Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 16.05.2001

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   LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00   

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https://dejure.org/2001,24358
LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00 (https://dejure.org/2001,24358)
LG München I, Entscheidung vom 04.04.2001 - 15 S 17426/00 (https://dejure.org/2001,24358)
LG München I, Entscheidung vom 04. April 2001 - 15 S 17426/00 (https://dejure.org/2001,24358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch eines Elektrizitätsversorgers bei fehlerhafter Funktion der Zähler, Ablesefehlern oder Rechenfehlern; Verjährungseinwand gegen eine Rückgriffskondiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 994
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Bergisch Gladbach, 05.03.1998 - 63 C 509/97
    Auszug aus LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00
    In diesem Fall ist es dem Versorgungsunternehmen nämlich völlig problemlos möglich, die tatsächlich auf den jeweiligen Kunden entfallenden Rechnungsbeträge auch nachträglich sicher festzustellen, was bei fehlerhafter Funktion der Zähler, Ablese- oder Rechenfehlern nicht unbedingt der Fall ist (so auch AG Bergisch Gladbach NJW-RR 1999, 450 [AG Bergisch Gladbach 05.03.1998 - 63 C 509/97] ).
  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82

    Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen rechtsgrundloser Befreiung von

    Auszug aus LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00
    Darauf, dass einer Rückgriffskondiktion derselbe Verjährungseinwand entgegengehalten werden kann wie der zugrundeliegenden Forderung (BGHZ 89, 82, 87) [BGH 17.11.1983 - III ZR 194/82] , kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00
    Eine Rückgriffskondiktion nach nachträglicher Änderung der Leistungsbestimmung kommt jedenfalls nur in Fällen in Frage, in denen diese nachträgliche Änderung der Leistungsbestimmung unter Berücksichtigung der Interessen beider Beteiligten der Billigkeit entspricht (BGH NJW 1986, 2700).
  • KG, 19.03.1984 - 22 U 894/83

    Bezogener Strom über einen falsch zugeordneten Zähler als Vermögensnachteil;

    Auszug aus LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00
    Der Kläger hat die Beklagte zumindest wirtschaftlich gesehen nicht von einer eigenen Verbindlichkeit gegenüber den ... befreit (vgl. Martinek JuS 1985, 596, 601; KG NJW 1985, 1714, 1715).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2003 - 4 U 686/02

    Energielieferungsvertrag: Schätzung des Stromverbrauchs bei einer wegen eines

    Funktionierten die Stromzähler an sich richtig, so ist es dem Versorgungsunternehmen problemlos möglich, die tatsächlichen auf den jeweiligen Kunden entfallenden Rechnungsbeträge auch nachträglich sicher festzustellen, was jedoch bei fehlerhafter Funktion der Zähler, Ablese- oder Rechenfehlern nicht unbedingt der Fall ist (vgl. LG München, NJW-RR 2002, 994; AG Bergisch Gladbach, NJW-RR 1999, 450).

    Sind bei einer fehlerhaften Verbrauchsanzeige das Ausmaß und die Häufigkeit der Fehlmessungen nicht bekannt, so ist der Verbrauch nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AVBEltV, sondern nach § 21 Abs. 1 Satz 2 AVBEltV zu bestimmen (vgl. OLG Rostock, MDR 1997, 812; LG München, NJW-RR 2002, 994; Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke-Hempel, aaO., § 21 AVBEltV, Rdnr. 54).

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.05.2001 - 2/1 S 396/00, 2-01 S 396/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27693
LG Frankfurt/Main, 16.05.2001 - 2/1 S 396/00, 2-01 S 396/00 (https://dejure.org/2001,27693)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2/1 S 396/00, 2-01 S 396/00 (https://dejure.org/2001,27693)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2/1 S 396/00, 2-01 S 396/00 (https://dejure.org/2001,27693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Telefonsexverträge

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 994
  • MMR 2002, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

    Jedoch ergeben die dem Gesetz zugrunde liegende Wertung (vgl. Armbrüster, jeweils aaO) und der Wandel der Anschauungen in der Bevölkerung (vgl. hierzu Begründung des Entwurfs des ProstG BT-Drucks. 14/5958 S. 4; ferner OLG Köln MMR 2001, 43, 44; LG Frankfurt am Main NJW-RR 2002, 994), dass auch Forderungen auf Entgelt für die Erbringung, Vermarktung und Vermittlung von Telefonsexdienstleistungen nicht mehr an § 138 Abs. 1 BGB scheitern, mögen diese Geschäfte auch weiterhin mit einem Makel in ethisch-moralischer Hinsicht behaftet sein.
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