Rechtsprechung
BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Gleichheitssatzes iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte Anforderungen an die Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH
- Wolters Kluwer
Sicherung eines persönlichen Darlehens durch Abtretung von Lebensversicherungsverträgen; Abschluss eines Kreditvertrages, um sich gegenüber den anderen Gläubigern eine bessere Rechtsposition zu beschaffen; Verletzung der Grundrechte durch die Ablehnung eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1, § 817 Satz 2; ZPO § 114
Zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB im summarischen Verfahren bei der Rückforderung sicherungshalber gewährter Leistungen - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Prozesskostenhilfe; sicherungshalber bewirkte Leistungen; Kondiktionsausschluss gem.§ 817 Satz 2 BGB
Verfahrensgang
- OLG München, 23.08.2004 - 5 W 1596/04
- BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 161
- NJW-RR 2005, 500
- WM 2004, 2481
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auslegung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bezüglich der Anforderungen an die Erfolgsaussicht einer Klage sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfGE 81, 347 ).
Ein Fachgericht, das § 114 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
- BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 m.w.N.). - BGH, 02.12.1955 - I ZR 46/54
Rückforderung einer Sicherung (§ 817 BGB)
Auszug aus BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
Für Leistungen, die nur sicherungshalber bewirkt werden und bestimmungsgemäß zurückzugeben sind, wenn der Sicherungszweck entfällt, treffe diese Voraussetzung nicht zu (BGHZ 19, 205 ff. = NJW 1956, S. 177 f. m.w.N. zur Rechtsprechung des Reichsgerichts;… im Ergebnis ebenso Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 4. Aufl., 2004, § 817 Rn. 25 unter Darstellung der unterschiedlichen Begründungsansätze;… Westermann, in: Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 11. Aufl., 2004, § 817 Rn. 14;… Sprau, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., 2004, § 817 Rn. 17).
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ;… vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ;… vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, juris Rn. 13;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).Ein solcher Verstoß ist erst recht anzunehmen, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10
Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach …
Denn es entspricht zum einen einhelliger Ansicht, dass die Rüge der fehlenden Schriftform nach §§ 623, 126 BGB vom Anwendungsbereich des § 4 KSchG nicht erfasst wird (Rn.9) und zum anderen, dass die fehlende Erfolgsaussicht nicht verneint werden darf, wenn das Gericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur abweicht oder die Erfolgsaussicht der Klage von einer bisher nicht hinreichend geklärten, schwierigen Tat- oder Rechtsfrage abhängt (BVerfG vom 8. November 2004, 1 BvR 2095/04, NJW-RR 2005, 500; vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, NJW 2008, 1060).(Rn.10).Es stellt eine mit Art. 3 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG unvereinbare Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nach § 114 ZPO dar, wenn das Gericht - selbst bei Heranziehung schlüssiger Argumente und guter Begründung - in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (so BVerfG vom 8. November 2004, 1 BvR 2095/04, NJW-RR 2005, 500).
- BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09
Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ;… vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ;… vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, juris, Rn. 13;… vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris, Rn. 17).Ein solcher Verstoß ist erst recht anzunehmen, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris, Rn. 17).
- VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 17/16
Rechtsschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; Amtshaftung; hinreichende …
Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es dabei zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 81, 347, 358 f; BVerfGK 17, 156, 160; BVerfG, Beschluss vom 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 -, EuGRZ 2013, 630, 633) oder das Gericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung und herrschender Literaturmeinung abweichen will (vgl. BVerfGK 4, 161, 164). - OLG Frankfurt, 07.01.2009 - 5 WF 196/08
Anrechnung fiktiven Arbeitseinkommens bei der Berechnung des Unterhalts
Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 500, 501; BGH NJW 1994, 1160, 1161).9 Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 500, 501; BGH NJW 1994, 1160, 1161).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - L 6 AS 1033/12 Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchzuentscheiden", verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
Auch hier bedarf es weiterer Überprüfungen, die nicht in das PKH-Verfahren vorzuverlagern sind (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 -1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12 Ein Gericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden können, verkennt die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris). - OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte …
Da das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über streitige und höchstrichterliche noch nicht entschiedene Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden (BVerfG NJW-RR 2005, 500; BGH FamRZ 2005, 1477), kann die - relevante - Frage nach der Wirksamkeit der Klausel jedenfalls nicht im Prozesskostenhilfeverfahren beantwortet werden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 7 AS 66/14
Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Ein Gericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden können, verkennt die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1229/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2012 - L 6 AS 596/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 10 R 148/11
Auslegung eines nach Erlass eines Widerspruchsbescheides an den …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2013 - L 6 AS 781/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - L 4 KR 52/12
Krankenversicherung - Prozesskostenhilfe - Klageverfahren wegen Kostenerstattung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 2 A 192/10
Anordnung, formell illegale Nutzung Ladenlokals mit Betrieb …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - II-10 WF 16/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 19
Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt - 16 F 157/01
- OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - II-10 WF 16/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1379 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 500
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Oldenburg, 19.04.2006 - 14 UF 32/06
Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von betrieblichen Rentenanwartschaften im …
Dieses Guthaben ist nicht als Deckungskapital einer Rentenversicherung im Sinn des § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG anzusehen, weil das Anrecht des Antragstellers - im Gegensatz zur Ansicht des Familiengerichts - auf eine Kapitalleistung gerichtet ist, die jedoch nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt (vgl. BGH NJW 1984, 299; BGH NJW 2005, 1379), und nicht auf eine Rentenleistung.Demgemäß ist - weil auch das Wahlrecht bislang nicht ausgeübt worden ist - davon auszugehen, dass die Altersversorgung des Antragstellers in ihrer jetzigen Form auf eine Kapitalzahlung ausgerichtet ist und ein Versorgungsausgleich demgemäß nicht stattfindet (vgl. auch die eine vergleichbare Versorgungsvereinbarung betreffende Entscheidung BGH NJW 2005, 1379).
- OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07
Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art - …
Einwendungen, die auf Vorschriften des allgemeinen Rechts oder auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind jedoch nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (…Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 11 Rn. 47;… Hartung/Römermann RVG 2. Aufl., § 11 Rn. 130; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO). - OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - 24 W 69/11
Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Welche Einwendungen sind möglich?
Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO). - OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06 Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist rechtlich zutreffend; er entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2002, 9 W 82/02, SchlHA 2002, 103; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.06.2004, WF 16/04, NJW 2005, 1379 Ls.).