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   BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04   

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https://dejure.org/2004,5119
BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04 (https://dejure.org/2004,5119)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04 (https://dejure.org/2004,5119)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 1 BvR 2526/04 (https://dejure.org/2004,5119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Fehlens einer gesetzlichen Regelung zur Ablehnung eines im Rahmen einer Zwangsvollstreckung tätigen Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit im Rahmen einer Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 766; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 42 § 766 Abs. 1
    Ablehnung des Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 56/04

    Ablehnung des Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    gegen 1. a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2004 - IXa ZB 56/04 -,.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 78, 123 ; 88, 118 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 78, 123 ; 88, 118 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    Zwischen Richtern, Rechtspflegern, Urkundsbeamten, Sachverständigen und Dolmetschern einerseits und Gerichtsvollziehern andererseits bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass die insoweit bestehenden unterschiedlichen Regelungen über die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit hinreichend gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 102, 41 ).
  • BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 10/04

    Ablehnung des Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2004 - IXa ZB 10/04 -,.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 78, 123 ; 88, 118 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
    Zwischen Richtern, Rechtspflegern, Urkundsbeamten, Sachverständigen und Dolmetschern einerseits und Gerichtsvollziehern andererseits bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass die insoweit bestehenden unterschiedlichen Regelungen über die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit hinreichend gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 102, 41 ).
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Dabei besteht nach gefestigter Rechtsprechung für den Gläubiger keine generelle Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist eine Initiative zur Aufklärung des Schadensereignisses zu entfalten (z.B. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2014 - III ZR 493/13, NJW-RR 2005, 365, 368 Rn. 40; BGH, Urteile vom 9. Juli 1996 - VI ZR 5/95, BGHZ 133, 192, 199, vom 10. November 2009, aaO Rn. 15 und vom 28. Februar 2012, aaO m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2017 - 3 C 19/16

    Abstrakte Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Alkoholverbot; alkoholbedingte

    Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen sein können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris Rn. 17 ff. m. w. N.; Beschl. v. 12. Dezember 2006 - 1 BvR 2526/04 -, juris Rn. 64).
  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls;

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 365/366) entschieden, dass gegen die Annahme, dass die Möglichkeit einer Ablehnung von Gerichtsvollziehern wegen Besorgnis der Befangenheit verfassungsrechtlich nicht geboten sei, keine Bedenken zu erheben sind, sofern einem Betroffenen Möglichkeiten offen stehen, Maßnahmen des Gerichtsvollziehers in weitestem Umfang auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu kontrollieren beziehungsweise das persönliche Verhaltens des Gerichtsvollziehers durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde prüfen zu lassen.
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