Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 15.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02   

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https://dejure.org/2005,783
BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02 (https://dejure.org/2005,783)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2005 - I ZR 161/02 (https://dejure.org/2005,783)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - I ZR 161/02 (https://dejure.org/2005,783)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Seicom.de

  • Telemedicus

    Seicom.de

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlust des aus dem Firmenschlagwort gebildeten Unternehmenskennzeichens mit der endgültigen Aufgabe der Firma; Prioritätsälteres Recht an einer geschäftlichen Bezeichnung; Rechtmäßigkeit der Verwendung einer Unternehmensbezeichnung von einem Dritten als Bezeichnung für ...

  • kanzlei.biz

    Verlust des Unternehmenskennzeichens

  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 12; ; MarkenG § 51 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 Abs. 2 § 12 § 51 Abs. 1
    "Seicom"; Rechtsfolgen der endgültigen Aufgabe der Firma; Schutz einer besonderen Geschäftsbezeichnung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5 Abs. 2 § 12 § 51 Abs. 1
    "Seicom"; Rechtsfolgen der endgültigen Aufgabe der Firma; Schutz einer besonderen Geschäftsbezeichnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Seicom

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Firmenschlagwort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenverlust bei Firmenaufgabe

  • beck.de (Leitsatz)

    Verlust des Firmenschlagwort "Seicom"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenverlust bei Firmenaufgabe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1350
  • MDR 2006, 41
  • GRUR 2005, 871
  • MMR 2005, 761
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    b) Der Senat ist in seiner Rechtsprechung zum früheren § 16 UWG ebenso wie zu §§ 5, 15 MarkenG stets davon ausgegangen, daß firmen- und markenmäßige Benutzung infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion ineinander übergehen (BGHZ 145, 279, 282 - DB Immobilienfonds; 150, 82, 93 - Hotel Adlon; BGH, Urt. v. 9.10.2003 - I ZR 65/00, GRUR 2004, 512, 514 = WRP 2004, 610 - Leysieffer m.w.N.).

    Dieser Schutz entfällt mithin regelmäßig, wenn der Berechtigte entweder den Betrieb des von ihm geführten Unternehmens aufgibt (vgl. BGHZ 150, 82, 89 - Hotel Adlon m.w.N.; BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 974 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA) oder das Unternehmenskennzeichen in seiner charakteristischen Eigenart ändert (BGH, Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 136/92, GRUR 1995, 505, 507 = WRP 1995, 600 - APISERUM; zu § 16 UWG a.F.: BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661 - Metrix).

    Ausnahmsweise geht der Schutz des Unternehmenskennzeichens nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestand erhalten bleibt und wenn die Absicht und die Möglichkeit gegeben sind, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, so daß die Stillegung nach der dafür maßgeblichen Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheint (vgl. BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange; 150, 82, 89 - Hotel Adlon; BGH GRUR 2002, 972, 974 - FROMMIA).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Dieser Schutz entfällt mithin regelmäßig, wenn der Berechtigte entweder den Betrieb des von ihm geführten Unternehmens aufgibt (vgl. BGHZ 150, 82, 89 - Hotel Adlon m.w.N.; BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 974 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA) oder das Unternehmenskennzeichen in seiner charakteristischen Eigenart ändert (BGH, Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 136/92, GRUR 1995, 505, 507 = WRP 1995, 600 - APISERUM; zu § 16 UWG a.F.: BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661 - Metrix).

    Ausnahmsweise geht der Schutz des Unternehmenskennzeichens nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestand erhalten bleibt und wenn die Absicht und die Möglichkeit gegeben sind, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, so daß die Stillegung nach der dafür maßgeblichen Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheint (vgl. BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange; 150, 82, 89 - Hotel Adlon; BGH GRUR 2002, 972, 974 - FROMMIA).

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    b) Der Senat ist in seiner Rechtsprechung zum früheren § 16 UWG ebenso wie zu §§ 5, 15 MarkenG stets davon ausgegangen, daß firmen- und markenmäßige Benutzung infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion ineinander übergehen (BGHZ 145, 279, 282 - DB Immobilienfonds; 150, 82, 93 - Hotel Adlon; BGH, Urt. v. 9.10.2003 - I ZR 65/00, GRUR 2004, 512, 514 = WRP 2004, 610 - Leysieffer m.w.N.).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß eine solche Bezeichnung häufig auch das Unternehmen bezeichnet und umgekehrt die Unternehmensbezeichnung zumindest mittelbar auch die Herkunft der aus dem Betrieb stammenden Waren oder von ihm angebotenen Dienstleistungen kennzeichnet (BGH GRUR 2004, 512, 514 - Leysieffer).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Ausnahmsweise geht der Schutz des Unternehmenskennzeichens nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestand erhalten bleibt und wenn die Absicht und die Möglichkeit gegeben sind, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, so daß die Stillegung nach der dafür maßgeblichen Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheint (vgl. BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange; 150, 82, 89 - Hotel Adlon; BGH GRUR 2002, 972, 974 - FROMMIA).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 12/72

