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   OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-3 Wx 321/04   

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https://dejure.org/2005,2740
OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-3 Wx 321/04 (https://dejure.org/2005,2740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2005 - I-3 Wx 321/04 (https://dejure.org/2005,2740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - I-3 Wx 321/04 (https://dejure.org/2005,2740)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wichtige Gründe für die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Verschulden bei pflichtwidriger ...

  • Judicialis

    WEG § 12; ; WEG § 26; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkaufszustimmung zu Unrecht verweigert - Verwalter haftet!

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwalter haftet für zu Unrecht verweigerte Verkaufszustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1254
  • NZM 2005, 787
  • ZMR 2005, 971
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04
    Der Senat schließt sich hierbei der überwiegend vertretenen Auffassung an, dass der Geschäftswert eines Verfahrens auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums regelmäßig mit 10 bis 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu bemessen ist (BayOblGZ 1990, 24; KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 785; Weitnauer-Lüke, a.a.O., § 12 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04
    Dagegen verstoßende Bestimmungen in einer Gemeinschaftsordnung sind ebenso nichtig wie entsprechende Vereinbarungen oder Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung (vgl. BayObLGZ 1980, 29; OLG Hamm NJW-RR 1993, 279, 280; Weitnauer, a.a.O., § 12 Rn. 9; Bärmann/Pick/Merle-Pick, WEG, 9. A., § 12 Rn. 32; jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04
    Als wichtig ist ein Grund nur dann anzuerkennen, wenn die Veräußerung aufgrund von in der Person des Erwerbers liegenden Umständen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit, eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die anderen Wohnungseigentümer darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281; OLG Hamm, a.a.O.; Weitnauer, a.a.O., § 12 Rn. 10; Bärmann/Pick/Merle-Pick, a.a.O.).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04
    Allerdings ist wegen der mit der Zustimmungserteilung verbundenen erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten anerkannt, dass eine Haftung des Verwalters dann nicht angenommen werden kann, wenn er die bei der Zustimmungserteilung auftretenden Rechtsfragen mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft hat und er gleichwohl einem Rechtsirrtum unterliegt (BGH NJW 1996, 1216, 1218 - für die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung; Gottschalg, Die Haftung von Verwalter und Beirat, 2. A., Rn. 212).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04
    Dagegen verstoßende Bestimmungen in einer Gemeinschaftsordnung sind ebenso nichtig wie entsprechende Vereinbarungen oder Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung (vgl. BayObLGZ 1980, 29; OLG Hamm NJW-RR 1993, 279, 280; Weitnauer, a.a.O., § 12 Rn. 9; Bärmann/Pick/Merle-Pick, WEG, 9. A., § 12 Rn. 32; jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Verweigert oder erteilt der Verwalter die Zustimmung schuldhaft pflichtwidrig, kann er ggf. für einen entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein (§ 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB; vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg, ZMR 2004, 850 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 75 ff.; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 77, 78).
  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

    1b Z 7/89|LG Hamburg; 05.02.1990; 307 T 13/90">NJW-RR 1990, 657, 658; OLG Düsseldorf NZM 2005, 787; OLG Zweibrücken ZMR 2006, 219; Hügel/Elzer a. a. O. Rn. 56; OLG Saarbrücken ZWE 2012, 132).

    Der Zustimmungsberechtigte ist verpflichtet, die Zustimmung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu erteilen; eine schuldhafte Verletzung berechtigt den Veräußerer zum Schadensersatz (Bärmann/Suilmann § 12 Rn. 31; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).

    Hierbei kann sie nicht entlasten, dass sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der zu dem Ergebnis kam, die Zustimmung dürfe verweigert werden (§ 278 BGB; OLG Düsseldorf NZM 2005, 787 Rn. 43, juris; BGH NJW 2013, 1431 Rn. 48; 2007, 428 Rn. 22 f.; BeckOK BGB/Lorenz 43. Edition, Stand 01.02.2017, § 278 Rn. 40-42).

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

    Als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB ist eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (BayObLG - DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf - NJW-RR 2005, 1254; Palandt/Bassenge a.a.O. § 12 WEG Rn. 1; Commichau, in MünchKomm-BGB, a.a.O., § 12 WEG Rn. 1; Bärmann/Pick, a.a.O., § 12 Rn. 6).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Wollte man im Übrigen daran anknüpfen, dass der Kläger wegen der fehlenden Zustimmung der Beklagten an der Veräußerung der Einheiten Nr. 15 und 16 gehindert war - würde sich der Gebührenstreitwert allenfalls in Höhe von 10 bis 20 % des hier unbekannt gebliebenen Kaufpreises für die Einheiten bewegen - nicht nach dem nach der Ertragswertmethode ermittelten Wert (OLG Zweibrücken v. 8.11.2005 - 3 W 142/05, ZMR 2006, 220 [221]; OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 4.1.1995 - 2Z BR 114/94, WuM 1995, WuM 1995, 328 [329]).

    Dabei wäre die Obergrenze von 20 % nur bei einem verhältnismäßig geringen Wert einer Wohnung zu wählen; bei einem hohen Wert hingegen sind 10 % des Verkaufspreises anzusetzen (OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 1.2.1990 - BReg 2 Z 141/89, BayObLGZ 1990, 24 [28]).

  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 25 S 179/15

    Kann Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?

    Für die Beurteilung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kommt es allein auf die Person des Erwerbers, insbesondere seine persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit, und die von ihm beabsichtigte Nutzung an; hieraus muss sich eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Miteigentümer ergeben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2008 - 5 Wx 49/07, Wohnungseigentümer 2009, 55;  OLG Frankfurt am Main, NZM 2006, 380; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; OLG Hamburg, ZMR 2003, 865; ZMR 2004, 850; OLG Zweibrücken, ZMR 2006, 219).
  • OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11

    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sämtlicher

    Für Letzteres gilt, dass eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB nach allg.A. eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117f m.w.N.; BayObLG DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).
  • LG München I, 08.03.2023 - 1 S 12063/22

    Wirkungsbereich des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Der Verwalter, dem die Entscheidung über die Zustimmung obliegt, haftet dann, wenn er es unterlässt, bei zweifelhafter Rechtslage unverzüglich eine Weisung der Eigentümergemeinschaft einzuholen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.5. 2005 - 3 Wx 321/04; NJW-RR 2005, 1254).
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