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   OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - I-8 U 22/02   

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https://dejure.org/2003,3479
OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - I-8 U 22/02 (https://dejure.org/2003,3479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2003 - I-8 U 22/02 (https://dejure.org/2003,3479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2003 - I-8 U 22/02 (https://dejure.org/2003,3479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Unterlassen einer Biopsie bei einem Mammakarzinom; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1333
  • VersR 2003, 1310
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02
    Der Klägerin sind nämlich im Anschluss an die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze hinsichtlich des Kausalverlaufs Beweiserleichterungen in Form einer Beweislastumkehr zuzubilligen, weil die Beklagte durch das Unterbleiben einer Biopsie grob fehlerhaft eine zwingende Befunderhebung (vgl. hierzu BGH NJW 95, 778) unterlassen und die Patientin auch nicht über die Dringlichkeit einer ergänzenden diagnostischen Abklärung aufgeklärt hat.

    Unter einem groben Behandlungsfehler ist dabei ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse zu verstehen, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1995, 778, 779; 1998, 814, 815).

    Allerdings darf bei der Frage, ob und inwieweit ein grober Behandlungsfehler eine Beweiserleichterung für die Kausalität rechtfertigt, das Gewicht der Möglichkeit nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Fehler zu dem Misserfolg beigetragen hat (BGH NJW 1995, 778, 779).

  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 133/95

    Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter ärztlicher Beratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02
    Ein solcher - mit Zurückhaltung zu beurteilender - Mitverschuldenseinwand des Arztes ist zwar grundsätzlich möglich (BGH NJW 1992, 2961) und kann berechtigt sein, wenn die Patientin diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1997, 1635, wozu unter anderem die Befolgung von Therapie und Kontrolluntersuchungen gehört.
  • BGH, 30.06.1992 - VI ZR 337/91

    Mitverschulden bei Haftung für Kindesunterhalt nach Sterilisation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02
    Ein solcher - mit Zurückhaltung zu beurteilender - Mitverschuldenseinwand des Arztes ist zwar grundsätzlich möglich (BGH NJW 1992, 2961) und kann berechtigt sein, wenn die Patientin diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1997, 1635, wozu unter anderem die Befolgung von Therapie und Kontrolluntersuchungen gehört.
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02
    Unter einem groben Behandlungsfehler ist dabei ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse zu verstehen, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1995, 778, 779; 1998, 814, 815).
  • BGH, 11.04.2017 - VI ZR 576/15

    Arzthaftung: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Abgrenzung

    Die Schwere der zu besorgenden Erkrankung wird hierbei neben dem Grad des Krankheitsverdachts und dem freiwilligen Charakter einer Vorsorgeuntersuchung in besonderem Maße zu gewichten sein (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225; vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91, VersR 1992, 1263 unter II.3.b; vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, NJW 2005, 427, 428; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92, 93; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1333, 1335; OLG Hamm, GesR 2013, 660, 661).
  • OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05

    Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines

    Daraus folgt, dass Mammatumore zwingend einer weiteren Diagnostik zugeführt werden müssen (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333-1336).
  • OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 48/08

    Arzthaftung: Hinweispflichten bei Tumorverdacht

    Angesichts der Bedeutung der weitergehenden Behandlung ist die Weigerung des Patienten, dringend indizierte Diagnosemaßnahmen durchführen zu lassen, in der Behandlungsdokumentation zu vermerken (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1333).

    Er hätte den Patienten erneut in die Praxis bestellen müssen oder die notwendigen Hinweise ggf. schriftlich unterbreiten müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1333; BGH NJW 1991, 748).

    Angesichts dessen erscheint die unterlassene nachdrückliche Belehrung in einem milderen Licht, so dass sie nicht schlechterdings unvertretbar erscheint und kein aus ärztlicher Sicht völlig unverständliches Fehlverhalten darstellt (anders etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1333, bei der die Patientin keinerlei Aufklärung über den konkreten Verdacht einer Brustkrebserkrankung und die dringende Notwendigkeit einer entsprechenden diagnostischen Abklärung erhielt.).

  • OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10

    Mammakarzinom - Arzthaftung: Unterlassene Aufforderung einer Patientin zur

    Ob anders zu entscheiden ist, wenn eine Behandlung ersichtlich nicht abgeschlossen ist, weil z.B. ein eingesetztes Teil aus dem Körper entfernt werden muss (wie im Fall des OLG Frankfurt MedR 1987, 187; Bl. 46 GA), der Arzt die Notwendigkeit einer Sicherungsaufklärung nicht gesehen hat (wie im Fall des OLG Köln VersR 2001, 66 = NJW-RR 2001, 92), die Beurteilung des weiteren Geschehens dem Patienten überlassen wird (wie im Fall des OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333) oder sich nachträglich weitere Erkenntnisse, etwa aus einer Laboruntersuchung, ergeben, kann offen bleiben.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10

    Unzureichende Aufklärung des Arztes über die Dringlichkeit einer Koloskopie als

    Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S.110 ff.).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2015 - 3 O 400/11

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Begutachtung von

    Dieses bemisst das Gericht unter Berücksichtigung der insoweit einschlägigen Bemessungsfaktoren sowie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 2003 zu dem Zivilverfahren, Az.: 8 U 22/02, mit 30.000,00 Euro.
  • OLG Hamm, 26.09.2011 - 3 U 65/11

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer fehlerhaften

    Insoweit ist es seitens des behandelnden Arztes notwendig, dass ein Rat zu solchen weiteren Untersuchungen dem Patienten die Notwendigkeit weiterer Diagnostik eindringlich vor Augen führen muss (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1157; OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1310; OLG Koblenz, GesR 2010, 546).
  • LG Bielefeld, 17.05.2011 - 4 O 80/08

    Versäumnis einer therapeutischen Aufklärung muss vom Patienten bewiesen werden;

    Denn der zu erteilende Hinweis auf erforderliche Maßnahmen zur weiteren Abklärung bei suspektem Befund (insbesondere beim Verdacht einer Brustkrebserkrankung) ist Teil der therapeutischen Aufklärung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Köln NJW-RR 2001, 92).
  • LG Hamburg, 06.01.2005 - 323 O 230/02
    Unter Berücksichtigung vorstehender Umstände erscheint der Kammer unter Heranziehung der Präjudizien OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1310 - 1312, sowie mit Blick auf die infolge der Behandlungsverzögerung bei der Klägerin bestehenden psychischen Belastung (vgl. OLG München, VersR 1995, 1499 - 1501; OLG Köln, VersR 2001, 66 - 67) ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 30.000,-- als angemessen, aber auch als ausreichend.
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