    Geltung der Priorität einer ursprünglich geführten Firma bei Änderung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Dieser Schutz entfällt mithin regelmäßig, wenn der Berechtigte entweder den Betrieb des von ihm geführten Unternehmens aufgibt (vgl. BGHZ 150, 82, 89 - Hotel Adlon m.w.N.; BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 974 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA) oder das Unternehmenskennzeichen in seiner charakteristischen Eigenart ändert (BGH, Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 136/92, GRUR 1995, 505, 507 = WRP 1995, 600 - APISERUM; zu § 16 UWG a.F.: BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661 - Metrix).
  • OLG München, 16.09.1999 - 29 U 5973/98

    tnet.de / t-net.de - §§ 5, 14 MarkenG

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Eine solche Annahme liegt dann nahe, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (vgl. OLG München CR 1999, 778 zu "tnet.de"; Revision nicht angenommen: BGH, Beschl. v. 25.5.2000 - I ZR 269/99).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    b) Der Senat ist in seiner Rechtsprechung zum früheren § 16 UWG ebenso wie zu §§ 5, 15 MarkenG stets davon ausgegangen, daß firmen- und markenmäßige Benutzung infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion ineinander übergehen (BGHZ 145, 279, 282 - DB Immobilienfonds; 150, 82, 93 - Hotel Adlon; BGH, Urt. v. 9.10.2003 - I ZR 65/00, GRUR 2004, 512, 514 = WRP 2004, 610 - Leysieffer m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Auf die weitere Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Klägerin "Seicom" bereits zu diesem Zeitpunkt als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet hat, kommt es nicht entscheidend an (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94, GRUR 1997, 468, 469 = WRP 1997, 1093 - NetCom).
  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 136/92

    "APISERUM"; Fortbestehen des Schutzes eines langjährig benutzten

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Dieser Schutz entfällt mithin regelmäßig, wenn der Berechtigte entweder den Betrieb des von ihm geführten Unternehmens aufgibt (vgl. BGHZ 150, 82, 89 - Hotel Adlon m.w.N.; BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 974 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA) oder das Unternehmenskennzeichen in seiner charakteristischen Eigenart ändert (BGH, Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 136/92, GRUR 1995, 505, 507 = WRP 1995, 600 - APISERUM; zu § 16 UWG a.F.: BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661 - Metrix).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn durch besondere Umstände ausgeschlossen ist, daß der unbefangene Durchschnittsbetrachter in der verwendeten Form der Geschäftsbezeichnung (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung sieht oder umgekehrt (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 113/95

    "SAM"; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Durch die Benutzung eines Domainnamens kann zwar grundsätzlich ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden; dies setzt allerdings voraus, dass der Verkehr in der als Domainnamen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (vgl. BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262, 263 = WRP 2005, 338 - soco.de; Urt. v. 24.2.2005 - I ZR 161/02, GRUR 2005, 871, 873 - Seicom).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Der Schutz des Unternehmenskennzeichens nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG entsteht bei von Haus aus unterscheidungskräftigen Bezeichnungen mit der Aufnahme der Benutzung im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung des Geschäftsbetriebs (BGH, Urt. v. 24.2.2005 - I ZR 161/02, GRUR 2005, 871, 872 = WRP 2005, 1164 - Seicom).

    In der Benutzung eines Domainnamens im geschäftlichen Verkehr kann eine kennzeichenmäßige Verwendung liegen, wenn der Verkehr darin keine bloße Adressbezeichnung, sondern einen Hinweis auf das Unternehmen oder auf die betriebliche Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGH GRUR 2005, 871, 873 - Seicom; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, § 14 MarkenG Rdn. 123; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., nach § 15 Rdn. 80).

  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Nicht maßgebend für die inhaltliche Vergleichbarkeit mit einem gewerblichen Schutzrecht ist demgegenüber, dass ein Domain-Name nach § 12 BGB bzw. §§ 5, 15 des Markengesetzes (MarkenG) geschützt sein kann (vgl. zum Schutz des Domain-Namens Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl., § 12 Rn. 10, m.w.N.; BGH-Urteil vom 24. Februar 2005 I ZR 161/02, NJW-Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 2005, 1350).

    Ein Domain-Name als solcher ist weder ein Kennzeichenrecht noch ein Namensrecht (Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 MarkenG Rn. 301; vgl. auch BGH-Urteil in NJW-RR 2005, 1350, unter II.4.cc).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5074
OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05 (https://dejure.org/2005,5074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2005 - 24 U 11/05 (https://dejure.org/2005,5074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2005 - 24 U 11/05 (https://dejure.org/2005,5074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 439 Abs 1 S 2 HGB, § 463 HGB, § 453 Abs 2 HGB, § 670 BGB, § 285 BGB
    Fracht- und Speditionsgeschäft: Verjährung vertraglicher Erfüllungs- und vertraglicher Aufwendungsersatzansprüche

  • tis-gdv.de

    Vergütung, Verjährung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung aus einem internationalen Transportvertrag; Verjährung von Zahlungsansprüchen bei Handelgeschäften; Geltung der ausnahmsweisen Dreijahresfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung eines Frachtvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1350 (Ls.)
  • VersR 2006, 390
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78

    Pflicht einer Spedition auf Zahlung von Standgeld - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05
    Der Begriff des Vorsatzes ist im deutschen Recht wie im internationalen Transportrecht - so zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR: BGH VersR 1982, 649 - ein schadensersatzrechtlicher Begriff; er bezieht sich auf die Verletzung von Verhaltensnormen mit der Folge einer Schädigung von Rechtsgütern oder Vermögenspositionen der anderen Seite.

    Bereits lange vor der Aufnahme des zur Neufassung des § 439 HGB - durch Transportrechtsreformgesetz vom 25.06.1998 - führenden Gesetzgebungsverfahrens hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt, dass Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR lediglich auf Schadensersatzansprüche und gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts anzuwenden ist, nicht auf vertragliche Erfüllungsansprüche (und damit auch nicht auf gleichlaufende vertragliche Aufwendungsersatzansprüche) anzuwenden ist (BGH VersR 1982, 649).

    Die im Rahmen der Auslegung des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB zu klärende Rechtsfrage entspricht sachlich exakt der Rechtsfrage, die die höchstrichterliche Rechtsprechung mit der bereits zitierten Entscheidung BGH VersR 1982, 649 zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR entschieden hat.

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    Er beziehe sich auf die Verletzung von Verhaltensnormen die zu einer Schädigung von Rechtsgütern oder Vermögenspositionen Dritter führten (OLG Frankfurt a.M., TranspR 2005, 405 f.; MünchKomm.HGB/Herber/Eckardt, 2. Aufl., § 439 Rdn. 12; Köper TranspR 2006, 191 ff.).

    Das vom OLG Frankfurt (TranspR 2005, 405, 406) und Herber/Eckardt (MünchKomm.HGB, 2. Aufl., § 439 Rdn. 12) gegen eine Anwendung von § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB auf Primärleistungsansprüche ins Feld geführte Bedenken, es käme dann zu einer Umkehrung des im Gesetz bestimmten Regel-/Ausnahmeverhältnisses der ein-/dreijährigen Verjährungsfrist, weil praktisch betrachtet jede Nichterfüllung eines vertraglichen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruches vorsätzlich geschehe, ist nicht begründet.

  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Vielmehr mussten die Kläger vor diesem Hintergrund ebenso wie angesichts der zumindest objektiv bzw. nach ihrem bereits oben unter lit. (c bb) [2] skizzierten Betreiben des Vorprozesses aus ihrer Sicht falschen eidesstattlichen Versicherung der Beklagten zu einer Mangelfreiheit ihrer Arbeiten, mit welcher sie im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzes die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkte, gerade davon ausgehen, dass ein entschlossenes Vorgehen gegen die Beklagte erforderlich sein würde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2017, Az.: 5 U 740/17, Rn. 23, zu einem "Vertrösten" des Gläubigers; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2005, Az.: 24 U 11/05, Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2008 - 3 U 105/07

    Anspruch auf restliche Vergütung aus einem gekündigten Vertrag bezüglich der

    Daher greift die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main, VersR 2006, 390, wonach für primäre vertragliche Erfüllungsansprüche § 439 Abs. 1 Satz 1 HGB und nicht Satz 2 gilt, hier nicht ein.
  • LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 6 O 334/06

    Verjährung von Forderungen wegen ausgeführter Transportfahrten; Anwendungsbereich

    Es ist auch nicht im Hinblick auf § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB von einer dreijährigen Verjährung auszugehen, da diese Regelung auf den Primäranspruch des Frachtführers keine Anwendung findet [vgl. OLG Frankfurt Urteil v. 15.04.2005, abgedruckt in NJW-RR 2005, 1350.].
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