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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2912
OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01 (https://dejure.org/2001,2912)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 (https://dejure.org/2001,2912)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 6 W 25/01 (https://dejure.org/2001,2912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Hinweis auf verbotene Domain in einer Suchmaschine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 215
  • MMR 2001, 695
  • K&R 2002, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 15.06.2000 - 31 O 31/00
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 05. März 2001 wird der ihnen am 21. Februar 2001 zugestellte Beschluss des Landgerichts Köln vom 02. Februar 2001 - 31 0 31/00 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Wegen Zuwiderhandlung gegen das im Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.06.2000 - 31 0 31/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot werden die Schuldnerin zu 1. zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,-- DM und die Schuldner zu 2. und 3. zu Ordnungsgeldern in Höhe von jeweils 1.250,-- DM sowie ersatzweise für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden können, für je 1.250,-- DM zu einem Tag Ordnungshaft, hinsichtlich der Schuldnerin zu 1. zu vollstrecken an ihren Vorstandsmitgliedern, verurteilt.
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe ( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695 ).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Selbst wenn die Beklagte dies nicht binnen einer bestimmten Zeit erwirken kann (vgl. OLG Köln MMR 2001, 695), so hätte sie jedenfalls eine schnellstmögliche Löschung fordern können.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8939
OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01 (https://dejure.org/2001,8939)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2001 - 3 W 45/01 (https://dejure.org/2001,8939)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 3 W 45/01 (https://dejure.org/2001,8939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rubrum; Beschlussverfügung; Zustellung; Prozessbevollmächtigter; Rechtsanwalt; Prozessführungsbefugnis; Prozessvollmacht; Unterwerfungserklärung; Kostenwiderspruch; Prozesskosten; Sofortiges Anerkenntnis

  • Judicialis

    ZPO § 176; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de

    ZPO § 176 § 91a § 93
    Korrekte Zustellung bei Nichtzustellung an einen fälschlicherweise im Rubrum genannten Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 07.07.1994 - 3 U 84/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01
    Aus der Rechtsprechung, auf die sich die Antragsgegnerin für ihren gegenteiligen Standpunkt beruft ( Senat in NJW-RR 1995, 444, 445 ), folgt lediglich, daß sich die Antragstellerin grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die im Passivrubrum genannten Rechtsanwälte auch tatsächlich Prozeßvollmacht haben.
  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Dass der Antragsgegner sodann Widerspruch eingelegt hat, ist unerheblich (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 215 f.), denn die einstweilige Verfügung wäre, nachdem der Unterlassungsanspruch beseitigt worden war, aufzuheben gewesen.
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 10 W 4/05

    Kostentragung bei einvernehmlicher Erledigterklärung eines einstweiligen

    Die strafbewehrte Unterlassungserklärung, durch die eine Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, steht einem Anerkenntnis zumindest gleich, was eine entsprechende Anwendung der Kostenvorschrift des § 93 ZPO rechtfertigt, sofern die Beklagtenseite keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und den Anspruch sofort anerkennt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12, 13; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 46, Rdn. 35).

    Zur Vermeidung von Kostennachteilen im Prozess nach § 93 ZPO ist in Wertbewerbsfällen daher die Abmahnung für die vorgerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen anerkannt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12-13; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; Teplitzky, a.a.O., Kapitel 41, Rdn. 7).

    Von einer vorherigen Abmahnung darf nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn feststeht, dass der Verwarnte die Abmahnung nicht beachten wird, ihre Erfolglosigkeit mithin vorauszusehen ist und sie eine reine Förmelei darstellen würde, oder wenn die Abmahnung für den Gläubiger aus sonstigen rechtlich anerkannten Gründen nicht zumutbar, ihre Unterlassung folglich rechtlich bedeutungslos bleibt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12-13; OLG Köln WRP 1988, 404; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; Teplitzky, a.a.O., Kapitel 41, Rdn.21).

    Der Streitwert bestimmt sich dabei nach dem Betrag der bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen entstandenen Kosten des Rechtsstreites und entspricht insofern den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die in erster Instanz entstanden sind (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht NJW-RR 2002, 215, 216; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12,13; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 49, Rdn. 41; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 3 ZPO Rdn. 16 Stichwort "Erledigung der Hauptsache").

