG 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 - zu B I 2 a der Gründe mwN) .
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