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   OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01   

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https://dejure.org/2002,9618
OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01 (https://dejure.org/2002,9618)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2002 - 23 U 212/01 (https://dejure.org/2002,9618)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 23 U 212/01 (https://dejure.org/2002,9618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch im Bereich der Medienberichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 37
  • afp 2003, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    11, 13; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 4, 11 ff. speziell zum Gerücht BGH NJW 1977, 1288 f. - Abgeordnetenbestechung OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1269, 1270 m.w.N.; OLG Frankfurt, AfP 2003, 63, 64; Weyhe, in: Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 37 Rn. 59; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 414 Prinz/Peters, Medienrecht, Rnrn.
  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    11, 13; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 16 Tz. 4, 11 ff.: speziell zum Gerücht: BGH NJW 1977, 1288 f. - Abgeordnetenbestechung OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1269, 1270 m.w.N.; OLG Frankfurt, AfP 2003, 63, 64; Weyhe, in: Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 37 Rn. 59; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 414; Prinz/Peters, Medienrecht, Rnrn.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13

    Zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Störereigenschaft

    Zum anderen wäre ein solches Erfordernis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch die Freiheit der Recherche umfasst (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2003, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38) nicht vereinbar, indem es bei Erstellung von Zeitungsartikeln ein ganz erhebliches Hindernis darstellen würde, wenn bereits im Vorfeld Bilder unterdrückt würden, ohne es den Redakteuren, die den Artikel erstellen, überhaupt zu ermöglichen zu erwägen, ob ihre Verwendung zur Bebilderung des Artikels in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Betracht kommt.
  • OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07

    Einstweilige Verfügung gegen Fernsehberichterstattung: Erstbegehungsgefahr im

    Teilweise geht die Rechtsprechung sogar noch weiter und formuliert, dass die Recherchetätigkeit eines Journalisten grundsätzlich keine Erstbegehungsgefahr begründen könne (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 27 = OLGR 2003, 32 = AfP 2003, 63; OLG Hamburg AfP 1992, 279 = Recht und Medien 1991, 250; LG Essen v. 12.1.2006 - 4 O 480/05 = ZUM-RD 1006, 183).

    Es muss einem Presseorgan nicht nur möglich sein, sondern es ist als Bestandteil der journalistischen Sorgfalt sogar gefordert, einen Beteiligten mit Vorwürfen eines anderen Beteiligten zu konfrontieren, um den Wahrheitsgehalt zu überprüfen (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 37).

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 20.2.2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • LG Hamburg, 13.03.2015 - 324 O 640/14

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Die Medien haften für die Verbreitung eines Gerüchts selbst dann, wenn sie sich distanzieren (Soehring aaO § 16 Rn. 27), da es andernfalls in der Hand des Verbreiters liegen würde, in der Form der Mitteilung von Gerüchten rechtsfolgenfrei die Ehre eines anderen aufs Empfindlichste zu verletzen (Breutz/Weyhe aaO; OLG Frankfurt Urteil v. 20.02.2002, 23 U 212/01 - Juris).
  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 514/12

    Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen des Vorstandschefs eines

    Im Übrigen müssen sorgfältige Recherchen angestellt werden (BGH NJW 1993, 930 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 37).
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