Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6171
OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02 (https://dejure.org/2002,6171)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2002 - 5 U 75/02 (https://dejure.org/2002,6171)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2002 - 5 U 75/02 (https://dejure.org/2002,6171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr (bzgl. der Verwendung von unzulässigen Klauseln)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UKlaG § 1; AGBG § 13
    Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen (hier: Lebensversicherungsbedingungen); Vermutung und Beseitigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 316
  • NJW-RR 2004, 288 (Ls.)
  • VersR 2003, 448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Nach Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9.5.2001 in den Verfahren IV ZR 138/99 (NJW 2001, 2012 ff.) und IV ZR 121/00, (NJW 2001, 2014 ff.), in denen ähnliche Klauseln anderer Versicherungsgesellschaften für unwirksam erklärt worden waren, ließ der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 14.6.2001 abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 9.7.2001 auf, die für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung die Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.001,00 DM vorsah.

    Die Klauseln, die sich mit dem Zeitwert (Rückkaufswert) der Lebens- und Rentenversicherungsverträge bei vorzeitiger Kündigung und Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung sowie der Verrechnung der Abschlusskosten befassen, entsprechen (weitgehend wörtlich) den Klauseln, die Gegenstand der Entscheidungen des BGH vom 9.5.2001 (NJW 2001, 2012 ff.) waren und die vom BGH als intransparent und damit gemäß § 9 AGBG unwirksam angesehen wurden.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr streitet zwar, wenn - wie auch hier - die Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen verwendet wurden, eine tatsächliche Vermutung (BGHZ 81, 222,225; 119, 152, 165), die zu entkräften Sache des Verwenders ist.
  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 139/81

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Vertrieb fabrikneuer

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Richtig ist, dass an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungsverpflichtung Zweifel bestehen können und häufig wohl auch bestehen werden, wenn der Verwender für sich zunächst eine "Aufbrauchfrist" in Anspruch nimmt (BGH NJW 1982, 2311).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr streitet zwar, wenn - wie auch hier - die Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen verwendet wurden, eine tatsächliche Vermutung (BGHZ 81, 222,225; 119, 152, 165), die zu entkräften Sache des Verwenders ist.
  • BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 315/68

    Bindender Rentenbescheid - Unberechtigte Rentenbezüge - Rückforderungsrecht des

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Sie ist aber in aller Regel ausgeräumt, wenn der Verwender eine ernsthafte Unterlassungserklärung abgibt und die Ernsthaftigkeit durch Abgabe eines Vertragsstrafenversprechens eindeutig zum Ausdruck bringt (BGH NJW 1970, 167,1968; BGHZ 222, 226).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Nach Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9.5.2001 in den Verfahren IV ZR 138/99 (NJW 2001, 2012 ff.) und IV ZR 121/00, (NJW 2001, 2014 ff.), in denen ähnliche Klauseln anderer Versicherungsgesellschaften für unwirksam erklärt worden waren, ließ der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 14.6.2001 abmahnen und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 9.7.2001 auf, die für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung die Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.001,00 DM vorsah.
  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 25/83

    Haftung für Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei strafbewehrtem

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Auch das vom Kläger zitierte Urteil vom 15.5.1985 (NJW 1986, 127) besagt nichts dergleichen.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Dass im Rahmen der Vollstreckung nach § 890 ZPO das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gerade nicht zugerechnet wird, sondern nur "persönliches Verschulden" schadet, ist seit langem anerkannt und entspricht allgemeiner Auffassung (grundlegend BVerfGE 20, 323, 335; BGH BB 1991, 1446).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
    Dass im Rahmen der Vollstreckung nach § 890 ZPO das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen gerade nicht zugerechnet wird, sondern nur "persönliches Verschulden" schadet, ist seit langem anerkannt und entspricht allgemeiner Auffassung (grundlegend BVerfGE 20, 323, 335; BGH BB 1991, 1446).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09

    Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden

    Auch die für den Unterlassungsanspruch des Klägers erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. BGHZ 81, 222 = WM 1981, 1105 = juris Rn 11; BGH NJW 2002, 2386 = WM 2002, 1355 = juris Rn 9; OLG Köln NJW-RR 2003, 316 = juris Rn 19; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778 = juris Rn 24) ist gegeben.
  • OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11

    Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das

    bb) Auch die für einen Unterlassungsanspruch aus § 3 UKlaG anerkanntermaßen trotz Fehlens einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung zwingend erforderliche Wiederholungsgefahr (dazu BGHZ 81, 222, 225; BGH, NJW 2002, 2386; OLG Köln - 5. Senat, NJW-RR 2003, 316) liegt vor.
  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02

    Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen:

    Soweit das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2003, 316, 317) jedenfalls kurze Aufbrauchfristen für unschädlich gehalten hat, weicht dies von der gefestigten Rechtsprechung des BGH ab; dem ist zum einen aus dem für die Nichtanerkennung einer Aufbrauchfrist in AGB-Sachen genannten Grund nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 6 U 38/09

    Fomularmäßige Vereinbarung von Anforderungen an die Schnittstellenkontrolle in

    c) Auch die für den Unterlassungsanspruch des Klägers erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. BGHZ 81, 222 = WM 1981, 1105 = juris Rn 11; BGH NJW 2002, 2386 = WM 2002, 1355 = juris Rn 9; OLG Köln NJW-RR 2003, 316 = juris Rn 19; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778 = juris Rn 24) ist gegeben.
  • LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 12 O 183/08

    Verwendung einer Klausel zur Schätzgebühr / Besichtigungsgebühr in Bezug auf

    In der Regel entfällt die Wiederholungsgefahr mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. OLG Köln NJW-RR 2003, 316), die von der Beklagten in ihrem nicht in Abrede gestellten eigenen Schreiben vom 27.02.2008, das sich eindeutig auf die Unterlassungsaufforderung des Klägers bezieht, abgelehnt wurde.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 1 U 130/15

    Unzulässigkeit von Aufbrauch- und Anpassungsfristen im Verfahren über

    Dem hat sich der Senat in seinem Urteil vom 17.7.2003, Az. 1 U 190/02, angeschlossen und ist bereits damals der von der Verfügungsbeklagten ins Feld geführten Ansicht des Oberlandesgerichts Köln, das jedenfalls im Bereich von Versicherungsbedingungen eine Ausnahme für möglich hält (vgl. OLG Köln NJW-RR 2003, 316 [OLG Köln 18.09.2002 - 5 U 75/02] ), entgegengetreten.
  • LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11

    Wettbewerbsverstöße im Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer rechtlich überholten

    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 2002, 2386; OLG Köln NJW-RR 2003, 316; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht