Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Strafrechtsschutzversicherung: Gewährung von Rechtsschutz im Falle des Vorwurfs eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vollrausches sowie des Vorwurfs der Begehung eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem Strafverfahren entstandenen Kosten; Bestehen des Versicherungsschutzes bezüglich einer Verteidigung wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs; Zulässigkeit des Abstellens auf die ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem Strafverfahren entstandenen Kosten; Bestehen des Versicherungsschutzes bezüglich einer Verteidigung wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs; Zulässigkeit des Abstellens auf die ...
- Judicialis
ARB 94 § 2 Buchst. i; ; ARB 94 § 2 Buchst. bb; ; StGB § 323 A
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 94 § 2 Buchst. i § 2 Buchst. bb; StGB § 323a
Rechtsschutz bei einem im (fahrlässigen) Vollrausch begangenen Verbrechen oder vorsätzlich begehbaren Vergehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rechtsschutzversicherung - Vorsatztat
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rechtsschutzversicherung - Vorsatztat
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 16.02.2005 - 9 O 753/04
- OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1548
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85). - BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
Vorgeworfene Tathandlung ist beim Vollrausch nach § 323 a StGB, der dem Schutz der Allgemeinheit vor den vom Berauschten regelmäßig ausgehenden Gefahren dient (BGHSt 16, 124), dass eine Person sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt, nicht hingegen die im Rausch begangene Tat. - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85).
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 497/15
Rechtsschutzversicherung: Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den …
Der Deckungsanspruch hängt daher nicht davon ab, ob die rechtliche Bewertung der Tatsachen durch die Strafverfolgungsbehörden als Erfüllung eines bestimmten Straftatbestandes zutrifft (…vgl. Looschelders in Looschelders/Paffenholz, § 2 ARB 2010 Rn. 120;… Bultmann in Terbille/Höra, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 3. Aufl. § 27 Rn. 172;… Böhme, ARB-Kommentar 12. Aufl. § 4 ARB 1975 Rn. 58; Mathy, VersR 2007, 899, 900; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, 1549). - LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
Rechtsschutzversicherung: Kostenerstattungsanspruch bei gleichzeitiger …
Ein vom Amtsgericht zitiertes Urteil des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) betreffe einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.Die zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) befasst sich mit der hier irrelevanten Problematik, ob Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt wird und es sich bei der im Rausch begangenen Tat um ein Vorsatzdelikt handelt.
- OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14
Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich das Verschulden des Angeklagten hingegen nicht - wie die Revision und die Generalstaatsanwaltschaft meinen - auch auf die im Rausch begangene Tat bezogen haben muss (OLG Braunschweig NJW 1966, 679, 681; OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2013, III - 1 RVs 88/13 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2010 - III - 1 RVs 25/10 - juris, OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, jew. m.w.N.; wohl ebenso: OLG Celle. - OLG München, 18.08.2008 - 25 U 3371/08
Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss des ursächlichen Zusammenhangs …
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548).