Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.07.2005

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   BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04   

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https://dejure.org/2005,1597
BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04 (https://dejure.org/2005,1597)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2005 - II ZB 14/04 (https://dejure.org/2005,1597)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - II ZB 14/04 (https://dejure.org/2005,1597)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung fiktiver Reisekosten bei Unterbevollmächtigung eines Anwalts zur Terminswahrnehmung; Anspruch eines Anwalts auf Reisekostenerstattung bei Klagen in eigener Sache; Reisekostenerstattung bei Möglichkeit, einen Unterbevollmächtigten umfassend vorab zu ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
    Keine Erstattung fiktiver Reisekosten für Prozessführung vor auswärtigem Gericht durch Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Reisekosten - BGH lehnt Ausgleichung fiktiver Reisekosten ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1591
  • MDR 2006, 117
  • NZI 2006, 183
  • BB 2005, 1988
  • Rpfleger 2005, 695
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei stellt grundsätzlich eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. v. 11. Februar 2003 - VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534).

    Nimmt anstelle des Hauptbevollmächtigten ein von diesem eingeschalteter Unterbevollmächtigter den auswärtigen Termin wahr, so sind die Kosten des Unterbevollmächtigten in Höhe der ersparten Reiseaufwendungen bei der Kostenfestsetzung auszugleichen (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO).

    Der Grundsatz der Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts der Partei ansässigen Rechtsanwalts bedingten Mehrkosten erfährt freilich eine Ausnahme, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027 f.).

    Dies gilt etwa, wenn die Partei über eine Rechtsabteilung verfügt und daher in der Lage ist, einen am Sitz des Prozeßgerichts ansässigen Prozeßbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 aaO).

  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
    Der Grundsatz der Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts der Partei ansässigen Rechtsanwalts bedingten Mehrkosten erfährt freilich eine Ausnahme, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027 f.).

    Dies gilt etwa, wenn die Partei über eine Rechtsabteilung verfügt und daher in der Lage ist, einen am Sitz des Prozeßgerichts ansässigen Prozeßbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 aaO; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 aaO).

    Mithin scheidet eine Anrechnung der Reisekosten auf die durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten aus (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 aaO; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 aaO).

  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
    Ebenso verhält es sich bei der Klage eines Rechtsanwalts, der - wie der Bundesgerichtshof für den Fall eines als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters bereits entschieden hat (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187) - gleichfalls ohne weiteres imstande ist, einen am Prozeßgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des Rechtsstreits zu unterrichten.

    Mithin scheidet eine Anrechnung der Reisekosten auf die durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten aus (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 aaO; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 aaO).

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei stellt grundsätzlich eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. v. 11. Februar 2003 - VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534).

    In diesen Fällen sind die Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten, die bei einer Wahrnehmung von Terminen vor dem auswärtigen Prozeßgericht entstehen, erstattungsfähig (BGH, Beschl. v. 11. Februar 2003 aaO).

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    In einem solchen Fall sind die Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes grundsätzlich erstattungsfähig (BGH, Beschl. v. 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; v. 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591 f).

    Dies kann einmal anzunehmen sein, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003, aaO S. 856 f; v. 4. Juli 2005, aaO S. 1591 f; v. 11. November 2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430 f).

    Ebenso wie von einem eigene Ansprüche verfolgenden Rechtsanwalt (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2005, aaO S. 1591 f; v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187) kann von einem Steuerberater verlangt werden, die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen einer eigenen Gebührenforderung, die - wie hier - keine besondere Schwierigkeiten aufwirft, einem an einem anderen Ort niedergelassenen Rechtsanwalt zwecks Klageerhebung in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.

  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    bb) Die Zuziehung eines in der Nähe des eigenen Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschluss vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; Beschluss vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592; Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f.; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 8).

    Hieran anknüpfend nimmt der Bundesgerichtshof an, dass ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ohne weiteres im Stande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592; Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 8; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 11).

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom

    Dies kann einmal anzunehmen sein, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03, NJW-RR 2004, 856 f; vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592; vom 13. Dezember 2007, aaO Rn. 8 mwN).

    Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004, aaO; vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NZI 2006, 183, 184; vom 13. Juni 2006, aaO Rn. 6, 8; vom 13. Dezember 2007, aaO Rn. 9).

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, aaO; v. 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NZI 2006, 183, 184).
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in

    Auch bei diesen kann davon ausgegangen werden, dass sie auf Grund ihrer Ausbildung in der Lage sind, den maßgeblichen Sachverhalt unter Berücksichtigung juristischer Aspekte einem am Ort des Prozessgerichts ansässigen Kollegen schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation mitzuteilen (BGH NJW-RR 2005, 1591 = MDR 2006, 117; Senatsbeschluss vom 20.09.2011 - 11 W 1697/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 7 D 2/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für einen

    BGH, Beschlüsse vom 4.7.2005 - II ZB 14/04 - , BB 2005, 1988, und vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 -, AnwBl. 2003, 309 = JurBüro 2003, 309 jeweils zu § 91 Abs. 1 ZPO.
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10

    Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand

    Dies hat der BGH mehrfach für den Fall entschieden, dass ein Rechtsanwalt in eigener Sache an einem dritten Ort klagt oder verklagt wird, etwa in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter (BGH NJW 2004, 3187 = JB 2004, 658 = MDR 2004, 50; NJW-RR 2005, 1591 = Rpfleger 2005, 695 = MDR 2005, 117; NJW-RR 2007, 129 = Rpfleger 2006, 430 = MDR 2007, 53).
  • OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08

    Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen

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  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 W 115/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Beauftragung eines Anwalts am Wohnort

    Ein solches Unternehmen ist in der Lage, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (BGH, Beschluss vom 4.7.2005, II ZB 14/04, Rn. 6 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 10 WF 17/06

    Erstattungsfähige Kosten für anwaltliche Vertretung eines als Rechtsanwalt

    Er ist ohne weiteres imstande, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt schriftlich oder mit Mitteln moderner Telekommunikation sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten und die weitere Vorgehensweise zu beraten und abzustimmen (vgl. BGH Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 04.07.2005, II ZB 14/04; Beschluss vom 13.07.2004, X ZB 40/03).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16

    Erstattungsfähigkeit von Flugkosten für Prozessbevollmächtigten

  • OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines zum Insolvenzverwalter bestellten

  • OLG Hamburg, 30.03.2006 - 8 W 61/06

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für den mit

  • LG Dresden, 23.12.2011 - 10 O 900/11

    Erstattung der Reisekosten eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des

  • VG Greifswald, 06.12.2019 - 6 A 470/17

    Einigungsgebühr bei Abschluss eines sog. Widerrufsvergleichs im Termin zur

  • LG Ellwangen/Jagst, 06.11.2008 - 3 O 245/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten;

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.2005 - 9 U 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22885
OLG Frankfurt, 29.07.2005 - 9 U 43/04 (https://dejure.org/2005,22885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2005 - 9 U 43/04 (https://dejure.org/2005,22885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 9 U 43/04 (https://dejure.org/2005,22885)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1591
 
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