Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00   

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https://dejure.org/2001,1241
OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00 (https://dejure.org/2001,1241)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2001 - 6 U 181/00 (https://dejure.org/2001,1241)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 6 U 181/00 (https://dejure.org/2001,1241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Flick

    Fernseher ab 1,- DM II

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Sittenwidriges Kopplungsangebot

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZugabeVO § 1; ; ZugabeVO § 1 Abs. 1; ; BGB § 683; ; BGB § 670; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines langjährigen Stromlieferungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übertriebenes Anlocken durch Fernseher für 1 DM

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Dumpingpreis für Fernseher bei Stromvertrag sittenwidrig // Hifi-Markt darf TV-Gerät nicht für eine Mark verkaufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1194
  • NJW-RR 2002, 1656 (Ls.)
  • GRUR 2001, 853
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
    Stellt sich damit das Angebot der Klägerin, die an ihm als Lieferantin des Fernsehgerätes beteiligt ist, aus den vorstehenden Gründen als übertriebenes Anlocken dar, so wird das Ergebnis der Unlauterkeit der in der Werbung liegenden Wertreklame auch durch folgende Kontrollüberlegung bestätigt: würde das - anders aufgemachte, aber inhaltlich unveränderte - Angebot ausschließlich von dem Stromlieferanten gemacht, der nicht nur den Strom, sondern auch das Fernsehgerät selbst liefern würde, so läge ein gekoppeltes Vorspannangebot (vgl. dazu allgemein BGH GRUR 76, 248,249 - "Vorspannangebot"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rz 132, 138; Köhler/Piper, § 1, RZ 53; Plaß in HK-WettbR § 1 RZ 152 ff) vor, das angesichts der beschriebenen großen Preisspanne und der aus ihr resultierenden Ablenkung des Verbrauchers von den Vertragskonditionen als unlauter anzusehen wäre.
  • OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00

    Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
    Hier von einem einheitlichen Angebot im Sinne der angeführten Rechtsprechung des BGH zu sprechen, liegt nach Auffassung des Senates entgegen den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des OLG Celle (13 U 235/00 = Bl.149, 152 d.A.) und des LG Berlin (102 O 91/00 = Bl.139,145 d.A.) fern.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
    Mit dieser Begründung ist in den Entscheidungen "Handy-Endpreis" (BGH a.a.O.) und "Handy für 0, 00 DM" (BGH GRUR 99, 264,266) und "Am Telefon nicht süß sein?" (BGH a.a. O.), denen gekoppelte Angebote von Handys mit Netzkartenverträgen zugrunde lagen, ein unlauteres Anlocken verneint worden.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
    In den Entscheidungen "Handy-Endpreis" (BGH GRUR 99, 261,263) und "Am Telefon nicht süß sein?" (BGH WRP 99, 517,518) hat der BGH dementsprechend ausdrücklich aufgegriffen, dass die Koppelung eines Angebotes mit einer besonders günstigen Ware unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens wettbewerbswidrig sein kann.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
    In den Entscheidungen "Handy-Endpreis" (BGH GRUR 99, 261,263) und "Am Telefon nicht süß sein?" (BGH WRP 99, 517,518) hat der BGH dementsprechend ausdrücklich aufgegriffen, dass die Koppelung eines Angebotes mit einer besonders günstigen Ware unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens wettbewerbswidrig sein kann.
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00
    In der - allerdings eine im übrigen andere Fallkonstellation betreffenden - Entscheidung "Schmuck-Set" (WRP 98, 727 ff) hat der BGH unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung hierzu ausdrücklich ausgeführt, dass eine geschenkweise überlassene Vergünstigung als Wertreklame zwar nicht grundsätzlich unlauter sei, dass darin aber eine das zulässige Maß übersteigende Werbung dann liegen könne, wenn von der Vergünstigung eine derart starke Anziehungskraft ausgehe, dass der Kunde "gleichsam magnetisch" angezogen und davon abgehalten werde, sich mit dem Angebot der Mitbewerber zu befassen.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln GRUR 2001, 853).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 182/00

    Sittenwidrigkeit des Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken

    In einer weiteren Parallelsache 33 O 222/00 LG Köln = 6 U 181/00 OLG Köln hat der erwähnte zweite M. Markt in K., der auch von der Klägerin abgemahnt worden war, ebenfalls negative Feststellungsklage erhoben.

