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   LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04   

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LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04 (https://dejure.org/2004,3913)
LG Bonn, Entscheidung vom 16.11.2004 - 8 S 139/04 (https://dejure.org/2004,3913)
LG Bonn, Entscheidung vom 16. November 2004 - 8 S 139/04 (https://dejure.org/2004,3913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera; Überwachungsdruck als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Kamerainstallation zur Vermeidung von Übergriffen auf Grundstück; Recht am eigenen Bild als besondere Erscheinungsform des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 14 GG

  • rechtambild.de

    Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera auch dann, wenn damit keine Videoaufnahmen gefertigt werden (können)

  • gaius.legal

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch scheinbare Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Überwachungsdruck

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar fühlt sich überwacht - Hauseigentümer von nebenan installierte im Dachfenster Videokameras

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1067
  • NZM 2005, 399
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Anerkannt ist, dass - da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt - die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten kann (vgl. BGH NJW 1995, 1955 ff.).

    Zwar folgt aus dem in Art. 14 Abs. 1 GG normierten Grundrecht auch das Recht, geeignete Schutzmaßnahmen für das Grundeigentum zu ergreifen, jedoch darf dies nicht in unverhältnismäßiger Weise auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsgüter unbeteiligter Dritter geschehen (vgl. BGH NJW 1995, 1955 ff.).

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Damit verbunden ist ein Anspruch des Inhabers des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Achtung seiner individuellen Persönlichkeit auch gegenüber einer Privatperson, der sowohl das Recht umfasst, für sich zu sein, sich selber zu gehören (vgl. BGHZ 131, 332 ff.), in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Thomas in: Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 177 m.w.N.) wie auch das Recht auf freie Entfaltungsmöglichkeit und aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (vgl. BGHZ 26, 349 ff.).
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Da für die Betroffenen nicht erkennbar ist, ob sie tatsächlich gefilmt werden oder nicht, wird auch bei Aufstellen einer Attrappe, die einer funktionsfähigen Videokamera optisch gleicht, bei den Betroffenen der Eindruck erweckt, sie müssten ständig mit einer ihren Privatbereich überwachenden Aufzeichnung rechnen und hierdurch eine Störung der Privatsphäre dieser Personen bewirkt (in diesem Sinne auch: LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Charlottenburg, a.a.O.; AG Aachen, a.a.O.; AG Wedding, a.a.O.; Horst, a.a.O., S. 941 f.).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Damit verbunden ist ein Anspruch des Inhabers des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Achtung seiner individuellen Persönlichkeit auch gegenüber einer Privatperson, der sowohl das Recht umfasst, für sich zu sein, sich selber zu gehören (vgl. BGHZ 131, 332 ff.), in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Thomas in: Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 177 m.w.N.) wie auch das Recht auf freie Entfaltungsmöglichkeit und aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (vgl. BGHZ 26, 349 ff.).
  • AG Siegburg, 04.08.2004 - 116 C 150/04

    Beseitigung von Kameras an einem Dachfenster ; Eingriff in das allgemeine

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 04.08.2004 - 116 C 150/2004 - abgeändert:.
  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 317/97

    Anspruch gegen einen Mieterschutzverein auf Unterlassung der Verwendung und

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
  • AG Aachen, 11.11.2003 - 10 C 386/03

    "Überwachung" eines Haustürbereichs mit einer Videokamera-Atrappe als Eingriff in

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
  • LG Itzehoe, 11.09.1997 - 7 (9) O 51/96

    Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02

    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im

    Auszug aus LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04
    Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
  • LG Potsdam, 22.04.2009 - 13 S 9/09

    Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

    Diese Auffassung wird geteilt u. a. vom Landgericht Bonn (NJW-RR 2005, 1067) und dem Landgericht Berlin (GE 1991, 405), die ebenfalls vertreten, dass schon das Erzeugen eines sog. "Überwachungsdruckes" z. Bsp.
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    In der instanzgerichtlichen Rechsprechung wird zwar teilweise vertreten, dass schon die Anbringung von bloßen Kameraattrappen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, weil ein sog. "Überwachungsdruck" erzeugt werde (LG Bonn NJW-RR 2005, 1067; LG Berlin, GE 1991, 405; AG Charlottenburg, MM 2004, 77; AG Aachen, NZM 2004, 339 [340]; AG Wedding, WuM 1998, 342).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07

    Wohnraummiete: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Überwachungskamera-Attrappen

    Auch hierin liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (LG Berlin in GE 1991, 405; LG Bonn in NJW-RR 2005, 1067 f.; LG Braunschweig in NJW 1998, 2457 f.; LG Darmstand in NZM 2000, 360; AG Wedding in WuM 1998, 342 f.; Horst in NZM 2000, 937 f.).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt NZM 2000, 360; AG Winsen U. v. 30.12.2005 - 16 C 1642/05).
  • AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14

    Videoüberwachung durch Dome-Kameras

    Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris).
  • LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem

    Teilweise wird zwar weiterhin in der Rechtsprechung vertreten, dass schon die Anbringung von bloßen Kameraattrappen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, weil ein sog, "Überwachungsdruck" erzeugt werde (vgl. nur LG Bonn Urteil vom 16.11.2004, Az. 8 S 139/04, abgedruckt in NZM 2005, 399; LG Darmstadt, Urteil vom 17.03.1999, Az. 8 O 42/99, abgedruckt in NZM 2000, 360).
  • AG Aachen, 21.12.2016 - 115 C 554/15

    Anspruch auf Unterlassung der (vermeintlichen) Überwachung eines zu seinem

    Da für die Betroffenen nicht erkennbar ist, ob sie tatsächlich gefilmt werden oder nicht, wird auch bei Aufstellen einer Attrappe, die einer funktionsfähigen Videokamera optisch gleicht, bei den Betroffenen der Eindruck erweckt, sie müssten ständig mit einer ihren Privatbereich überwachenden Aufzeichnung rechnen und hierdurch eine Störung der Privatsphäre dieser Personen bewirkt (hierzu LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067).

    Zwar folgt aus dem in Artikel 14 Absatz 1 GG normierten Grundrecht auch das Recht, geeignete Schutzmaßnahmen für das Grundeigentum zu ergreifen, jedoch darf dies nicht in unverhältnismäßiger Weise auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsgüter unbeteiligter Dritter geschehen (LG Bonn NJW-RR 2005, 1067) Vorliegend ist aber die Art und Weise der von den Bekl. gewählten Videoüberwachung jedenfalls unverhältnismäßig.

  • LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Videokameras auf Grundstück des Nachbarn

  • AG Seligenstadt, 20.04.2022 - 1 C 622/20

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, ....

  • AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
  • AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08

    Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens i.R.v.

  • OLG Nürnberg, 20.08.2020 - 13 U 3470/19

    Nachbar, Tatsachenbehauptung, Fahrzeug, Streitwertfestsetzung, Vergleich,

  • LG Osnabrück, 09.07.2019 - 4 S 116/19

    Installation schwenkbare Videoüberwachungskamera - Persönlichkeitsverletzung des

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