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   OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05   

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https://dejure.org/2005,2184
OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05 (https://dejure.org/2005,2184)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2005 - 31 Wx 72/05 (https://dejure.org/2005,2184)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05 (https://dejure.org/2005,2184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247
    Formwirksame Testamentserrichtung bei handschriftlichen Änderungen und Ergänzungen auf Kopie

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Formwirksames Testament durch eigenhändige Änderungen auf Kopie eines eigenhändigen Testaments

  • Judicialis

    BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247
    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des eigenhändigen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 68 (Leitsatz)

    BGB § 2247
    Formwirksames Testament durch eigenhändige Änderungen auf Kopie eines handschriftlichen Testaments

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fotokopie des Testaments abändern?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herstellung eines formwirksamen Testamentes; Änderung der Fotokopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testamentes; Vorliegen eines Testierwillens in Form eines Aufhebungswillens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament geändert - Sind Änderungen gültig, die auf einer Fotokopie des Originaltestaments vorgenommen werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 11
  • Rpfleger 2006, 74
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Es ist daher unschädlich, wenn die Niederschrift auf mehreren, nicht miteinander verbundenen Blättern erfolgt, sofern diese inhaltlich ein Ganzes sind und eine einheitliche Willenserklärung enthalten (vgl. BayObLG vom 6.9.1990 FamRZ 1991, 370/371; Staudinger/ Baumann, § 2247 Rn. 53).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Da der Erblasser früher Geschriebenes handschriftlich auf weiteren Blättern zu einem formgültigen Testament ergänzen kann, ist zu folgern, dass diese Ergänzung auch auf einer hierzu gefertigten Kopie erfolgen kann; dies gilt insbesondere dann, wenn für die Erblasserin - wie hier - hierfür ein Bedürfnis besteht, weil sie das Original weggegeben hatte und zudem schwer krank war (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653/655).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    (1) Die formwirksame Errichtung eines eigenhändig geschriebenen ordentlichen Testaments muss weder in einem einheitlichen Akt noch in einer einzigen Urkunde erfolgen (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB, vgl. BayObLG vom 5.6.1992, BayObLGZ 1992, 181/187).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Dieses Formerfordernis ist unerlässlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (BayObLG aaO; BGHZ 47, 68/70; Staudinger/Baumann BGB (2003) § 2247 Rn. 33).
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Todeszeitpunkt eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BayObLG vom 24.7.1984, BayObLGZ 1984, 194/196, 197).
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89

    Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung eines Testaments; Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
    "Eigenhändigkeit" im Sinn von § 2247 BGB bedeutet, dass der Erblasser den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand selbst schreiben muss (BayObLG vom 30.11.1989, FamRZ 1990, 441/442).
  • OLG Köln, 22.07.2020 - 2 Wx 131/20

    Ohne Unterschrift gehts nicht - Änderungen eines Testaments bedürfen immer der

    Maßgeblich ist daher, dass die letztwillige Verfügung am Ende der erforderlichen Form entspricht und der Erblasser sie als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung ansah und als solche behandelt wissen wollte (vgl. OLG München, Beschluss v. 25.10.2005, 31 Wx 72/05 m.w.N.).
  • OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10

    Testament: Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie des

    Zum Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Unterschrift des Erblassers für Ergänzungen, die der Erblasser auf einer Fotokopie seines unterschriebenen Originaltestaments anbringt (im Anschluss an OLG München NJW-RR 2006, 11).

    Dieses Formerfordernis ist unerlässlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (OLG München NJW-RR 2006, 11 m.w.N.).

  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    2 Z 5/90">FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 2727/19

    Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden

    Der Satz ist unvollständig und enthält insbesondere keine Anordnung, die aus sich heraus verständlich wäre, weil sich ihm nicht entnehmen lässt, wem das Genannte zugewandt werden soll; es fehlt somit an einem eigenständigen Sinn des Geschriebenen (vgl. in OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34) m.w.N.).

    Dieses Erfordernis folgt daraus, dass in Fällen der beschriebenen Art das Testament aus der Gesamtheit der einzelnen, für sich genommen keine sinnvolle Aussage enthaltenden Erklärungsteile besteht (vgl. OLG München, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 31 Wx 72/05, ZEV 2006, 33 (34); OLG München, Beschluss vom 31. August 2011 - 31 Wx 179/10, ZEV 2012, 41 (42); BeckOGK/Grziwotz, 1.9.2019, § 2247 Rn. 29: "in diesem Fall besteht das Testament im Original der früheren unvollständigen Erklärung sowie den Ergänzungen auf der hiervon gefertigten Fotokopie").

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    In einem solchen Fall ist nur eine einmalige Unterschrift erforderlich, die sich auf dem letzten Blatt befinden muss (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 54; BayObLGZ 1970, 173, 178; FamRZ 1988, 1211, 1212; FamRZ 1991, 370, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653; OLG München ZEV 2006, 33; OLG Hamm DNotZ 2011, 702, 703).
  • AG Leverkusen, 20.05.2020 - 9 VI 174/19
    " Unter dieser Voraussetzung können auch Änderungen des Erblassers in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 11 m. w. Nachw.) oder die eigenhändige Ergänzung der Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen unvollständigen Textes (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 185) Teil eines formwirksamen Testaments sein." (NJW-RR 2011, 164).
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