    BITTE ABLICHTUNG VON BLATT 24 IM VERFAHREN 6 U 181/00 FERTIGEN, ALS SEITE 5 BEZEICHNEN UND IN DEN AUSFERTIGUNGEN ANSTELLE DIESER SEITE HIER EINFÜGEN.

    ES WIRD IM ÜBRIGEN EINE ABLICHTUNG AUCH IN DER PARALLELSACHE 6 U 181/00 BENÖTIGT.

  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Soweit die Beklagte sich auf die Rechtsprechung zur Kopplung der verbilligten Abgabe von Elektrogeräten mit dem Abschluß von mehrjährigen Stromlieferungsverträgen (vgl. KG NJW-RR 2002, 42 ff. -Kein übertriebenes Anlocken bei Koppelung von günstigem Fernsehgerät mit Stromlieferungsvertrag; OLG Köln GRUR 2001, 853ff. Fernseher für 1 DM; OLG Celle GRUR 2001, 855 ff. -Elektrische Geräte für 1 DM; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40 ff. Kopplungsangebot bei Stromlieferungsvertrag) bezogen hat, hat der BGH mit seinen Urteilen vom 13. Juni 2002 klar gestellt, daß diese Kopplung nur dann zulässig ist, wenn die Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots ausreichend informiert werden (vgl. Pressemeldung Nr. 59/2002 des BGH vom 13. Juni 2002 zu den Urteilen des BGH vom 13. Juni 2002, Az.: I ZR 71/01, I ZR 72/01 und I ZR 173/01).
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Miles & More-Prämien

    Gleiches gilt im Ergebnis für die Frage, ob es für die Beurteilung einer Werbung als ein Fall übertriebenen Anlockens von Interesse sein kann, ob die ausgelobte Vergünstigung in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ware oder Leistung steht, die der Kunde bezahlen muss (zu letzterem vergleiche die in den Rechtsstreiten 6 U 181/00 und 6 U 182/00 ergangenen Entscheidungen des Senats "Fernsehgerät für 1,-- DM").
  • OLG Nürnberg, 10.06.2008 - 3 U 2224/07

    Wettbewerbswidrige Werbung für Medizinprodukte: Werbung für Dentallegierungen mit

    Bei dieser Beurteilung sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der früheren Praxis zur ZugabeVO (vgl. BGH, GRUR 1978, 547, 550-Automatentruhe: Automatentruhe mit einem Marktwert von 700, 00 bis 870, 00 DM für 80, 00 DM als Scheinentgelt; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1656: Fernsehgerät im Marktwert von mehreren Hundert DM zum Preis von 1, 00 DM als Scheinentgelt).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon -

    c) Die Koppelung eines vergünstigten Verkaufspreises für ein Elektrogerät mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Stromliefervertrages verstößt angesichts der Gesamtumstände des vorliegenden Falles auch nicht unter deml Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens gegen 1 UWG (a. A. für einen ähnlich gelagerten Fall OLG Köln, Urteil vom16.02.2001 - 6 U 181/00, Bl. 190 ff. d. A.).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 180/00

    UWG -Recht; "Fernseher für 1,-- DM"

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat sowohl wegen des Tatbestandes, als auch wegen der Entscheidungsgründe auf seine heute verkündeten Urteile in den zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 1) (6 U 181/00 = 33 O 222/00 LG Köln) bzw. der Antragsgegnerin zu 2) (6 U 182/00 = 33 O 223/00 LG Köln) anhängigen Hauptsacheverfahren, soweit die dortigen Ausführungen des Senats jeweils die Widerklage der Antragstellerin betreffen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3450
OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00 (https://dejure.org/2000,3450)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2000 - 19 U 89/00 (https://dejure.org/2000,3450)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2000 - 19 U 89/00 (https://dejure.org/2000,3450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 539
  • NJW-RR 2002, 1656 (Ls.)
  • WM 2001, 1431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54

    Aufrechnung gegen abgetretene Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Das bedeutet nicht nur, dass dem Schuldner, der vor der Abtretung eine Forderung gegen den bisherigen Gläubiger erworben hat, eine schon vorhandene Aufrechnungsbefugnis erhalten bleibt, sondern auch die Rechtsstellung, die ihm ohne die Abtretung später einmal die Tilgung seiner Schuld durch Aufrechnung ermöglicht hätte (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329, 332: 63, 339, 342f.).

    § 406 BGB will die Rechte des gutgläubigen Schuldners gegenüber § 404 BGB erweitern (BGHZ 19, 153, 156; Denck DB 1977, 1494), nicht aber zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung desjenigen führen, der von der Abtretung Kenntnis, aber bereits seinerseits eine zumindest gleichzeitig fällig werdende Forderung erworben hat.

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Das bedeutet nicht nur, dass dem Schuldner, der vor der Abtretung eine Forderung gegen den bisherigen Gläubiger erworben hat, eine schon vorhandene Aufrechnungsbefugnis erhalten bleibt, sondern auch die Rechtsstellung, die ihm ohne die Abtretung später einmal die Tilgung seiner Schuld durch Aufrechnung ermöglicht hätte (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329).

    Auch wenn die Gegenforderung, deren Grund schon vor der Abtretung gelegt war, erst nach der Abtretung, aber zumindest gleichzeitig mit der zedierten Forderung fällig wird, so ist die von vorneherein begründete Aussicht des Schuldners auf die Aufrechnung geschützt (BGHZ 58, 327, 332; Münchener Kommentar/ Roth, BGB, 3. Aufl., § 406 Rdnr. 2).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329, 332: 63, 339, 342f.).

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74

    Kenntnis einer Vorausabtretung bei § 406 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Schließlich ist zu bedenken, dass der der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 384ff.) zugrunde liegende Sachverhalt die Besonderheit aufwies, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin und der Zedentin identisch waren und das Interesse der Schuldnerin im dortigen konkreten Fall weniger schutzbedürftig schien.
  • BFH, 23.04.1985 - VII R 26/82
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Schließlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, der sinngemäßen Anwendung des § 406 BGB im Recht der Ausfuhrerstattungen und des Währungsausgleichs entspreche es, dass die Kenntnis von der Vorausabtretung einer Erstattungsforderung nicht wie die Kenntnis von der Abtretung behandelt werde (BFHE 144, 92ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 163/90
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der er sich der damaligen Mindermeinung angeschlossen hat, hat zahlreiche Gegenstimmen erfahren (vgl. die Zusammenstellung bei Serick, BB 1982, 873, 874 Fußnoten 11 bis 14; zweifelnd auch OLG Düsseldorf ZIP 1991, 1494, 1499).
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Geht man von diesem Zweck des § 404 BGB aus, so bedeutet dies aber, dass dem Schuldner, der zur Zeit der Abtretung eine - wenn auch noch nicht fällige -Gegenforderung hatte, die Aufrechnungsmöglichkeit gemäß §§ 404, 406 BGB erhalten bleiben muss und ihm die Kenntnis von der Vorausabtretung ebenso wenig schaden kann (vgl. auch BGHZ 93, 71, 78; RGRK/ Weber, 12. Aufl. § 404 Rdnrn. 11, 15).
  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung veröffentlicht ist (WM 2001, 1431 ff mit Anm. Schwarz WM 2001, 2185 ff, Wagner WuB IV A. § 406 BGB 1.01 und Emde EWiR 2001, 415), ausgeführt, der Klägerin stehe die abgetretene Kaufpreisforderung nicht zu, weil diese durch Aufrechnung der Schuldnerin mit Gegenforderungen erloschen sei.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3770
OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00 (https://dejure.org/2001,3770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2001 - 6 U 184/00 (https://dejure.org/2001,3770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2001 - 6 U 184/00 (https://dejure.org/2001,3770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zugabe ; Zugabeverstoß; Zugabeverordnung; Unterlassungsansprüche; Stromliefervertrag; Sonderpreise ; Elektrogerät ; Koppelung

  • Judicialis

    ZugabeVO § 1 Abs. 1 S. 1 u. 2; ; RabattG § 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon - Zugabeverordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1656 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 40
  • NJW-RR 2004, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 201/98

    Rückgaberecht - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Übertrieben und damit wettbewerbswidrig ist die von einem besonders günstigen Angebot ausgehende Anlockwirkung - von Fällen der Irreführung oder sonstiger Unlauterkeitsmerkmale abgesehen - erst dann, wenn mit einem Übermaß insbesondere geldwerter Vorteile derart auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Entscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des Vorteils gelangt (vgl. BGH WRP 99, 517, 518 - Am Telefon nicht süß sein? n. w. N.) Maßstab ist dabei die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (vgl. speziell zur Frage des übertriebenen Anlockens BGH WRP 2000, 724, 726 - Space Fidelity Peep-Show - sowie allgemein im Wettbewerbsrecht BGH WRP 2001, 258, 260 - Rückgaberecht).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur gekoppelten Abgabe eines ohne besondere Berechnung angebotenen Mobiltelefons und eines entgeltlichen Netzkartenvertrages (vgl. BGH WRP 1999, 90 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00

    Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    c) Die Koppelung eines vergünstigten Verkaufspreises für ein Elektrogerät mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Stromliefervertrages verstößt angesichts der Gesamtumstände des vorliegenden Falles auch nicht unter deml Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens gegen 1 UWG (a. A. für einen ähnlich gelagerten Fall OLG Köln, Urteil vom16.02.2001 - 6 U 181/00, Bl. 190 ff. d. A.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Übertrieben und damit wettbewerbswidrig ist die von einem besonders günstigen Angebot ausgehende Anlockwirkung - von Fällen der Irreführung oder sonstiger Unlauterkeitsmerkmale abgesehen - erst dann, wenn mit einem Übermaß insbesondere geldwerter Vorteile derart auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Entscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des Vorteils gelangt (vgl. BGH WRP 99, 517, 518 - Am Telefon nicht süß sein? n. w. N.) Maßstab ist dabei die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (vgl. speziell zur Frage des übertriebenen Anlockens BGH WRP 2000, 724, 726 - Space Fidelity Peep-Show - sowie allgemein im Wettbewerbsrecht BGH WRP 2001, 258, 260 - Rückgaberecht).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 2001, 392 - 1-Pfennig- Farbbild) verstößt nicht jedes besonders preisgünstig erscheinende Angebot gegen § 1 UWG; denn die von einem attraktiven Angebot ausgehende Anlockwirkung ist die gewollte Folge des Leistungswettbewerbs.
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Die Klägerin ist zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche befugt, weil sie in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu dem von den Beklagten begünstigten Stromlieferunternehmen steht und daher durch den Zugabeverstoß unmittelbar betroffen ist (vgl. hierzu BGH WRP 98, 973 - Fotovergrößerungen).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Übertrieben und damit wettbewerbswidrig ist die von einem besonders günstigen Angebot ausgehende Anlockwirkung - von Fällen der Irreführung oder sonstiger Unlauterkeitsmerkmale abgesehen - erst dann, wenn mit einem Übermaß insbesondere geldwerter Vorteile derart auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Entscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des Vorteils gelangt (vgl. BGH WRP 99, 517, 518 - Am Telefon nicht süß sein? n. w. N.) Maßstab ist dabei die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (vgl. speziell zur Frage des übertriebenen Anlockens BGH WRP 2000, 724, 726 - Space Fidelity Peep-Show - sowie allgemein im Wettbewerbsrecht BGH WRP 2001, 258, 260 - Rückgaberecht).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00

    Verstoß gegen Zugabeverordnung - Abgabe von Geräten bei Abschluss von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
    Berufung der Beklagten Wie der erkennende Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (6 U 180/00) mit Urteil vom 14.12.2000 (OLG Report 2001, 84) ausgeführt hat, stehen der Klägerin die mit den Anträgen zu 1. und 2. der Klageschrift geltend gemachten Unterlassungsansprüche aus §§ 1 1, 2 I ZugabeV0 zu.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines

    Es ist nicht ersichtlich, dass mit der Gewährung eines Barzahlungsrabatts von 10 %, für den aus den bereits genannten Gründen zudem nachvollziehbare sachliche Erwägungen auf Seiten des Verkäufers sprechen, derart übermäßig auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Kaufentscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit der Leistungen, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des versprochenen Vorteils gelangt (vgl. allgemein hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats OLG Report Frankfurt 2001, 211 ­ Kopplungsangebot bei Stromliefervertrag ­ mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 161/01

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der ZugabeVO; Wettbewerbswidrigkeit

