Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.06.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04   

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https://dejure.org/2004,3733
BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 (https://dejure.org/2004,3733)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 (https://dejure.org/2004,3733)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2004 - 1 BvR 2095/04 (https://dejure.org/2004,3733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sicherung eines persönlichen Darlehens durch Abtretung von Lebensversicherungsverträgen; Abschluss eines Kreditvertrages, um sich gegenüber den anderen Gläubigern eine bessere Rechtsposition zu beschaffen; Verletzung der Grundrechte durch die Ablehnung eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1, § 817 Satz 2; ZPO § 114
    Zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB im summarischen Verfahren bei der Rückforderung sicherungshalber gewährter Leistungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 161
  • NJW-RR 2005, 500
  • WM 2004, 2481
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auslegung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bezüglich der Anforderungen an die Erfolgsaussicht einer Klage sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfGE 81, 347 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1955 - I ZR 46/54

    Rückforderung einer Sicherung (§ 817 BGB)

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04
    Für Leistungen, die nur sicherungshalber bewirkt werden und bestimmungsgemäß zurückzugeben sind, wenn der Sicherungszweck entfällt, treffe diese Voraussetzung nicht zu (BGHZ 19, 205 ff. = NJW 1956, S. 177 f. m.w.N. zur Rechtsprechung des Reichsgerichts; im Ergebnis ebenso Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 4. Aufl., 2004, § 817 Rn. 25 unter Darstellung der unterschiedlichen Begründungsansätze; Westermann, in: Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 11. Aufl., 2004, § 817 Rn. 14; Sprau, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., 2004, § 817 Rn. 17).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ; vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ; vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, juris Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).

    Ein solcher Verstoß ist erst recht anzunehmen, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10

    Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach

    Denn es entspricht zum einen einhelliger Ansicht, dass die Rüge der fehlenden Schriftform nach §§ 623, 126 BGB vom Anwendungsbereich des § 4 KSchG nicht erfasst wird (Rn.9) und zum anderen, dass die fehlende Erfolgsaussicht nicht verneint werden darf, wenn das Gericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur abweicht oder die Erfolgsaussicht der Klage von einer bisher nicht hinreichend geklärten, schwierigen Tat- oder Rechtsfrage abhängt (BVerfG vom 8. November 2004, 1 BvR 2095/04, NJW-RR 2005, 500; vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, NJW 2008, 1060).(Rn.10).

    Es stellt eine mit Art. 3 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG unvereinbare Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nach § 114 ZPO dar, wenn das Gericht - selbst bei Heranziehung schlüssiger Argumente und guter Begründung - in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (so BVerfG vom 8. November 2004, 1 BvR 2095/04, NJW-RR 2005, 500).

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ; vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ; vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, juris, Rn. 13; vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris, Rn. 17).

    Ein solcher Verstoß ist erst recht anzunehmen, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris, Rn. 17).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - II-10 WF 16/04   

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https://dejure.org/2004,5927
OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - II-10 WF 16/04 (https://dejure.org/2004,5927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2004 - II-10 WF 16/04 (https://dejure.org/2004,5927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - II-10 WF 16/04 (https://dejure.org/2004,5927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 19
    Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 16 F 157/01
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - II-10 WF 16/04

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1379 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Oldenburg, 19.04.2006 - 14 UF 32/06

    Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von betrieblichen Rentenanwartschaften im

    Dieses Guthaben ist nicht als Deckungskapital einer Rentenversicherung im Sinn des § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG anzusehen, weil das Anrecht des Antragstellers - im Gegensatz zur Ansicht des Familiengerichts - auf eine Kapitalleistung gerichtet ist, die jedoch nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt (vgl. BGH NJW 1984, 299; BGH NJW 2005, 1379), und nicht auf eine Rentenleistung.

    Demgemäß ist - weil auch das Wahlrecht bislang nicht ausgeübt worden ist - davon auszugehen, dass die Altersversorgung des Antragstellers in ihrer jetzigen Form auf eine Kapitalzahlung ausgerichtet ist und ein Versorgungsausgleich demgemäß nicht stattfindet (vgl. auch die eine vergleichbare Versorgungsvereinbarung betreffende Entscheidung BGH NJW 2005, 1379).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art -

    Einwendungen, die auf Vorschriften des allgemeinen Rechts oder auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind jedoch nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 11 Rn. 47; Hartung/Römermann RVG 2. Aufl., § 11 Rn. 130; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - 24 W 69/11

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Welche Einwendungen sind möglich?

    Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06
    Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist rechtlich zutreffend; er entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2002, 9 W 82/02, SchlHA 2002, 103; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.06.2004, WF 16/04, NJW 2005, 1379 Ls.).
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