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   LG Frankfurt/Main, 24.05.2002 - 3/12 O 31/02, 3-12 O 31/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21079
LG Frankfurt/Main, 24.05.2002 - 3/12 O 31/02, 3-12 O 31/02 (https://dejure.org/2002,21079)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.05.2002 - 3/12 O 31/02, 3-12 O 31/02 (https://dejure.org/2002,21079)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 3/12 O 31/02, 3-12 O 31/02 (https://dejure.org/2002,21079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine isolierte Kostenerstattung bei erfolgloser Abmahnung

Besprechungen u.ä.

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Keine isolierte Kostenerstattung bei erfolgloser Abmahnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 547
  • GRUR-RR 2003, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13

    Sperma Transfer - Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse: Haftung des

    Nach Ansicht der Kammer ist dies nicht mehr der Fall, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung, d. h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird abgelehnt, seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (ähnlich LG Frankfurt, NJW-RR 2003, 547 f.; vgl. Wandtke/ Bullinger/ Kefferpütz, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97a Rn. 33 m. w. N.).

    Ähnlich hat das Landgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 24.05.2002 geurteilt (3/12 O 31/02, NJW-RR 2003, 547, zitiert nach Juris, mit einem Überblick über den Meinungsstand in der Literatur).

    Denn eine durch die Aufsplitterung des Vorgehens des Abmahnenden bedingte Doppelbelastung des Abgemahnten mit zwei denkbaren Rechtsstreiten liegt nicht in seinem Interesse (vgl. LG Frankfurt, 24.05.2002, 3/12 O 31/02, NJW-RR 2003, 547, zitiert nach Juris, dort Rn. 28), und zwar weder unter Kostengesichtspunkten noch im Hinblick auf die sonstigen Belastungen, die ein Rechtsstreit jedenfalls für viele Parteien mit sich bringt.

  • LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

    Die isolierte Geltendmachung der Abmahnkosten ist unzulässig bzw. die Abmahnung nicht berechtigt, da für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung - d. h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird abgelehnt - seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 2011 - 23 S 359/09 -, juris; ähnlich LG Frankfurt, NJW-RR 2003, 547 f.).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09

    Keine Erstattung von Abmahnkosten, wenn Unterlassungsanspruch nicht verfolgt wird

    Nach Ansicht der Kammer ist dies nicht mehr der Fall, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung, d. h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird abgelehnt, seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (ähnlich LG Frankfurt, NJW-RR 2003, 547 f.; vgl. Wandtke/ Bullinger/ Kefferpütz, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97a Rn. 33 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 3 S 9/14

    Verkündet am 2.7.15

    Eine Abmahnung stellte sich allerdings als unberechtigt dar, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig war, weil der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung - d. h. bei Ablehnung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandsnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. LG Düsseldorf, MMR 2011, 326 Rn. 30 [LG Düsseldorf 19.01.2011 - 23 S 359/09] ; LG Bielefeld, Az. 20 S 65/14, Beschluss vom 6.2.2015, juris Rn. 14; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2003, 547 Rn. 31; AG Hamburg, MMR 2014, 699; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 4. Aufl., § 97 a Rn. 51; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.21 b; a. A. BeckOK UrhR/Reber, UrhG, § 97 a Rn. 22; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 82).
  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 O 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

    Für die im Grundsatz durchaus vergleichbare Ausgangslage im Markenrecht hat das LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 24.5. 2002 - 3/12 O 31/02) die überzeugende Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsgläubiger den Schuldner nach dessen erfolgloser Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Markenrechtsverletzung nicht isoliert auf Kostenerstattung in Anspruch nehmen kann, ohne zugleich eine Unterlassungsklage einzuleiten.
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