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   OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03   

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https://dejure.org/2003,4498
OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03 (https://dejure.org/2003,4498)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2003 - 4 U 2129/03 (https://dejure.org/2003,4498)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 4 U 2129/03 (https://dejure.org/2003,4498)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenseratz für elektronische Steuereinrichtung eines Tiefbrunnens; Fehlen eines Vertrages als Haftungsgrundlage; Einbeziehung eines Dritten in Schutzbereich eines Mietvertrages; Verantwortlichkeit für Wohl und Wehe; Ursächlichkeit eines Vorfalls und Missachtung einer ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Schadens an der elektronischen Steuereinrichtung eines Tiefbrunnens; Voraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Anforderungen an ein besonderes Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung eines Dritten in den Vertragsschutz ; Umfang ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 328; ; BGB § 823; ; BGB § 831

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 311 Abs. 3; BGB § 823; BGB § 831
    Schädigung eines Stromabnehmers infolge der Beschädigung eines Stromkabels beim Aufstellen eines Festzelts

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 328; BGB § 823; BGB § 831
    Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stromleitung beschädigt und Elektronik mattgesetzt doch niemand haftet für den Schaden

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 328, 823, 831
    Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1254
  • VersR 2005, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Allerdings ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß auch an einem Vertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in dessen Schutzbereich mit der Folge einbezogen werden können, daß sie zwar nicht, wie dies dem echten Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 Abs. 1 BGB eigentümlich ist, einen eigenen Leistungsanspruch erwerben, daß ihnen aber ein vertraglicher Schadensersatzanspruch erwächst, falls der Schuldner ihnen durch schuldhaftes vertragswidriges Handeln einen Schaden zufügt (BGHZ 56, 269; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Rdnr. 13 ff zu § 328 je m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.09.1982 - 19 U 226/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Aus diesen Gründen hat es die Rechtsprechung bisher abgelehnt, einem in Folge Beschädigung eines Stromkabels betroffenen Gewerbebetrieb Ersatzansprüche aufgrund des Werkvertrages- zuzubilligen, bei dessen Ausführung es zu der Beschädigung gekommen war (BGH NJW 1977, 2208; VersR 1962, 86; OLG Köln VersR 1984, 340; Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdnr. 31 je m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß Rechtsgüter anderer verletzt werden könnten (BGH NJW 1978, 1629; VersR 1975, 812; Palandt/Sprau, a.a.O., Rdnr. 46 zu § 823 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Auch wenn in der neueren Rechtsprechung nicht mehr verlangt wird, daß zwischen Gläubiger und Dritten eine Rechtsbeziehung mit personenrechtlichem Einschlag besteht, ist es doch Voraussetzung des Drittschutzes, daß der Gläubiger an der Einbeziehung des Dritten ein besonderes Interesse hat und der Vertrag dahin ausgelegt werden kann, daß der Vertragsschutz in Anerkennung dieses Interesses auf den Dritten ausgedehnt werden soll (BGHZ 129, 136/167; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 17 je m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Dabei ist letztlich das innere Verhältnis zwischen Gläubiger, das wäre hier der Gastwirt G..., und einbezogenem Dritten, das wäre hier der Kläger, ausschlaggebend (BGHZ 51, 91/96).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 136/76

    Ansprüche des Inhabers eines Gewerbebetriebes wegen Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Aus diesen Gründen hat es die Rechtsprechung bisher abgelehnt, einem in Folge Beschädigung eines Stromkabels betroffenen Gewerbebetrieb Ersatzansprüche aufgrund des Werkvertrages- zuzubilligen, bei dessen Ausführung es zu der Beschädigung gekommen war (BGH NJW 1977, 2208; VersR 1962, 86; OLG Köln VersR 1984, 340; Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdnr. 31 je m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Zu einer Verrichtung bestellt im Sinne dieser Vorschrift ist, wem von einem anderen, dem Geschäftsherrn, in dessen Einflußbereich er allgemein oder im konkreten Fall er sich befindet und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht (BGH WM 1998, 257), eine Tätigkeit übertragen worden ist.
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß Rechtsgüter anderer verletzt werden könnten (BGH NJW 1978, 1629; VersR 1975, 812; Palandt/Sprau, a.a.O., Rdnr. 46 zu § 823 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
    Das Erstgericht ist zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dem Kläger stehe kein Schadenersatzanspruch nach § 831 BGB, einem gesetzlich geregelten Beispiel einer Verkehrssicherungspflicht (Palandt/Sprau, a.a.O., Rdnr. 45), zu, weil die von ihm beauftragte Beklagte zu 2) selbständige Unternehmerin und damit keine Verrichtungsgehilfin sei (BGH NJW 1994, 2756).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13

    Fehlerhafte Brustimplantate

    Allein der durch die Absatzkette hergestellte Kontakt zwischen der Fa. PIP und den Frauen, denen ihre Produkte später implantiert wurden, rechtfertigt aber nicht die Annahme eines rechtsgeschäftlichen Willens der Parteien des Zertifizierungsvertrages, weltweit alle Frauen, denen künftig Brustimplantate der Fa. PIP eingepflanzt würden, und damit einen nicht mehr zu überschauenden, unbegrenzten Personenkreis, durch Begründung von Schutzpflichten in eine quasi-vertragliche Sonderbeziehung zu der Beklagten hineinzunehmen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1974, aaO; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1254).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Auch an einem Vertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen können in dessen Schutzbereich mit der Folge einbezogen werden, dass sie zwar nicht einen eigenen Leistungsanspruch erwerben, dass ihnen aber ein vertraglicher Schadensersatzanspruch erwächst, falls der Schuldner ihnen durch schuldhaftes vertragswidriges Handeln einen Schaden zufügt (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1254; BGH NJW 1971, 1931).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04

    Verkehrssicherungspflicht: Kein Erstrecken des Schutzbereichs der

    Denn dem Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht abverlangt werden, für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen, zumal nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden kann und eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1459/1460; VersR 2004, 657 ff.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1254, 1255).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19

    Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter

    Ein Unterlassen kann im Rechtssinne nur dann einen Schaden zurechenbar verursachen und zu dessen Ersatz verpflichten, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und die Vornahme der gebotenen Handlung den Schaden verhindert hätte (vgl. Palandt/Sprau, 77. Auflage 2018, § 823 BGB Rn. 2; OLG Nürnberg, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 4 U 2129/03 -, Rn. 26, juris).
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