Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 23.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4705
OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01 (https://dejure.org/2002,4705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.04.2002 - 3 U 4158/01 (https://dejure.org/2002,4705)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. April 2002 - 3 U 4158/01 (https://dejure.org/2002,4705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbauküche als Zubehör nach§ 97 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Erheblichkeit des Zeitpunkts der Einbringung; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Verkehrsanschauung; Notwendigkeit der Darlegung des Fehlens der Zubehöreigenschaft; Bezifferter Wertansatz ...

  • Judicialis

    BGB § 94; ; BGB § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 94 § 97 Abs. 1
    Einbauküche als Zubehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bzgl. Zubehöreigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1485
  • MDR 2002, 815
  • FamRZ 2003, 156
  • BauR 2002, 1898 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 116/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01
    So hält OLG Karlsruhe (in: NJW-RR 1988, 460) zu Unrecht der Gegenmeinung vor, daß von ihr nicht angegeben werde, wie sie zur Feststellung einer die Zubehöreigenschaft bejahenden Verkehrsanschauung gekommen sei.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93

    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01
    Es handelt sich bei ihr um eine bewegliche Sache, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen bestimmt ist und in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis steht (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039).
  • OLG Köln, 03.10.1979 - 2 W 127/79

    Abschluß; Bauvorhaben; Einbauküche; Wohnhaus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01
    Hier erscheint wenig nachvollziehbar, worin die tatsächlichen Umstände liegen, daß innerhalb geringer räumlicher Distanzen unterschiedliche Verkehrsanschauungen bestehen sollen (vgl. einerseits OLG Köln, VersR 1980, 51, andererseits OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG Nürnberg, 15.03.1973 - 2 U 186/72
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01
    Ob Einbauküchen wesentlicher Bestandteil im Sinne von § 97 BGB sind, ist in der Rechtssprechung und Literatur umstritten (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, § 93, Rd. 5; bejaht z.B. vom OLG Nürnberg, MDR 1973, 758 für den Fall, daß die Küche bereits im Bauplan dargestellt war).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche;

    Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sind die Beklagten (BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605; OLG Nürnberg, MDR 2002, 815, 816) .
  • OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17

    Darlegungs- und Beweislast für die Zubehöreigenschaft einer Sache -

    Zu der Frage, ob eine Verkehrsauffassung besteht, wonach ein Gegenstand, der die Voraussetzungen des § 97 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, dennoch nicht als Zubehör anzusehen ist, gelangt man allerdings erst, wenn die Seite, für die dieser Einwand günstig ist, Entsprechendes vorträgt und - im Falle des Bestreitens - auch unter Beweis stellt (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 5, 9).

    Dagegen hat derjenige, der sich auf eine Verkehrsanschauung i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB beruft, die der Annahme der Zubehöreigenschaft der Sache entgegensteht, diese Verkehrsauffassung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 28; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 9).

  • LG München II, 19.07.2018 - 8 S 4978/11

    Nutzungsentschädigung für Wohnnutzung nach Zwangsversteigerung bei unklarer

    Diese ist vorliegend als Zubehör zu bewerten und ihr Eigentum gem. § 55 II ZVG auf die Kläger als Ersteher übergegangen (vgl. OLG Nürnberg AZ. 3 U 4158/01 juris online).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 23.05.2002 - 2/24 S 350/01, 2-24 S 350/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20679
LG Frankfurt/Main, 23.05.2002 - 2/24 S 350/01, 2-24 S 350/01 (https://dejure.org/2002,20679)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.05.2002 - 2/24 S 350/01, 2-24 S 350/01 (https://dejure.org/2002,20679)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 2/24 S 350/01, 2-24 S 350/01 (https://dejure.org/2002,20679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Reisveranstalters für jedes beliebige Risiko?

  • archive.is (Leitsatz)

    Kopfverletzung durch Dach der Poolbar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1485
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 08.03.2022 - 32 O 334/20

    Reiserecht: Schadensersatz und Minderung nach Handgelenksbruch bei

    Dem Reiseveranstalter und seinen vertraglichen Erfüllungsgehilfen ist nicht zuzumuten, den Reisenden vor allen möglichen Gefahren zu schützen, wenn davon auszugehen ist, dass der Reisende die Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen kann (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.05.2002 - 2/24 S 350/01 - berichtet bei Schattenkirchner, Preisminderung bei Reisemängeln, Nr. 590).
  • LG Frankfurt/Main, 08.08.2003 - 19 O 101/03

    Verkehrssicherungspflicht / Rutschgefahr / Darlegungslast

    Dem Reiseveranstalter und seinen Leistungsträgern als vertraglichen Erfüllungsgehilfen ist es nicht zuzumuten, den Reisenden vor allen möglichen Gefahren zu schützen, wenn davon auszugehen ist, dass der Reisende die Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen kann (LG Frankfurt am Main, 24. Zivilkammer, NJW-RR 2002, 1485).
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