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   OLG Schleswig, 17.08.2004 - 8 UF 266/03   

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https://dejure.org/2004,4826
OLG Schleswig, 17.08.2004 - 8 UF 266/03 (https://dejure.org/2004,4826)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.08.2004 - 8 UF 266/03 (https://dejure.org/2004,4826)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. August 2004 - 8 UF 266/03 (https://dejure.org/2004,4826)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückschluss auf eine eheähnliche Verfestigung einer Beziehung; Geburt eines Kindes aus der nach einer Scheidung begonnenen Beziehung als Indiz für eine eheähnliche Verfestigung; Nachträgliche Kürzung des Unterhalts aus Billigkeitsgründen

  • Judicialis

    BGB § 1579 Nr. 7; ; BGB § 1615 h

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 7 ; BGB § 1615 h
    Unterhaltskürzung aus Billigkeitsgründen - eheähnliche Verfestigung einer neuen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei neuer Beziehung fällt der Ehegattenunterhalt weg!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1579 Nr. 7 § 1615h
    Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt bei Geburt eines Kindes von neuem Partner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.08.2004 - 8 UF 266/03
    Entgegen der Ansicht des Familiengerichts sind dabei die Ansparabschreibungen nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2004, 1177).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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