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   OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - 167   

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OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - 167 (https://dejure.org/2001,5761)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.05.2001 - 1 U 760/00 - 167 (https://dejure.org/2001,5761)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 1 U 760/00 - 167 (https://dejure.org/2001,5761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Buchauszug; Provision; Handelsvertreter; Provisionsabrechnung; Versicherungsvertreter; Versicherungsnehmer; Abrechnung; Unternehmer

  • Judicialis

    VVG § 38; ; VVG § 39; ; HGB § 87 c Abs. 2; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; HGB § 87 Abs. 3; ; HGB § 87 c Abs. 3; ; HGB § 87; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 391
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Der Unternehmer muss ferner auch über die vertragswidrig abgeschlossenen Geschäfte in dem Buchauszug Aufschluss geben, sowie die noch schwebenden Geschäfte erfassen, die erst nach § 87 Abs. 3 HGB bedingt provisionspflichtig sind (BGH WM 1989, 1073 f.).

    c) Im Blick auf den weiteren Inhalt des Buchauszuges ist indes zu beachten, dass dem Handelsvertreter entgegen BGH WM 1989, 1073 nach dem neuen Urteil des BGH vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99 - solche Tatsachen, die allein das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter betreffen, nicht mitzuteilen sind.

    Mit Rücksicht auf den Aufwand für die Erstellung eines Buchauszuges (vgl. BGH WM 1989, 1073 f.) setzt der Senat hier einen Beschwerdewert in Höhe von 4.000,-- DM an.

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH NJW 1996, 588 f.; BGH WM 1982, 152 f.).

    Da die Beklagte dem Kläger keine Unterlagen übermittelt hat, die in ihrer Zusammenstellung wenigstens als Teilbuchauszug angesehen werden könnten, kann der Kläger nicht darauf verwiesen werden, lediglich dessen Ergänzung zu verlangen (BGH WM 1982, 152 f.).

    Jeweils monatlich in dieser Art vom Unternehmer angefertigte und dem Handelsvertreter überlassene Buchauszüge stellen in ihrer Zusammenfassung den vollständigen Buchauszug über die gesamte Laufzeit eines Handelsvertretervertrages dar (BGH WM 1982, 152 f.).

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Nicht wiederzugeben sind freilich Tatsachen, die allein dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter entspringen (BGH, Urteil vom 21.3.2001 - VIII ZR 149/99).

    c) Im Blick auf den weiteren Inhalt des Buchauszuges ist indes zu beachten, dass dem Handelsvertreter entgegen BGH WM 1989, 1073 nach dem neuen Urteil des BGH vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99 - solche Tatsachen, die allein das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter betreffen, nicht mitzuteilen sind.

    Denn nach dem Wortlaut des § 87 c Abs. 3 HGB kann der Buchauszug nur über alle Geschäfte verlangt werden, für welche dem Handelsvertreter Provision gebührt (BGH ZIP 2001, 876).

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH NJW 1996, 588 f.; BGH WM 1982, 152 f.).

    Deswegen ist allein in dem Umstand, dass der Kläger über mehrere Jahre hinweg die Abrechnungen der Beklagten widerspruchslos hingenommen hat, weder eine stillschweigend erklärtes Einverständnis mit den Abrechnungen noch ein Verzicht auf weitere Provision für nicht durchgeführte Geschäfte zu erkennen (BGH NJW 1996, 588 m.w.N.).

  • BGH, 11.07.1980 - I ZR 192/78

    Umfang und Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Der Buchauszug muss alle aus den Büchern des Unternehmers ersichtlichen Angaben enthalten, die für die Berechnung der Provision des Handelsvertreters von Bedeutung sein können (BGH NJW 1981, 457).

    Zum selben Zeitpunkt hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf einen Buchauszug über alle Geschäfte, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt (§ 87 c Abs. 2 HGB; BGH NJW 1981, 457).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Die Beschwer der zur Auskunftserteilung verurteilten Beklagten bemisst sich danach, welcher Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert, während das Interesse der Beklagten, die Durchsetzung des Leistungsanspruches zu verhindern, außer Betracht bleibt (BGH NJW 1995, 664; Senat OLGA Saarbrücken 2000, 339).
  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, Datum des Antrags, Datum der Vertragsannahme, Tarif der Versicherung, Erklärung ob Neugeschäft oder Folgegeschäft, Beitragshöhe und Beitragszahlungsweise, Datum des Versicherungsbeginns sowie die Versicherungsscheinnummer (OLG Hamm, BB 1997, 1329 f.; Küstner in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl., Rn. 1482).
  • LG Hannover, 07.05.2012 - 8 O 373/07

    - AWD 79 -, Buchauszug, Buchauszugsinhalt, mehrstufiges

    Zu den in den Buchauszug aufzunehmenden Daten gehört auch die Angabe von Gründen, aufgrund derer ein Geschäft nicht zur Ausführung gelangt ist (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391), so dass der HV in der Lage ist, zu ersehen, warum das entsprechende Geschäft nicht zu verprovisionieren war bzw. der bereits entstandene Provisionsanspruch rückwirkend entfallen ist.

    In den Buchauszug ist das Policierungsdatum aufzunehmen (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391).

    Erhaltungsmaßnahmen und Korrespondenz bezüglich der Stornierung sind im Buchauszug auszuweisen (unter Bezugnahme auf BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87 - NJW-RR 89, 738; OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10 - GWR 11, 136; OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - NJW-RR 97, 1322; OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391).

    In einer solchen Verhaltensweise ist auch kein Verzicht auf Erteilung eines Buchauszuges zu erblicken, der das Verlangen des HV rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen könnte (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391).

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19

    Umfang des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Kein Gegenstand des Buchauszugs sind hingegen solche Tatsachen, die allein das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter betreffen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.05.2001 - 1 U 760/00-167, NJW-RR 2002, S. 391, 392; Löwisch, a.a.O., Rz. 90).
  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    g) Retouren nebst Angaben von Gründen (vgl. OLG Nürnberg BB 1999, 150, 151; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391).

    Insgesamt sind die übergebenen Unterlagen nicht aus sich heraus verständlich und stellen keinen brauchbaren Buchauszug dar, so dass der Anspruch des Klägers auf (Neu-)Erstellung des Buchauszugs fort- und nicht nur ein Ergänzungsanspruch besteht (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391, 392; OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1422, 1424).

  • LG Bochum, 10.01.2006 - 12 O 42/04

    Die wichtigsten Punkte zum Buchauszug

    Der Buchauszug muss also eine bis in einzelne gehende Bestandsaufnahme der Kundenbeziehungen des Unternehmers, soweit sie die Provisionsansprüche des Handelsvertreters berühren, darstellen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).

    Für Versicherungsvertreter bedeutet dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 2333), der sich die Kammer abschließt (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391 ff., OLG Hamm NJW-RR 1997, 1322; Baumbach/Hopt a.a.O.), dass der Buchauszug zumindest folgende Angaben enthalten muss:.

    Zwar besteht kein Anspruch auf eine bestimmte, etwa tabellarische Darstellungsweise, aus dem Zweck des Buchauszugs erfolgt aber die Notwendigkeit einer vollständigen, klaren und übersichtlichen Regelung (Baumbach/Hopt, a.a.O; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).

  • OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs, Buchauszug,

    Deshalb hat ein HV Anspruch auf diese Angabe (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tzz. 6, 50).

    Angaben zur Höhe und Fälligkeit offener Beitragszahlungen schuldet der U dem HV, weil dieser daraus Rückschlüsse auf Stornogefahren ziehen kann (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - Juris Tz. 7; OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15

    Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis

    Gleiches gilt für die Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.05.2001, 1 U 760/00) und des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 31.03.1997, 35 U 24/96).
  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung zuletzt NJW 2001, 2333; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 23.03.2005, 19 U 71/04).

    Für die notwendige Identifizierbarkeit der im Buchauszug angegebenen Geschäfte ist vielmehr erforderlich, dass der Vorname und die Anschrift des Kunden aufgeführt werden (so auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; Senat, Urteil vom 23.03.2005).

  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04

    Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszuges

    Die auskunftspflichtigen Umstände waren vielmehr wörtlich einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 2002, 391, 392; im Wesentlichen gleich auch: Küstner in "Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 1482) entnommen worden und beschreiben nur die Anforderungen, die üblicherweise an die Angaben im Buchauszug zu stellen sind.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15

    - vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben,

    Gleiches gilt für die Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.05.2001, 1 U 760/00) und des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 31.03.1997, 35 U 24/96).
  • OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur

    Besondere Anforderungen in Form einer genaueren Auflistung bestehen darüberhinaus bei Buchauszügen im Versicherungsgeschäft (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

  • LG Kleve, 15.07.2016 - 3 O 62/15

    - PensionCapital -, Buchauszug, Datenform, MS-Excel

  • OLG Hamburg, 09.09.2011 - 11 U 46/09

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs bei Vorliegen der Anforderungen bzgl.

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 7/19

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 16 W 52/08

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges durch

  • LG München I, 05.10.2021 - 31 O 16817/19

    Krankenversicherung, Arzt, Buchauszug, Widerklage, Provision, Zustellung, Attest,

  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung,

  • LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
  • LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21
  • LG Dresden, 25.03.2008 - 1 O 833/03

    - R+V 4 -, AA des VV, Anspruch des VV auf Abrechnung, Anspruch auf Neuerteilung,

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