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   KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99   

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https://dejure.org/2001,10757
KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99 (https://dejure.org/2001,10757)
KG, Entscheidung vom 29.01.2001 - 10 U 9612/99 (https://dejure.org/2001,10757)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 10 U 9612/99 (https://dejure.org/2001,10757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines vorformulierten Vertrages i.S.d. Rechts über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Unwirksamkeit einer Klausel bei Vorliegen eines mehrdeutigen Regelungsgehalts; Vorliegen einer überraschenden Klausel bei Aufnahme einer ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versteckte Maklerprovisionsklausel für notariellen Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652; AGBG § 3 § 9
    Ansprüche eines Maklers aufgrund einer Klausel in einem Notarvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 490
  • NZM 2001, 897
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77

    Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages -

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99
    Denn eine überraschende Klausel verliert ihren Charakter nicht dadurch, daß der Kunde Gelegenheit hatte, die Geschäftsbedingungen bzw. den Formularvertrag durchzusehen (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520 [BGH 01.03.1978 - VIII ZR 70/77] ).
  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 377/96

    Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99
    Der Vertrag war allem Anschein nach auch für eine mehrfache Verwendung vorgesehen, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs drei beabsichtigte Verwendungen genügen (vgl. BGH NJW 1998, 2286 [BGH 15.04.1998 - VIII ZR 377/96] ).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99
    Dieser Wertung steht nicht entgegen, daß die Rechtsprechung eine Klausel, die Bestandteil eines von einem Notar beurkundeten und verlesenen Vertrages ist, in der Regel nicht als überraschend ansieht (vgl. BGH NJW 1991, 2141 [BGH 17.05.1991 - V ZR 140/90] ).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99
    Daß die das Vertragsobjekt betreffenden Angaben individuell gestaltet und einzelnen Teile des Vertrages dem Planungsstand angepaßt oder auf die jeweiligen Käufer zugeschnitten worden sind, stellt den äußeren Anschein eines für eine mehrfache Verwendung entworfenen Vertrages nicht in Frage (vgl. hierzu und zur Erleichterung der Darlegungslast bei einer Vereinbarung, die dem äußeren Anschein nach ein Formularvertrag ist: BGH NJW 1992, 2160 [BGH 14.05.1992 - VII ZR 204/90] ).
  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84

    Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 10 U 9612/99
    Überraschend in diesem Sinn können insbesondere Klauseln sein, die nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages an der vom Verwender gewählten Stelle nicht zu vermuten sind (vgl. BGH NJW 1986, 1805 [BGH 06.03.1986 - VII ZR 195/84] ).
  • LG Wuppertal, 01.12.2016 - 9 S 138/16

    Widerruf eines Ratenlieferungsvertrages; Verborgener Abschluss eines Vertrags zu

    Entsprechend und zutreffend hat das Kammergericht (KG, 10 U 9612/99, bei juris) ausgeführt: "Enthält ein notarieller Grundstückskaufvertrag zwischen den Vereinbarungen über das Rücktrittsrecht "versteckt" ein Versprechen des Käufers, die Maklerprovision zu übernehmen, ist diese Klausel sowohl unklar als auch überraschend.
  • LG Bochum, 15.11.2011 - 11 S 100/11

    Betreiber des "gewerblichen Verzeichnisses für Handwerk Handel und Industrie" im

    Eine generell nicht ungewöhnliche Klausel kann in diesem Sinn überraschend sein, wenn sie nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages an der vom Verwender gewählten Stelle nicht zu vermuten ist (vgl. BGH NJW 1986, 1805, KG NJW-RR 2002, 490).
  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Dies ist selbst bei generell nicht überraschenden Klauseln der Fall, wenn sie im Vertragstext falsch eingeordnet und dadurch geradezu "versteckt werden" (BAG AP Nr. 8, KG, NJW-RR 2002, 490) oder zwischen anderen Regelungen kaum auffindbar sind (LG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 915).
  • LG Rostock, 28.05.2008 - 1 S 174/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kostenpflicht für eine Eintragung in einem

    Insbesondere sind entsprechende Klauseln in diesem Sinn überraschend, die nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages an der vom Verwender gewählten Stelle nicht zu vermuten sind (vgl. BGH, NJW 1986, 1805, 1806; KG, NJW-RR 2002, 490, 491; vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. 2006, § 305 Rdn. 12 f.; Palandt/Heinrichs, 68. Aufl. § 305 c, Rdn. 3 f.).
  • LG Bochum, 15.11.2011 - 11 S 84/11

    Entgeltabrede für "gewerbliches Verzeichnis für Handwerk Handel und Industrie" im

    Eine generell nicht ungewöhnliche Klausel kann in diesem Sinn überraschend sein, wenn sie nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages an der vom Verwender gewählten Stelle nicht zu vermuten ist (vgl. BGH NJW 1986, 1805, KG NJW-RR 2002, 490).
  • LG Potsdam, 09.09.2005 - 8 O 643/04

    Investitionsvorrang: Unwirksame AGB-Klausel in einem Grundstückskaufvertrag im

    Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung eine Klausel, die Bestandteil eines von einem Notar beurkundeten und verlesenen Vertrages ist in der Regel nicht als überraschend ansieht (vgl. KG, NJW-RR 2002, 490, 491).
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