  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

    16 1. Demgemäß hat das Landgericht im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO zutreffend auf § 93 ZPO abgestellt, der im Aufhebungsverfahren zumindest analog anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 28.2.1980 - 6 U 122/79, OLGZ 1980, 258, 260, und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Hamburg, Beschl. v. 3.5.2001 - 3 W 45/01, Rn. 9 ff. nach juris = NJW-RR 2002, 215; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.1996 - 11 W 92/96, Rn. 9 nach juris).
  • OLG Hamburg, 23.02.2009 - 3 W 75/08
    Dies sieht der Senat schon lange so (siehe etwa Senat in: WRP 1973, 537 und OLG-Report Hamburg 2001, 480) und dies entspricht allgemeiner Auffassung in der wettbewerbsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung (siehe nur: Teplitzky, Ansprüche, 9. Aufl./2007, Kapitel 55 Rz. 10 mit Nachweisen zur Literatur und Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.10.2001 - 19 W 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16003
OLG Stuttgart, 04.10.2001 - 19 W 53/01 (https://dejure.org/2001,16003)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2001 - 19 W 53/01 (https://dejure.org/2001,16003)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 19 W 53/01 (https://dejure.org/2001,16003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Streithelfers bei Kostenaufhebung im Vergleich; Bestehen eines Kostenerstattungsanspruchs des Streithelfers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 215
  • BauR 2002, 352
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Wiederum andere Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, HansRGZ 1939, B, 335; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1668; OLG Franfurt/Main, OLGR 2000, 156; OLG Stuttgart, NJW-RR 2002, 215; OLG Hamm, OLGR 1994, 156) und Schwarz (MDR 1993, 1052, 1054) lehnen demgegenüber einen Anspruch des Nebenintervenienten auf Erstattung seiner Kosten in diesem Falle ab.
  • BGH, 14.07.2003 - II ZB 15/02

    Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten

    Er hat im Anschluß an andere Entscheidungen von Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1668; OLG Frankfurt/Main, OLGR 2000, 156; OLG Stuttgart, NJW-RR 2002, 215; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1998, 363; OLG Celle, Anwaltsblatt 1983, 176; OLG Nürnberg, Juristisches Büro 1988, 613; OLG Karlsruhe, OLGZ 86, 383; OLG Nürnberg, MDR 1995, 533; OLG Karlsruhe, MDR 1997, 401; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1379) und strikt zwischen Kostenaufhebung und Kostenteilung unterscheidend nunmehr ausgesprochen, daß der Nebenintervenient bei einer Kostenaufhebung zwischen den Hauptparteien Kostenerstattung nicht verlangen kann.
  • OLG Köln, 17.07.2014 - 11 U 79/14

    Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

    Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 352, 354; OLG Brandenburg BauR 2003, 1054, 1055; Bröker in: Beck´scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl., § Vor § 12 Rdn. 46; Oppler in: Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 12 VOB/B Rdn. 11 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 11 U 79/14

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln

    Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 352, 354; OLG Brandenburg BauR 2003, 1054, 1055; Bröker in: Beck´scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl., § Vor § 12 Rdn. 46; Oppler in: Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 12 VOB/B Rdn. 11 jew. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02

    Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich

    Daraus wird teilweise gefolgert, dass mangels eines Kostenerstattungsanspruchs der unterstützten Hauptpartei folgerichtig auch ihrem Streithelfer kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenpartei zusteht (OLG Nürnberg - 13. Zivilsenat -, BauR 2000, 1379; MDR 1995, 533; OLG Nürnberg - 9. Zivilsenat -, JurBüro 1988, 613 = AnwBl 1989, 204 f.: OLG Stuttgart - 19. Zivilsenat -, NJW-RR 2002, 215; OLG Frankfurt - 22. Zivilsenat -, MDR 2000, 785; OLG Dresden - 6. Zivilsenat -, NJW-RR 1999, 1668; OLG Frankfurt - 13. Zivilsenat -, OLG-Report 1998, 363; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1293; OLG München - 3. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1403; OLG Celle, AnwBl 1983, 176).
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