Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8088
OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01 (https://dejure.org/2003,8088)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2003 - 7 U 1034/01 (https://dejure.org/2003,8088)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 7 U 1034/01 (https://dejure.org/2003,8088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss der Haftung für bauliche Beschaffenheit zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459; AGBG § 11 Nr. 10
    Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit durch den Grundstücksverkäufer im Rahmen eines Bauträgervertrages

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Generalübernehmermodell: Ausschluss der werkvertraglichen Haftung durch Grundstückseigentümer? (IBR 2004, 144)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.1994 - 4 U 274/93

    Versichertes Liegenlassen einer Viola in einem Zugabteil

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Die insoweit darlegegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1994, 1966) hat nämlich bereits nicht dargetan, in eigenen Angelegenheiten die üblicherweise im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht zu lassen.
  • LG Halle, 06.09.1999 - 9 O 132/99

    Vollstreckbarerklärung von RA-Vergleichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    die Beklagte zu 1. zu verurteilen, den Beklagten zu 2. freizustellen von der Verpflichtung unter Ziff. 2 b des Urteils des Landgerichts Mainz vom 30. Mai 2001 (9 O 132/99).
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung für Bau- und Bauplanungsmängel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in diesen Fällen in der Regel wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10 AGBG (jetzt § 309 Nr. 8 b BGB n.F.) unwirksam; dass der Vertrag notariell beurkundet ist und der Notar die Beteiligten über den Vertragsinhalt belehrt hat, ist insoweit ohne Bedeutung, hierdurch wird der Vertrag nicht zur Individualvereinbarung (BGH NJW 1992, 2759; 1984, 172; DNotz 1982, 626).
  • BGH, 07.02.2002 - III ZR 1/01

    Haftung des Architekten für die Richtigkeit eines Prüfvermerks

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Der Senat hat erwogen, ob dem Vertragsverhältnis zwischen den Beklagten zu 1. und 2., aufgrund dessen die Beklagte zu 1. die vom Beklagten zu 2. gegenüber den Klägern geschuldeten Architektenleistungen erbracht hat, Schutzwirkung zugunsten der Kläger zukommt, so dass den Klägern ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Schutzpflicht gegen den Beklagten zu 1. zustehen könnte (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 1741 ff m.w.N.; BGH NJW 2002, 1196; OLG Celle Baur 2000, 580).
  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung für Bau- und Bauplanungsmängel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in diesen Fällen in der Regel wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10 AGBG (jetzt § 309 Nr. 8 b BGB n.F.) unwirksam; dass der Vertrag notariell beurkundet ist und der Notar die Beteiligten über den Vertragsinhalt belehrt hat, ist insoweit ohne Bedeutung, hierdurch wird der Vertrag nicht zur Individualvereinbarung (BGH NJW 1992, 2759; 1984, 172; DNotz 1982, 626).
  • OLG Celle, 24.03.1999 - 14a (6) U 216/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Der Senat hat erwogen, ob dem Vertragsverhältnis zwischen den Beklagten zu 1. und 2., aufgrund dessen die Beklagte zu 1. die vom Beklagten zu 2. gegenüber den Klägern geschuldeten Architektenleistungen erbracht hat, Schutzwirkung zugunsten der Kläger zukommt, so dass den Klägern ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Schutzpflicht gegen den Beklagten zu 1. zustehen könnte (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 1741 ff m.w.N.; BGH NJW 2002, 1196; OLG Celle Baur 2000, 580).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    In dessen Händen wandelt der Freistellungsanspruch sich dann um in einen Leistungsanspruch (BGHZ 12, 136; NJW 1993, 2232; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rdn. 4).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Jedoch scheitert eine zur Annahme dieser Rechtsfigur erforderliche ergänzende Vertragsauslegung (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 328 Rdn. 14; BGH NJW 1984, 355 und NJW-RR 1986, 484) daran, dass nach dem eindeutigen Inhalt des Vertrages vom 12. September 1996 die Beklagte zu 1. keine Haftung für die Architektenleistungen gegenüber den Klägern übernommen hat.
  • BGH, 14.09.1998 - II ZR 175/97

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der gesellschaftsvertraglichen Treuepflicht verjähren nach § 195 BGB a.F. in dreißig Jahren (BGH NJW 1999, 781; OLG Köln OLGR 2001, 35).
  • BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92

    Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
    In dessen Händen wandelt der Freistellungsanspruch sich dann um in einen Leistungsanspruch (BGHZ 12, 136; NJW 1993, 2232; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rdn. 4).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 408/01

    Anforderungen an eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

  • OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83

    Gewährleistung für im Wege der Altbausanierung geschaffene Eigentumswohnungen

  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 146/87

    Formularmäßiger Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

  • LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06

    Bauträgervertrag: Gewährleistungsausschluss im Rahmen eines in Kaufvertrag und

    Bei dieser Vertragsgestaltung handelt es sich rechtlich um einen Bauträgervertrag, der als Vertrag sui generis kauf- und werkvertragliche Elemente in sich vereint (OLG Koblenz in NJW-RR 2004, Seite 668 mit weiteren Nennungen).