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 40).
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Soweit die Beklagte sich auf die Rechtsprechung zur Kopplung der verbilligten Abgabe von Elektrogeräten mit dem Abschluß von mehrjährigen Stromlieferungsverträgen (vgl. KG NJW-RR 2002, 42 ff. -Kein übertriebenes Anlocken bei Koppelung von günstigem Fernsehgerät mit Stromlieferungsvertrag; OLG Köln GRUR 2001, 853ff. Fernseher für 1 DM; OLG Celle GRUR 2001, 855 ff. -Elektrische Geräte für 1 DM; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40 ff. Kopplungsangebot bei Stromlieferungsvertrag) bezogen hat, hat der BGH mit seinen Urteilen vom 13. Juni 2002 klar gestellt, daß diese Kopplung nur dann zulässig ist, wenn die Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots ausreichend informiert werden (vgl. Pressemeldung Nr. 59/2002 des BGH vom 13. Juni 2002 zu den Urteilen des BGH vom 13. Juni 2002, Az.: I ZR 71/01, I ZR 72/01 und I ZR 173/01).
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 17.01.2001 - 25 C 14262/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9075
AG Düsseldorf, 17.01.2001 - 25 C 14262/00 (https://dejure.org/2001,9075)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2001 - 25 C 14262/00 (https://dejure.org/2001,9075)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 25 C 14262/00 (https://dejure.org/2001,9075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Provision auf Grund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) aus einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Nichtigkeit der Regelung in AGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gem. § 134 BGB; Vereinbarkeit der Provisionsvereinbarung mit § 9 Nr. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1495
  • NJW-RR 2002, 1656 (Ls.)
  • ZIP 2001, 438
  • NZA-RR 2001, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98

    Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers

    Auszug aus AG Düsseldorf, 17.01.2001 - 25 C 14262/00
    Anerkanntermaßen und sich aus dem eindeutigen Wortlaut ergebend handelt es sich bei dieser Vorschrift um ein gesetzliches Verbot (vgl. Becker/Wulfgram AÜG Art. 1 § 9 Rn 30a; Ulber AÜG § 9 Rn 79; LAG BW Urteil v. 03.12.1998 11 Sa 31/98).
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 17.01.2001 - 25 C 14262/00
    Insbesondere kann sie von der Beklagten im Wege der Mithaftung gem. §§ 125 ff. GewO keinen Ersatz für das an den AN gezahlte Urlaubsgeld verlangen, denn nach der Rechtsprechung des BAG blieb sie selbst bei einer vertragswidrigen Erwerbstätigkeit des AN während des gesetzlichen Mindesturlaubs zur Zahlung von Urlaubsentgelt verpflichtet (vgl. BAG NZA 1988, 607).
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02

    Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision

    Bei der Regelung des § 9 Nr. 4 AÜG a.F. handelt es sich um ein den Schutz des Leiharbeitnehmers bezweckendes gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB (vgl. LAG Baden-Württemberg aaO; Becker/Wulfgramm, AÜG 3. Aufl. 1985 Art. 1 § 9 Rn. 30a; Ulber, AÜG 2. Aufl. 2002 § 9 Rn. 72, 79; Künzl EWiR 2001, 511; s. auch BGHZ 75, 299, 302 ).

    Dementsprechend sind nach § 9 Nr. 4 AÜG unwirksam nicht allein ausdrückliche Einstellungsverbote, sondern auch sonstige Vereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher, die den Wechsel des Leiharbeitnehmers zum Entleiher verhindern oder wesentlich erschweren (vgl. Ulber aaO; Künzl aaO; AG Hamburg aaO; AG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1495; vgl. auch ErfK/Wank aaO Rn. 23).

  • LG Düsseldorf, 25.01.2002 - 22 S 54/01

    Vertraglicher Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsprovision im Falle des

    Die Berufung der Klägerin gegen das UrteiL des Amtgerichts Düsseldorf vom 17.01.2001 -25 C 14262/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LG Mannheim, 29.08.2002 - 10 S 27/02

    Arbeitnehmerüberlassung: Nichtige Klausel über eine Vermittlungsgebühr für

    Jedoch stellt auch die Vereinbarung einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision durch den Entleiher ein faktisches Einstellungshindernis dar und verstößt damit gegen Art. 1 § 9 Nr. 4 AÜG (LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.12.1998, Az. 11 Sa 31/98, zitiert nach Juris; AG Düsseldorf, NJW-RR 2001, Seite 1495 f).
  • LG München I, 17.04.2002 - 15 S 14596/01

    Wirksamkeit von Vereinbarungen zur Zahlung einer Vermittlungsgebühr für

    Es liegt auf der Hand, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision im Falle der Übernahme des Arbeitnehmers den Entleiher von einer Einstellung abhalten kann (AG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1495 [AG Düsseldorf 17.01.2001 - 25 C 14262/00] ).
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