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   OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00   

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OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,4576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,4576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,4576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden im Fall ärztlichen Fehlverhaltens; Durchführung einer medizinisch nicht indizierten Maßnahme als Behandlungsfehler; Anforderungen an die Indikation für eine durchgeführte Diagnosebehandlung; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847; BGB § 276 a. F.
    Umfang der Aufklärungspflicht bei dreistufigem diagnostischem Eingriff mit Risikokumulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; Anforderungen an den Nachweis der Erteilung der Einwilligung bei umfassender Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 816
  • VersR 2003, 1313
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Der schriftlichen Einwilligungserklärung kommt insoweit allenfalls Indizwirkung zu (BGH NJW 1999, 863 ).

    Mag auch das Formblatt mit der Darstellung der Folgen allgemein eine gewisse Indizwirkung entfalten, reicht diese Wirkung zum Umfang der Aufklärung nicht aus (BGH NJW 1999, 863 ).

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Nachweise NJW 1998, 2734 ) muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.

    Der Nachweis der hypothetischen Einwilligung unterliegt strengen Voraussetzungen, damit nicht das Recht des Patienten zur Aufklärung auf diesem Wege unterlaufen wird (BGH NJW 1998, 2734 ).

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Da keine wirksame Einwilligung vorliegt, ist der Eingriff insgesamt rechtswidrig, so dass der Beklagte zu 2) für alle Folgen der Behandlung einzustehen hat, gleich, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko oder eine sonstige Schadensfolge verwirklicht (vgl. BGH VersR 2001, 592 mit Anmerkung von Gehrlein).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96

    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Allein die Unterzeichnung des Informationsblattes "Information über die Angiographie" (Bl. 17, 17 R GA) genügt nicht für die Beweisführung des Arztes (BGH NJW 1997, 1637 ), den Patienten ausreichend unterrichtet zu haben.
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    a) Für das rechtliche Interesse genügt schon die bloße Möglichkeit des künftigen Eintritts weiterer Schäden (BGH NJW 2001, 3414 ; NJW 1991, 2707 ).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Im vorliegenden Fall entfällt das Feststellungsinteresse auch nicht deswegen, weil die Klägerin im Verlauf des Prozesses die Möglichkeit gehabt hätte, einen Großteil des Erwerbsschadens zu beziffern (BGH NJW 1978, 210).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Das ist nicht der Fall, wenn die Aufklärung im Untersuchungsraum oder vor dessen Tür dergestalt stattfindet, dass dem Patienten erklärt wird, ohne den Eingriff könne die Operation am nächsten Tag nicht durchgeführt werden, er schon während der Aufklärung mit einer sich nahtlos anschließenden Durchführung des Eingriffs rechnen muss und deshalb unter dem Eindruck steht, sich nicht mehr aus einem bereits in Gang gesetzte Geschehensablauf lösen zu können (BGH NJW 1995, 2410, 2411; NJW 1994, 3009, 3010; vgl. auch BGH NJW 1996, 777, 779 sowie Hoppe NJW 1998, 782, 783).
  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Einsichtig machen soll er nur, dass ihm die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht (vgl. BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1991, 812 mit Anmerkung von Schlund).
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Einsichtig machen soll er nur, dass ihm die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht (vgl. BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1991, 812 mit Anmerkung von Schlund).
  • BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Dem Aufklärungsempfänger ist, sofern er nicht auf eine solche Erläuterung ausdrücklich verzichtet hat, der beabsichtigte Eingriff in einer seinem Verständnisvermögen angepassten Weise so zu erläutern, dass er, wenn auch nur im Großen und Ganzen, weiß, worin er einwilligt (BGH NJW 1971, 1887).
  • OLG Köln, 18.03.1985 - 7 U 117/84

    Operation; Einwilligung; Aufklärung; Eingriff; Patient; Kausalität;

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 211/91

    Operation zur Behebung einer Genitalsenkung mit unwillkürlichem Harnabgang -

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60

    Schutzbereich und Folgeschäden

  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Bei diagnostischen Eingriffen ohne therapeutischen Eigenwert - wie der DSA - sind deshalb grundsätzlich strengere Anforderungen an die Aufklärung des Patienten über damit verbundene Risiken zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - VersR 1979, 720, 721; OLG Düsseldorf VersR 1984, 643, 645 (Angiographie) mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 3. April 1984 - VI ZR 173/83 - OLG Stuttgart VersR 1988, 832, 833 (Angiographie); OLG Koblenz NJW-RR 2002, 816, 818 (Angiographie); Geiß/Greiner, aaO; Katzenmeier, Arzthaftungsrecht, 2002, S. 328; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 68 Rn. 12).
  • OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen

    Hier hat der Arzt dem Patienten selbst entfernt liegende Komplikationsmöglichkeiten in angemessener Weise darzutun (OLG Koblenz VersR 2003, 1313).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Bei Eingriffen zur Diagnose ohne therapeutischen Eigenwert sind allgemein strengere Anforderungen an die Aufklärung des Patienten und die damit verbundenen Risiken zu stellen (BGH NJW 1979, 1933, 1934; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 816 und VersR 2006, 123).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Auch wenn die Angiographie hier nach den Ausführungen des Sachverständigen zugleich eine Behandlungsmaßnahme darstellte und deshalb die strengeren Anforderungen an eine Risikoaufklärung bei rein diagnostischen Maßnahmen ohne therapeutischen Eigenwert (vgl. jeweils zur Angiographie: BGH, NJW 2009, 1209 ff., Tz. 13 m.w.N.; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 816 ff., juris Tz. 107) nicht gelten mögen, war das Risiko des Schlaganfalls jedenfalls geeignet, die Lebensführung des Klägers besonders schwer zu belasten.
  • OLG Koblenz, 15.12.2005 - 5 U 676/05

    Betreiber eines Krankenhauses zum Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger

    Die Beklagte hat für alle Folgen der Behandlung ein zu stehen, gleich, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko oder eine sonstige Schadensfolge verwirklicht hat (BGH VersR 2001, 592 mit Anmerkung von Gerlein; Senat VersR 2003, 1313).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei unzureichender Ausstattung für eine ambulante

    Aufzuklären ist nur über Risiken, die sich auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt oder bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs nicht mit Gewissheit ausschließen lassen (vgl. hierzu OLG Koblenz vom 29.11.2001 - 5 U 1382/00, juris Rn. 95).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflichten vor einer Operation zur Beinverlängerung;

    Dabei sind bei einem nicht zwingend erforderlichen Eingriff besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 1313).
  • LG Aurich, 26.02.2019 - 5 O 1141/16

    Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz und

    Dagegen kommt es nicht maßgeblich darauf an, was aus ärztlicher Sicht sinnvoll und erforderlich gewesen wäre und wie sich ein "vernünftiger" Patient verhalten haben würde (OLG Koblenz, VersR 2003, 1313, 1315).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am

    Dabei sind bei einem nicht zwingend erforderlichen Eingriff besonders strenge Anforderungen zu stellen (OLG Koblenz VersR 2003, S. 1313).
  • LG Köln, 16.08.2006 - 25 O 335/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt

    Dem Patienten muss noch die Gelegenheit zu einem ruhigen Abwägen verbleiben (OLG Koblenz v. 29.11.2001 - 5 U 1382/00, VersR 2003, 1313 = NJW-RR 2002, 816).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1086/03

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über mögliche Komplikationen eines

  • OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher

  • LG Bayreuth, 11.07.2018 - 34 O 384/14

    Notwendige therapeutische Aufklärung im Falle einer Hochrisikoschwangerschaft

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