Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5554
OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04 (https://dejure.org/2004,5554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2004 - 7 U 10/04 (https://dejure.org/2004,5554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 7 U 10/04 (https://dejure.org/2004,5554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichterstattung; Voraussetzungen einer konkludenten Einwilligung in die Ausstrahlung von Filmaufnahmen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Einwilligung in die Ausstrahlung von Filmaufnahmen

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; KUG § 22; ; KUG § 22 Satz 1; ; KUG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer polizeilichen Vernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vernehmung mit Kamerateam - Angeblicher Trickbetrüger wehrt sich gegen Ausstrahlung im Fernsehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 479
  • GRUR-RR 2005, 140
  • afp 2005, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90

    Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04
    Wie das Landgericht zutreffend unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 8.5.1990 (GRUR 1991, 49f) ausgeführt hat, ist Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung, dass dem Einwilligenden Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung bekannt war (vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. Rn. 7.37; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 834).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13

    Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei

    Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung ist, dass dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung bekannt ist (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 1991, 49 ff; OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479, 480; OLG Hamburg, AfP 2012, 166 Rn.17 - zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch

    Je weitergehend die geplante Veröffentlichung die Privatsphäre des Betroffenen betrifft, desto klarer muss er über Verwendung und Art des Beitrags aufgeklärt worden sein (OLG Hamburg v. 4.5.2004, 7 U 10/04, juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
    Wird - wie hier - eine (angebliche) Einwilligung nach einem plötzlichen Ansprechen medienunerfahrerer Personen in der Öffentlichkeit nur mehr oder weniger den Umständen nach durch bereitwilliges "Ablichtenlassen" und Antworten auf Fragen von Journalisten erteilt, ist eine Einwilligung im Grundsatz nur wirksam, wenn dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung und auch deren thematische Ausrichtung im Kern bekannt oder ihm zumindest erkennbar waren (vgl. mit Nuancen im Detail etwa OLG Hamburg v. 28.06.2011 - 7 U 39/11, BeckRS 2011, 20663; v. 04.05.2004 - 7 U 10/04, NJW-RR 2005, 479; OLG Karlsruhe v. 26.05.2006 - 14 U 27/05, ZUM 2006, 568, 570; OLG Frankfurt v. 08.05.1990 - 6 W 62/09, GRUR 1991, 49; Fricke , in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 Rn. 15; Endress Wanckel , 5. Aufl. 2017, Rn. 135, 140 f. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11

    Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne

    Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung ist, dass dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung bekannt ist (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2005, 479, 480; OLG Frankfurt GRUR 1991, 49 ff.; Wanckel, Foto- und Bildrecht, 2. Aufl., Rn 137).
  • AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12

    Doku-Soaps - man muss sich nicht vorführen lassen

    Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung ist weiter, dass dem Einwilligenden Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung bekannt war oder bekannt gegebene wurden (OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479; OLG Frankfurt a.M., GRUR 1991, 49; Wandtke/Bullinger, § 22 KUG Rn. 15).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist und die geplante Veröffentlichung Vorgänge betrifft, die für den Betroffenen unangenehm sind und er unerwartet mit der Situation konfrontiert wird (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479, 480; LG Hamburg, NRW-RR 2005, 1357).

  • LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung ist weiter, dass dem Einwilligenden Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung bekannt war oder bekannt gegeben wurden (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479; OLG Frankfurt a.M., GRUR 1991, 49; Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum UrhR, § 22 KUG Rn. 15).
  • LG Bochum, 26.10.2007 - 5 O 37/07

    Amtshaftung wegen der Anfertigung von Filmaufnahmen anlässlich der polizeilichen

    Hierüber muss zuvor eine Aufklärung stattgefunden haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 140; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11

    Recht am eigenen Bild und Wort: Konkludente Einwilligung in Filmaufnahmen während

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine stillschweigende Einwilligung voraus, dass dem Abgebildeten Zweck und Umfang der geplanten Veröffentlichung erkennbar bzw. bekannt sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 = ZUM-RD 2010, 320 [zitiert nach juris]; vgl. auch Urteil vom 8. Mai 1990, 6 W 62/90 = NJW-RR 1990, 1439; OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2004, 7 U 10/04 = NJW-RR 2005, 479; Prinz/Peters; Medienrecht, Rn. 834; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. A., Rn. 173; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 7 Rn. 63).
  • KG, 19.12.2017 - 10 W 163/17

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Filmaufnahmen: Fehlen einer

    Das ist jedenfalls dann Voraussetzung für die Annahme, der Betroffene sei mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden, wenn dieser im Umgang mit Medien unerfahren und der Gegenstand der Veröffentlichung für ihn unangenehm ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 7 U 10/04, Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.04.2012, 16 U 189/11, Rn. 24).
  • OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die

    Unter Zugrundelegung der besonderen Umstände der Anfertigung und Veröffentlichung des betreffenden Filmmaterials (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 4.5.2004, Az.: 7 U 10/04; OLG München, AfP 1992, 78) ist auch eine konkludente Einwilligung nicht anzunehmen.
  • LG Kleve, 21.01.2009 - 2 O 229/07

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Filmaufnahmen;

  • LG Hamburg, 22.02.2019 - 324 O 427/17

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung eines Kundenfotos auf der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht