Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 05.06.2003

Rechtsprechung
   OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03   

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https://dejure.org/2003,6487
OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03 (https://dejure.org/2003,6487)
OLG München, Entscheidung vom 02.09.2003 - 29 W 2010/03 (https://dejure.org/2003,6487)
OLG München, Entscheidung vom 02. September 2003 - 29 W 2010/03 (https://dejure.org/2003,6487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung; Beifügung einer Abschrift der Antragsschrift als Wirksamkeitsvoraussetzung; Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei fehlerhafter Zustellung

  • Judicialis

    ZPO § 922; ; ZPO § 929; ; ZPO § 936

  • rechtsanwaltmoebius.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 922; ZPO § 929; ZPO § 936
    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1722
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung:

    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03
    Einzelrichter im Sinne dieser Bestimmung ist auch der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen (vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568, Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 568, Rdnr. 2; a.M. OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962), der hier entschieden hat.
  • OLG Frankfurt, 10.12.1980 - 17 U 195/80
    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03
    Zwar ist das mit der Verfügung ausgesprochene Verbot aus sich heraus auch ohne Anlagen verständlich, so dass grundsätzlich keine Beifügung der Antragsschrift notwendig ist, das Landgericht hat in der Verfügung aber auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht, so dass eine Zustellung ohne diesen Bestandteil nicht wirksam ist (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 328; OLG Frankfurt ZIP 1981, 324 zum umgekehrten Fall).
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung

    b) Nachdem sich die Gründe der zuzustellenden Beschlussverfügung auch auf die Antragsschrift einschließlich Anlagen bezogen haben und diese so zum Bestandteil des Beschlusses gemacht wurden, waren auch diese mit der Beschlussverfügung zuzustellen (OLG München, NJW-RR 2003, 1722; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 929 Rn. 13).
  • LG Köln, 07.03.2007 - 28 O 551/06

    Streitwert auch bei privater Urheberrechtsverletzung in eBay 6.000 EUR

    Zwingend mit dem Beschluss zuzustellen sind indes nur solche Anlagen, auf die der Beschluss in seinem Tenor Bezug nimmt bzw. die ausdrücklich zum Bestandteil des Beschlusses gemacht werden (vgl. insoweit Zöller, ZPO, § 922 Rn. 11; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 750; OLG München NJW-RR 2003, 1722).

    Für den Verfügungsbeklagten muss aus den ihm zugestellten Unterlagen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eindeutig erkennbar sein, um welchen konkreten Sachverhalt es geht (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78; OLG München NJW-RR 2003, 1722).

  • OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04

    Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

    Nach der Rechtsprechung des OLG München ist eine Beifügung immer dann erforderlich wenn das erlassende Gericht in der Verfügung auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht hat (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Hamburg, 30.03.2023 - 5 U 77/21

    Heizstrahler - Urheberrechtsverletzung in Bezug auf einen Heizstrahler -

    Ist das mit der Verfügung ausgesprochene Verbot aus sich heraus auch ohne Anlagen verständlich, ist grundsätzlich keine Beifügung der Antragsschrift notwendig, es sei denn, das Landgericht hat in der Verfügung auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht; dann ist eine Zustellung ohne diesen Bestandteil nicht wirksam (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.09.2003 - 29 W 2010/03, BeckRS 2003, 7904; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2010 - I-15 U 276/09, BeckRS 2010, 4605).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 15 U 276/09

    Anforderungen an die Vollziehung eines Arresturteils; Anforderungen an die Form

    Wird in einem Beschluss auf die Antragsschrift Bezug genommen, ist auch diese mit dem Beschluss zuzustellen, um eine wirksame Zustellung herbeizuführen (Oetker, a.a.O. unter II. 4. mwN und OLG München, NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Ob darüber hinaus Anlagen zuzustellen sind, auf die in der Entscheidung Bezug genommen wird und ohne die das ausgesprochene Verbot nicht verständlich wäre (OLG München, Beschluss vom 2.9.2003, 29 W 2010/03- juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl.. § 922 Rn 11 m.w.N.), kann hier dahinstehen; derartige Verweise enthält das angefochtene Urteil nicht.
  • LG München I, 30.07.2014 - 25 O 8917/14

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung - Anforderungen an wirksame Zustellung

    Das Gericht ist hinsichtlich der Frage, inwieweit die wirksame Zustellung einer Beschlussverfügung davon abhängt, dass dieser die Antragsschrift bzw. sonstige Anlagen beigefügt worden sind, der Ansicht, dass jedenfalls solche Anlagen mitzuzustellen sind, auf die in der gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich Bezug genommen wird (OLG München Beschluss v. 02.09.2003, 29 W 2010/03 -juris).

    Auch wenn das mit einer einstweiligen Verfügung ausgesprochene Verbot aus sich heraus verständlich ist, ist die Beifügung der Antragsschrift für eine wirksame Zustellung erforderlich, wenn das Gericht in der Verfügung auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht hat (OLG München, Beschluss vom 02. September 2003 - 29 W 2010/03 -, juris, OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2013 - 9 U 1156/12 -, juris)).

  • LG Heilbronn, 21.06.2013 - 8 O 112/13

    Telefonwerbung: Unzumutbare Belästigung gegenüber Gewerbetreiben

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Zustellung in dem Fall, dass lediglich der gerichtliche Beschluss, nicht aber die Doppel der Antragsschrift zugestellt werden, nur dann nicht wirksam, wenn im gerichtlichen Beschluss auf die Antragsschrift ausdrücklich Bezug genommen wird (OLG München Beschluss vom 02.09.2003, 29 W 2010/03, abgedruckt in NJW-RR 2003, 1722; OLG Düsseldorf Urteil vom 10.02.2010, 15 U 276/09, abgedruckt in MDR 2010, 652).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4b O 269/08

    Sickerschacht

    Dass er die von ihm begangene Handlung - naturgemäß - als solche bereits kennt, ist ohne Belang (zur erforderlichen vollständigen Zustellung: OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG München NJW-RR 2003, 1722; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 929 Rn. 13 m. w. Nachw.).
  • LG Wuppertal, 18.03.2009 - 3 O 480/08

    Zustellung Antragsschrift Bezugnahme

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.06.2003 - 5 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9216
OLG Koblenz, 05.06.2003 - 5 U 219/03 (https://dejure.org/2003,9216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2003 - 5 U 219/03 (https://dejure.org/2003,9216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 5 U 219/03 (https://dejure.org/2003,9216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Erlass eines wirksamen Teilurteils; Möglichkeit der Trennung der Fragen, ob ein Beklagter auf Schmerzensgeld haftet und ob er materiell Schadensersatz leisten muss; Notwendigkeit des Erlasses eines Grundurteils zur Beseitigung von Widersprüchen bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 301; BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Zulässigkeit eines Teilurteils in Arzthaftungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1722
  • MDR 2003, 1373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 5 U 12/05

    Arzthaftungsprozess: Umfang der Darlegung psychischer Schäden durch den klagenden

    Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommen kann (BGH in NJW 2004, 1452; Senat in NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 3 U 45/18

    Unzulässiges Teilurteil

    daher setzt z.B. ein Teilurteil über den materiellen oder immateriellen Schaden bei streitiger Haftung ein Grundurteil voraus (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1722).
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