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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2002 - V ZR 308/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3627
BGH, 11.04.2002 - V ZR 308/01 (https://dejure.org/2002,3627)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - V ZR 308/01 (https://dejure.org/2002,3627)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - V ZR 308/01 (https://dejure.org/2002,3627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wohneigentum - Räumung - Herausgabe - Zwangsvollstreckung - Nicht zu ersetzender Nachteil

  • Judicialis

    ZPO § 719 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 719 Abs. 2
    Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1090
  • NZM 2002, 624
  • FamRZ 2003, 372
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    c) Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05 - WuM 2005, 735, 736 und vom 11. April 2002 - V ZR 308/01 - FamRZ 2003, 372, 373).

    Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist hier aber deswegen zurückzuweisen, weil die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 208/05 - WuM 2005, 735, 736 und vom 11. April 2002 - V ZR 308/01 - FamRZ 2003, 372, 373 jeweils a.E.).

  • BGH, 26.07.2017 - XI ZR 295/17
    Denn die Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 5 Satz 2, § 719 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, weil die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - V ZA 4/04, WM 2004, 2370, 2371 und vom 11. April 2002 - V ZR 308/01, NJW-RR 2002, 1090).
  • BGH, 06.05.2004 - V ZA 4/04

    Postulationsfähigkeit für Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im

    c) Schließlich kommt die Einstellung der Zwangsvollstreckung auch deshalb nicht in Betracht, weil die - beabsichtigte - Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. Senat, Beschl. v. 11. April 2002, V ZR 308/01, NJW-RR 2002, 1090).
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 208/05

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

    Schließlich muss eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung auch daran scheitern, dass die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nach ihrer Begründung in dem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg bietet (BGH, Beschluss vom 11. April 2002 - V ZR 308/01, NJW-RR 2002, 1090, unter II).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2020 - 3 U 3284/20

    Bestimmung der angemessene Frist zur Erklärung der Kündigung bei Gewerberaummiete

    Umstände, welche eine Abweichung von der gesetzlichen Ausgangswertung rechtfertigen, können nur bestehen, soweit der durch die Einstellungsentscheidung zu sichernde Hauptrechtsbehelf überhaupt Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - V ZR 308/01, juris-Rn. 5).
  • BGH, 10.04.2018 - XI ZR 468/17

    Wirksame Aufnahme eines der die Zwangsvollstreckung wegen des dinglichen

    Denn die Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 5 Satz 2, § 719 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, weil die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2017, aaO; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - V ZA 4/04, WM 2004, 2370, 2371 und vom 11. April 2002 - V ZR 308/01, NJW-RR 2002, 1090).
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 07.09.2001 - 1 S 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19646
LG Lübeck, 07.09.2001 - 1 S 22/01 (https://dejure.org/2001,19646)
LG Lübeck, Entscheidung vom 07.09.2001 - 1 S 22/01 (https://dejure.org/2001,19646)
LG Lübeck, Entscheidung vom 07. September 2001 - 1 S 22/01 (https://dejure.org/2001,19646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung eines vollstreckbaren Anspruchs wegen Rechtsmißbräuchlichkeit im Zusammenhang mit der Überscheitung einer Zahlungfrist einer Behörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1090
  • NZM 2002, 940
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf

    Auszug aus LG Lübeck, 07.09.2001 - 1 S 22/01
    Eine geringfügige Überschreitung der Zahlungsfrist, zumal der Eingang der Zahlung sicher war, steht in keinem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der der Klägerin hier drohenden Wohnungsräumung, da die Beklagte hier durch die Zusage der Stadt Neustadt in Holstein finanziell gesichert ist und weitere Nachteile für sie nicht erkennbar sind (vgl. BGH, NJW 1981, Seite 2686).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 27.02.2002 - 5 O 208/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18194
LG Frankenthal, 27.02.2002 - 5 O 208/01 (https://dejure.org/2002,18194)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 27.02.2002 - 5 O 208/01 (https://dejure.org/2002,18194)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 5 O 208/01 (https://dejure.org/2002,18194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1090
  • NVwZ 2003, 507
  • NZM 2002, 583
  • ZMR 2002, 753
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Die Befürworter der kurzen Verjährung (Landgericht Hamburg ZMR 2001, 196; Landgericht Frankenthal NJW-RR 2002, 1090; Landgericht Ravensburg, Urteil vom 13. Februar 2003 - 2 O 212/02 - Bickel BBodSchG 4. Aufl. § 24 Rdn. 24; Steenbuck, Die Sanierungs- und Kostenverantwortlichkeit nach dem Bundesbodenschutzgesetz S. 260; a.A. Gaier NZM 2005, 161, 165; Hünnekens/Plogmann NVwZ 2003, 1216; Moeser/Wilrich aaO; Schlemminger, Attendorn NZM 1999, 97; Wagner BB 2000, 417, 425; Frenz DB 2000, 2461, 2463; Versteyl/Sondermann BBodSchG § 24 Rdn. 31) berufen sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach § 548 BGB nicht nur auf vertragliche Ansprüche, sondern auf alle konkurrierenden Ansprüche, die denselben Sachverhalt regeln, Anwendung findet.
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 22 U 138/06

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von

    Zwar war zwischenzeitlich das Urteil des LG Frankenthal vom 27.2.2002 (NZM 2002, 583) ergangen, welches ebenfalls von einer Anwendung des § 558 BGB a.F. im Rahmen des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs ausging.
  • LG Köln, 06.04.2006 - 30 O 280/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers durch

    Zwar lag zwischenzeitlich mit dem Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 27.02.2002 (NZM 2002, 583) eine weitere Entscheidung vor, in der § 558 BGB a.F. auf den bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruch angewandt wurde.
  • LG Ravensburg, 13.02.2003 - 2 O 212/02

    Verjährung eines Anspruchs auf Ausgleich von Kosten der Sanierung vermieteter

    Der Anspruch hat unmittelbaren Bezug zum Mietgebrauch, einer in dessen Folge bewirkten (möglicherweise vertragswidrigen) Bodenverunreinigung, der mit der Räumungspflicht verbundenen Wiederherstellungspflicht, welcher als öffentlich-rechtlichem Pendant die Sanierungspflicht in § 4 Abs. 3 BBodSchG entspricht (im Ergebnis ebenso LG Frankenthal, Urteil vom 27.02.2002, 5 O 208/01 , NJW-RR 2002, 1090 ff.).
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