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   OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2397
OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02 (https://dejure.org/2002,2397)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.2002 - 3 W 11/02 (https://dejure.org/2002,2397)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 3 W 11/02 (https://dejure.org/2002,2397)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung; Wohnungseigentümer; Wohnungsverwalter; Verwalter; Sturmschaden; Dach; Anscheinsbeweis

  • verkehrsrechtsforum.de

    Haftungsfrage bei Fahrzeugbeschädigung durch herabfallende Dachziegel.

  • Judicialis

    BGB § 836; ; BGB § 838; ; ZPO § 286; ; FGG § 12; ; FGG § 25

  • RA Kotz

    Verletzung Wohnungseigentümer durch herabfallende Dachziegel

  • RA Kotz

    Fahrzeugbeschädigung durch herabfallende Dachziegel - Wer zahlt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 836 § 838; ZPO § 286; FGG § 12 § 25
    Haftung der Wohnungseigentümer und des Verwalters für Sturmschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für herabfallende Dachziegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hauseigentümer haftet nicht immer bei herabfallenden Dachziegeln

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung für Sturmschäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 749
  • NZM 2002, 570
  • FGPrax 2002, 154
  • ZMR 2002, 783
  • BauR 2002, 1297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).

    Im allgemeinen reichen dazu jedoch selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Windstärke 12 bis 13 Beaufort nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783 und VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1292, 1244; Staudinger/Beling/Eberle-Borges aaO § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beteiligten zu 2) und 3) wegen Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung (§§ 836, 838 BGB) wäre, dass der Beteiligte zu 1) als Geschädigter den Nachweis für eine objektive Fehlerhaftigkeit des Daches und deren Ursächlichkeit für den Schadenseintritt erbringt (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess 23. Aufl. Kap. 19 Rdnr. 12; Palandt/Thomas, BGB 61. Aufl. § 836 Rdnr. 8).

    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 178/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 124/97

    Begriff des mit dem Grundstück verbundenen Werkes im Sinne des § 836 BGB -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 103/74

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung und Zerstörung von Eigentum -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Im allgemeinen reichen dazu jedoch selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Windstärke 12 bis 13 Beaufort nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783 und VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1292, 1244; Staudinger/Beling/Eberle-Borges aaO § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • VGH Bayern, 25.02.1992 - 7 B 90.1013

    Mietrecht; Anschluß preisgebundener Mietwohnungen an das Breitbandkabelnetz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Im allgemeinen reichen dazu jedoch selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Windstärke 12 bis 13 Beaufort nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783 und VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1292, 1244; Staudinger/Beling/Eberle-Borges aaO § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94

    Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 5/88

    Unterzeichnung einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 7 U 106/92

    Schadensersatzpflicht des Vermieters eines Flugzeugabstellplatzes; Anforderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Ihr Auftreten ist somit durchaus geeignet, den Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. etwa OLG Hamm, OLGR 1993, 65, 67).
  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    Voraussetzung für eine Herausgabe des Pkw´s an die Beklagte/Widerklägerin ist zwar, dass die Beklagtenseite den Nachweis der Eigentümerstellung der Beklagten/Widerklägerin erbracht hat ( BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f. ).
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Voraussetzung für eine Haftung der Beklagtenseite ist somit zunächst, dass die Klägerseite den Nachweis der Eigentümerstellung des Klägers an diesem Kfz auch erbracht hat ( OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 03.07.2015, Az.: 31 C 163/14, u.a. in: NJOZ 2015, Seiten 1375 f. = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.02.2014, Az.: 31 C 153/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 05405 = "juris" ).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Dem Geschädigten kommt für den Beweis des objektiven Mangels der erste Anschein der fehlerhaften Errichtung und Unterhaltung eines Gebäudes auch dann zugute, wenn infolge eines ungewöhnlich starken Sturms der Windstärke 12 bis 13 Beaufort Gebäudeteile losgelöst werden (BGH NJW 1993, 1782 [1783] für besonders starke Sturmböen während eines unstreitigen Orkans; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749).

    Jedenfalls Werte im mittleren Bereich von 14 Beaufort (Sturm "Lothar" - Weihnachten 1999) beziehungsweise von mehr als 150 km/h sollen den Anscheinsbeweis erschüttern (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004, 322 [323]).

  • LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16

    Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer - Ablösung einer Dachziegel bei Sturm

    In der Rechtsprechung wurde ein außergewöhnliches Naturereignis anerkannt bspw. bei Windstärken im mittleren Bereich von 14 Beaufort (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Schimmels in der Wohnung für den ihnen hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden an ihren Möbeln auch erbracht haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f.; AG Münster , Urteil vom 06.03.2013, Az.: 48 C 3693/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 12284 ).
  • OLG Hamm, 14.07.2010 - 13 U 145/09

    Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung

    Dementsprechend reichen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises selbst ungewöhnlich starke Sturmböen jedenfalls der Stärke 12, der Dächer unstreitig nach der maßgebenden DIN mindestens standhalten müssen, nicht aus; zum großen Teil wird sogar bei Böen bis zu 13 Beaufort die Erschütterung des Anscheinsbeweises verneint (vgl. zum Ganzen nur Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 19, Rdn. 12; Palandt/Sprau, a.a.O., § 836, Rdn. 9; BGH, NJW 1993, 1782; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1244; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 749 sowie OLG Koblenz, VersR 2005, 982, welches schon bei Böen mit einer Windstärke oberhalb von 12 Beaufort den Anscheinsbeweis als erschüttert ansieht).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03

    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

    Hier sind vor allem aber auf Grund der unbestritten gebliebenen Angaben des beklagten Landes zum Orkan "Lothar" mitsamt den Erläuterungen im vorgelegten Wettergutachtens nähere Feststellungen möglich, die den sonst denkbaren Anscheinsbeweis deshalb erschüttern, weil der Orkan "Lothar" im fraglichen Gebiet Windgeschwindigkeiten von deutlich mehr als Beaufort 12 verursachte (LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541), nämlich solche im mittleren Bereich von Beaufort 14 (PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    So lag ein bei Karlsruhe festgestellter Spitzenwert bei 42, 5 m/s, was 153 km/h entspricht (so auch PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Windgeschwindigkeiten der vom Orkan "Lothar" erreichten Größe stellen in Süddeutschland jedenfalls eine Ausnahme dar, die in 50 bis 100 Jahren nur einmal auftritt (Bl. 105 GA; ebenso PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis für die Verursachung von Schäden durch wegfliegende Teile eines Werkes aufgrund von Mängeln bei der Errichtung oder Unterhaltung des Werkes erschüttert ist (vgl. PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ; LG Baden-Baden VersR 2003, 517 ; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541 f.).

  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagtenseite ist stets, dass die Klägerin den Nachweis für die Ursächlichkeit des Betriebs des Lkws der Beklagtenseite für den ihr hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden auch erbracht hätte ( BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f. ).

    Hier fehlt es somit bereits an einem entsprechenden Beweis dafür, so dass insoweit der Klägerin auch nicht die Grundsätze des Anscheinsbeweises zugute kommen können ( OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f. AG Augsburg , ZfSch 1987, Seite 197 ).

  • LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12

    Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber

    Zu § 836 BGB ist anerkannt, dass selbst ein Sturm der Windstärke 12 bis 13 Beaufort den Anscheinsbeweis der Mangelhaftigkeit bei losgelösten Gebäudeteilen noch nicht entfallen lässt (BGH NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; AG Aachen SVR 2007, 227 f; AG Neumarkt RuS 2010, 283, 284).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 15 S 108/08

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis bei Schäden durch herabfallende

    Dass der zugunsten des Geschädigten sprechende Anscheinsbeweis nur unter ganz engen Voraussetzungen entkräftet werden kann, entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 29.01.2002, Az.: 3 W 11/02 und der des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Entscheidung vom 09.02.2004, Az.: 12 U 11/03 (anders als dies der Verweis in der Kommentierung von Palandt-Sprau, § 836 Rdnr. 9 glauben lässt).
  • AG Brandenburg, 23.05.2011 - 34 C 124/10

    Kein Schadenersatz wegen Verletzung von Eigentumspositionen mangels schlüssiger

  • LG Karlsruhe, 07.08.2002 - 1 S 84/01

    Haftung des Gebäudebesitzers: Haftung für Sturmschäden und Anforderungen an die

  • AG Brandenburg, 14.02.2014 - 31 C 153/12

    Eigentumsherausgabeklage - Darlegungs- und Beweislast für Schenkung durch

  • OLG Hamburg, 09.09.2009 - 11 U 148/08

    Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung von Baugeld: Haftung des faktischen

  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

  • LG Bonn, 29.07.2003 - 18 O 500/02
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