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   OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03   

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https://dejure.org/2003,1640
OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03 (https://dejure.org/2003,1640)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2003 - 8 W 781/03 (https://dejure.org/2003,1640)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 8 W 781/03 (https://dejure.org/2003,1640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage im PKH (Prozesskostenhilfe)-Verfahren; Geltendmachung eines Anspruchs aus Gewinnzusage; Im Ausland ansässige Briefkastenfirma; Erfahrungssatz der Fruchtlosigkeit ; Darlegung ernst zu nehmender Vollstreckungsmöglichkeiten

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; ZPO § 114

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a; ZPO § 114
    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im Prozess, sondern nur bei außerdem bestehender realistischer Chance auf Vollstreckung des Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage aus Gewinnzusage

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage aus Gewinnzusage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Gewinnzusage-Klagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2685 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1078
  • NJW-RR 2204, 1078
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 29.08.1996 - 9 W 88/96
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Auch eine bemittelte Partei führt vernünftigerweise nur aussichtsreiche und nicht mutwillige Prozesse (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2004, vor § 114 Rn. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 347, 357; OLG Celle, NJW 1997, 532).

    Schließlich wird für Unterhaltsansprüche jedenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass bei dem in Anspruch Genommenen in Zukunft wieder etwas zu holen ist (vgl. zum Ganzen Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rz. 416 und 477; Stein/Jonas, a.a.O.; Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 114, Anm. B IV b; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503: Keine dauerhafte Aussichtslosigkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber mittellosem, aber noch jungem Unterhaltsschuldner; OLG Celle, NJW 1997, 532: Keine PKH für Klage gegen einen Schuldner, der sich auf den Philippinen aufhält und im Inland über kein Vermögen verfügt; OLG Köln, JurBüro 1991, 257: Keine PKH bei Klage gegen Sozialhilfeempfänger; OLG Hamm, JurBüro 1997, 1557: Keine Mutwilligkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber einem Schuldner, der eine stattliche Versicherung abgelegt hat).

  • OLG Köln, 29.06.1990 - 13 W 53/90

    Prozeßkostenhilfe; PKH; Versagung von Prozeßkostenhilfe; Versagung von

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Schließlich wird für Unterhaltsansprüche jedenfalls dann eine Ausnahme gemacht, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass bei dem in Anspruch Genommenen in Zukunft wieder etwas zu holen ist (vgl. zum Ganzen Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rz. 416 und 477; Stein/Jonas, a.a.O.; Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 114, Anm. B IV b; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503: Keine dauerhafte Aussichtslosigkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber mittellosem, aber noch jungem Unterhaltsschuldner; OLG Celle, NJW 1997, 532: Keine PKH für Klage gegen einen Schuldner, der sich auf den Philippinen aufhält und im Inland über kein Vermögen verfügt; OLG Köln, JurBüro 1991, 257: Keine PKH bei Klage gegen Sozialhilfeempfänger; OLG Hamm, JurBüro 1997, 1557: Keine Mutwilligkeit bei Unterhaltsanspruch gegenüber einem Schuldner, der eine stattliche Versicherung abgelegt hat).
  • OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02

    Internationale Zuständigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    So wurde in einem gegen die hiesige Beklagte gerichteten Verfahren beim Senat (Urteil vom 10.02.2003, 8 U 1974/02, abgedr. in OLG-Report 2003, 304 und OLG-NL 2004, 2) im Rahmen der Vollstreckung durch ein in den Niederlanden eingeschaltetes Inkassobüro festgestellt, dass es sich bei der Beklagten offenbar um eine Briefkastenfirma ("Postorderfirma") handelt, bei der nichts zu holen sei.
  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Die Entscheidungen des BGH vom 19.12.2002 (Az: III ZB 33/02 = NJW 2003, 1192) und 27.02.2003 (Az: III ZB 29/02, 30/02 - abgedr. NJW-RR 2002, 1001 -, 34/02 und 35/02) und 31.07.2003 (Az: III ZB 7/03) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02

    Erfüllungsanspruch aus § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Gewinnzusage eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Soweit das OLG Celle mit Beschluss vom 06.12.2002 (Az: 8 W 273/02, in Juris gespeichert) Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Klage mit der Begründung gewährt hat, die Vollstreckung des Anspruches erscheine im Hinblick darauf nicht ausgeschlossen, dass die dortige Antragsgegnerin immerhin eine im Firmenbuch des Handelsgerichts eingetragene Gesellschaft sei, überzeugt dies den Senat nicht.
  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 7/03

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei schwieriger Rechts- oder Tatfrage

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Die Entscheidungen des BGH vom 19.12.2002 (Az: III ZB 33/02 = NJW 2003, 1192) und 27.02.2003 (Az: III ZB 29/02, 30/02 - abgedr. NJW-RR 2002, 1001 -, 34/02 und 35/02) und 31.07.2003 (Az: III ZB 7/03) stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Ziel der Einführung war es, der verbreiteten und wettbewerbsrechtlich unzulässigen Praxis entgegenzuwirken, dass Unternehmen Verbrauchern Mitteilungen über angebliche Gewinne übersenden, um sie zur Bestellung von Waren zu veranlassen, die Gewinne auf Nachfrage aber nicht aushändigen (BGH, Urteil vom 28.11.2002, Az: III ZR 102/02 unter II.2.c = NJW 2003, 426; Urteil vom 16.10.2003, Az: III ZR 106/03 unter II.2.c.aa = NJW 2003, 3620).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Dabei darf auch die Rücksicht auf den Steuerzahler, der die Prozesskosten des Unbemittelten zu tragen hat, nicht außer Betracht bleiben (BVerfGE 9, 124, 130 f.).
  • LG Leipzig, 21.02.2003 - 7 O 5093/02
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die Antragstellerin aus einem früheren mit Gewährung von Prozesskostenhilfe durchgeführten Verfahren gegen die Beklagte bereits über einen Titel verfügt (Landgericht Leipzig, Az: 7 O 5093/02).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
    Das OLG Düsseldorf hat daraufhin in den 123 dort anhängigen Verfahren am 22.12.2003 ein klagabweisendes Urteil verkündet und die Revision zugelassen (Az. u.a. 6 U 171/02).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 29/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1997 - 22 W 61/97
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • LG Görlitz, 17.06.2003 - 2 T 37/03

    Gewährung von ratenfreier Prozesskostenhilfe; Anspruch gemäß § 661 a BGB

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04

    Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus § 661 a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen kann nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe ein Erfahrungssatz, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung in solchen Fällen aussichtslos sei und deshalb die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei (gegen OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078 = JurBüro 2004, 147).

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).

    Entgegen der in der Rechtsprechung z. T. vertretenen Auffassung (OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2003, NJW-RR 2004, 1078 mit zustimmender Anmerkung Mankowski, VuR 2004, 250, 252 "notorische Unseriosität der Branche"; OLG Karlsruhe, 19 W 37/04, Beschluss vom 16.8. 2004; ähnlich OLG Hamm, 22. ZS., Beschluss vom 14.7. 2003, 22 W 34/03) hat der Senat Zweifel, dass in Fällen der Versendung von Gewinnzusagen durch eine im Ausland ansässige Gesellschaft ein Erfahrungssatz besteht, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung aus der Gewinnzusage aussichtslos ist.

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

    Prozesskostenhilfe ist wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur dann zu versagen, wenn die Aussichtslosigkeit der Vollstreckung endgültig beziehungsweise dauernd oder zumindest auf unabsehbare Zeit feststeht und dem Gläubiger kein Rechtsnachteil zum Beispiel durch Verjährung oder durch Zeitablauf bedingte Beweisschwierigkeiten droht (OLG Düsseldorf, 23.12.2003, 8 W 0781/03, 8 W 781/03, JurBüro 2004, S. 147 ; OLG Hamm, 10.11.98, 29 W 118/98, NJW-RR 1999, S. 1737; OLG Celle 29.08.1996, 9 W 88/96, NJW 1997, S. 532).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Da dies in dem ihr zuzubilligenden Zeitraum von zwei bis drei Wochen (vgl. Prölss/Armbrüster, a.a.O. § 75 ARB 75 Rdn. 5) nicht geschehen bzw. eine (weitere) Stellungnahme bis zur Klageerhebung ausgeblieben ist, der Ablehnungsgrund der Mutwilligkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 lit. a ARB 2000 zudem aufgrund der der Beklagten zur Verfügung gestellten Informationen nicht gerade fern lag (vgl. insoweit zu § 114 ZPO etwa OLG Dresden NJW-RR 2004, 1078; Senat Beschluss vom 16.08.2004 - 19 W 35/04 u.a.), ist die Beklagte im vorliegenden Deckungsprozess mit diesem Einwand präkludiert.
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    Zwar entspricht es herrschender Auffassung, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 25. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer, § 114, Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05

    Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen.
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    So kann es aber im Einzelfall liegen, etwa dann, wenn - wie hier - die Umstände des Einzelfalls einen betrügerischen Zweck einer Gewinnzusage vermuten lassen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; OLG Hamm, OLGR 2005, 409; OLG Koblenz, MDR 2009, 825; s. auch Bergmann, in: Staudinger, BGB, § 661a Rn. 9 f. [2006]; Markgraf, in: Bamberger/Roth, BGB, § 661a Rn. 10; Fischer, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 114 Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen.
  • OLG Jena, 18.02.2004 - 2 U 798/03

    Gewinnversprechen

    Bei der Bewertung kann eine Rolle spielen, ob der Verbraucher persönlich angesprochen wird (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1564, OLG Dresden Beschluss vom 23.12.2003 - 8 W 781/03).
  • LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14

    Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen erfolgversprechend sind (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 1427; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; dahin tendierend auch OLG Hamm, OLGR 2005, 409).
  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 12 W 1/19

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit hoher Sachverständigenkosten

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