Rechtsprechung
LG Hanau, 27.03.2003 - 1 O 1510/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- autokaufrecht.info
Keine Beweislastumkehr (§ 476 BGB) bei Gebrauchtwagen
- IWW
- Prof. Dr. Lorenz
Sachmangel i.S.v. § 434 BGB bei gebrauchten Sachen; Wissenserklärung und Beschaffenheitsvereinbarung; Mängelvermutung nach § 476 beim Kauf gebrauchter Sachen; Erfordernis der Fristsetzung bei Sachmängeln, Anforderungen an eine Erfüllungsverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - "Motor überholt" begründet keine Haftung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1561
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90
Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages …
Auszug aus LG Hanau, 27.03.2003 - 1 O 1510/02
An die Annahme, der Schuldner verweigere die Leistung endgültig, sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1993, 139, 140). - BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94
Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt
Auszug aus LG Hanau, 27.03.2003 - 1 O 1510/02
Eine Erfüllungsverweigerung lässt sich aus der Erklärung, dass der Schuldner nicht leisten will, dann nicht ableiten, wenn nicht Erfüllung gefordert wird, sondern Rechte aus einem erklärten Rücktritt geltend gemacht werden (BGH NJW 1996, 1814). - BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82
Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der …
Auszug aus LG Hanau, 27.03.2003 - 1 O 1510/02
Die Weigerung muß als das letzte Wort des Schuldners aufzufassen sein, so dass eine Änderung des Entschlusses ausgeschlossen erscheint (BGH NJW 84, 48, 49).
- LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06
GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden
Soweit eine Gegenauffassung eine Ausnahme von der grundsätzlich gegebenen Beweislastumkehr bei gebrauchten Sachen annehmen will, bei denen die von vornherein anzunehmende unterschiedliche Abnutzung zu berücksichtigen sei (LG Hanau, NJW-RR 2003, 1561;… Palandt, BGB, 65. Aufl., § 476, Rdn. 10, nicht mehr vertreten in der 66. Auflage; unklar: OLG Köln MDR 2006, 1391) ist diese durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt klarstellend BGH NJW 2007, 2621) überholt.