    Im vorliegenden Fall kann nicht zu Lasten der Beklagten etwas anderes angenommen werden, nur weil die beiden Vertragselemente aus Vereinfachungsgründen für die Käufer in einem Vertrag zusammengefasst worden sind (so auch OLG Koblenz in NJW-RR 2004, Seite 668, 669).

    Dass die ... nunmehr aufgrund Insolvenz ausfällt, trifft als Risiko jedes Vertragspartners die Erwerber selbst und damit nunmehr letztlich die Klägerin (OLG Koblenz in NJW-RR 2004, 668, 669; ebenso OLG Hamm vom 21.Februar 2006 zu 24 U 112/05).

  • OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05

    BGB-Gesellschaft mit dem Zweck der Errichtung eines Mehrfamilienhauses:

    Zumindest ab dem Zeitpunkt des Auftretens von Finanzierungsproblemen, der wohl massiven Erhöhung der Baukosten für das geplante Projekt haben die Beklagte, der Kläger, der Vater des Klägers sowie die Schwester der Beklagten eine BGB-Gesellschaft (Innengesellschaft) mit dem Ziel der Fortsetzung, der Realisierung des Bauprojektes zumindest durch schlüssiges Verhalten gegründet und hierzu, zur Realisierung des sich in einer problematischen Lage befindlichen Vorhabens (Fertigstellung des Objektes), unterschiedliche Beiträge aufgrund der getroffenen Vereinbarung geleistet (vgl. zur Problematik "Innengesellschaft", "Vertragsschluss", "Förderungspflichten" u.a. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 668, MK-Ulmer, § 705, Rdnr. 25 ff., Palandt-Sprau, § 705, Rdnr. 10 ff., 33 ff. - jeweils m.w.z.N.).
  • OLG Hamm, 21.02.2006 - 24 U 112/05

    Folgen der Zweiteilung eines Bauträgervertrags über die Errichtung eines

    Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 25.06.2003 (NJW-RR 2004, 668) entschieden, dass es nicht gegen § 309 Nr. 8 b BGB verstoße, wenn in dem Fall, dass an einem Bauträgervertrag über die Errichtung eines Hausanwesens auf Verkäufer-/Herstellerseite zwei Personen beteiligt seien, von denen sich eine nur zur Übertragung des Grundeigentums (Verkäufer) und die andere sich zur Errichtung der baulichen Anlage (Werkunternehmer) verpflichte, der Verkäufer eine Haftung für die bauliche Beschaffenheit ausschließe.
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 21 U 57/11

    Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln gegen den Verkäufer eines Grundstücks

    Die Aufteilung der Haftung für die verschiedenen Vertragsgegenstände benachteilige den Erwerber folglich nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstoße weder gegen § 309 Nr. 8 b BGB noch gegen § 307 BGB oder § 242 BGB (OLG Koblenz, Urt. vom 25.06.2003, 7 U 1034/01; OLG Hamm, Urt. vom 21.02.2006, 24 U 112/05).
  • LG Münster, 08.06.2005 - 10 O 638/04

    Nichtigkeit wegen Abweichung von Makler- und Bauträgerverordnung

    Aus dem notariellen Vertrag vom 18.07.2003 ergibt sich nämlich, dass nicht lediglich Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag in einer notariellen Urkunde zusammengefasst sind, was, wie der Kläger insoweit zu Recht geltend macht, für sich genommen unschädlich wäre (vgl. hierzu auch OLG L, NJW-RR 2004, 668 f).
  • OLG Hamm, 21.02.2006 - 24 U 122/05

    Keine Haftung des Verkäufers für Baumängel bei Aufspaltung in

    Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 25.06.2003 (NJW-RR 2004, 668) entschieden, dass es nicht gegen § 309 Nr. 8 b BGB verstoße, wenn in dem Fall, dass an einem Bauträgervertrag über die Errichtung eines Hausanwesens auf Verkäufer-/Herstellerseite zwei Personen beteiligt seien, von denen sich eine nur zur Übertragung des Grundeigentums (Verkäufer) und die andere sich zur Errichtung der baulichen Anlage (Werkunternehmer) verpflichte, der Verkäufer eine Haftung für die bauliche Beschaffenheit ausschließe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht