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   OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02   

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https://dejure.org/2002,15093
OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02 (https://dejure.org/2002,15093)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.03.2002 - 2 W 45/02 (https://dejure.org/2002,15093)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. März 2002 - 2 W 45/02 (https://dejure.org/2002,15093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit der Einschaltung eines Patentanwaltes zur Rechtsverteidigung in Wettbewerbssachen; Erstattungsfähigkeit zur Rechtsverfolgung erforderlicher Kosten; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 105
  • GRUR-RR 2003, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Wegen des urheber-/wettbewerbsrechtlichen Teils des Rechtsstreits sind Patentanwaltskosten nur nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten, also dann, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (OLG Frankfurt GRUR 1993, 161 und JurBüro 1997, 599; KGR 1999, 374; OLGR Zweibrücken 1999, 249; OLG Köln JurBüro 2000, 650; OLGR München 2002, 96; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLGR Köln 2006, 131).

    Diese Notwendigkeit kommt z. B. ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es um die Beurteilung patent- oder markenrechtlicher Vorfragen bei Schutzrechtsberühmungen innerhalb des § 1 UWG geht oder zum Verfahrensgegenstand schwierige technische Streitfragen zu beantworten sind, die auf der Grundlage des Wettbewerbs- oder Urheberrechts ausgetragen werden (OLGR Zweibrücken 1999, 249; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLGR Köln 2006, 131; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rdnr. 2.121 m. w. N.).

  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Nur ausnahmsweise können die Kosten für die Hinzuziehung eines Patentanwaltes im Rahmen eines auf Ansprüche nach dem UWG gestützten Prozesses erstattungsfähig sein, wenn technische oder sonderschutzrechtliche Fragen von besonderer Schwierigkeit dies erfordern, mithin das "typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes" tangiert ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 29.02.2012 - 17 W 34/12 -, vom 02.05.2011 - 17 W 79/11 -, vom 16.03.2011 - 17 W 296/10 -, vom 08.11.2010 - 17 W 262/10 - und vom 12.08.2010 - 17 W 153/10 -, jeweils mwN; BGH, GRUR 2011, 754 ff. = juris Rn 27; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 30 = juris Rn 7; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 455 f. = juris Rn 4; Fezer, aaO Rn 32 aE; MüKo-ZPO/ Schulz, 4. Aufl. 2013, § 91 ZPO Rn 156; Zöller/Herget, 29. Aufl. 2012, § 91 ZPO Rn 13 "Patentanwaltskosten").

    Ebenso ging es in den weiterhin zitierten Entscheidungen OLG Jena (GRUR-RR 2003, 30 = NJW-RR 2003, 105) und OLG Zweibrücken (OLGR 1999, 249) um wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, bei denen es sich nicht um Verfahren wegen Patentrechts-, Geschmackmusterrechts- oder Kennzeichnungsrechtsverletzungen handelte.

  • OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08

    Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem

    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05

    Kostenerstattung für Mitwirkung des Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren des

    Jedenfalls hat das Gericht zu prüfen, ob überhaupt technische Fragen streitig waren, mithin das typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes überhaupt tangiert war (OLG Frankfurt JB 1997, 599; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 371; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 249; Senat, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 17 W 293/03 - Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 17 W 271/04 - Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 17 W 227/03 -, stdg.
  • OLG Köln, 15.05.2006 - 17 W 274/05

    Kostenerstattung für Patentanwalt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten

    Ein besonderer technischer Sachverstand ist insoweit nicht erforderlich (vgl. auch OLG Jena, NJW-RR 2003, 105).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwaltes in

    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Hamburg, 18.06.2007 - 8 W 101/07

    Berücksichtigung von Patentanwaltsgebühren eines doppelt qualifizierten

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