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   BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03   

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https://dejure.org/2006,10892
BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03 (https://dejure.org/2006,10892)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2006 - 1 BvR 54/03 (https://dejure.org/2006,10892)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2006 - 1 BvR 54/03 (https://dejure.org/2006,10892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und Unterlassung von Äußerungen im geschäftlichen Verkehr; Verstoß gegen die Ausschließlichkeit der Tätigkeit als Vermittlungsagent im Versicherungsbüro; Rufbeeinträchtigung auf Grund Behauptungen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AVAD 7 -, AVAD-Eintrag, Verletzung der Ausschließlichkeit, Unterlassungsanspruch, Abgrenzung Tatsachenbehauptung / Werturteil, Nachweistätigkeit gegenüber einem VM nach Ablehnung der Risikoeindeckung durch das vertretene VU kein Verstoß gegen die Ausschließlichkeit, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1130
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Jedoch sind grundrechtsbeschränkende Vorschriften des einfachen Rechts wiederum im Lichte des eingeschränkten Grundrechts auszulegen, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ).

    Für Werturteile hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Abwägungsregeln entwickelt, die der fundamentalen Bedeutung der Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ).

    Die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ).

    Darin liegt eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

    Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ).

    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).

    Darin liegt eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Für Werturteile hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Abwägungsregeln entwickelt, die der fundamentalen Bedeutung der Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ).

    Die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ).

    Meinungsäußerungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 90, 241 ).

    Sie sind daher der Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Darin liegt eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

    Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Für Werturteile hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Abwägungsregeln entwickelt, die der fundamentalen Bedeutung der Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ).

    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Für Werturteile hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Abwägungsregeln entwickelt, die der fundamentalen Bedeutung der Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ).

    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).

    Darin liegt eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Jedoch sind grundrechtsbeschränkende Vorschriften des einfachen Rechts wiederum im Lichte des eingeschränkten Grundrechts auszulegen, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ).

    Für sie ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 85, 1 ).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).

    Darin liegt eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BVerfGE 99, 185, 196 = NJW 1999, 1322, 1324; BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW-RR 2006, 1130, 1131).

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, bei der Abwägung ins Gewicht (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131; Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - aaO).

  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Daher ist beispielsweise die Äußerung des Inhabers einer Versicherungs-Generalvertretung, ihm lägen Beweise dafür vor, dass ein früher bei ihm beschäftigter hauptberuflicher Untervertreter gegen die Ausschließlichkeit verstoßen habe, als Tatsachenbehauptung anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 BvR 54/03, Rn. 18).
  • LG Frankenthal, 22.05.2023 - 6 O 18/23

    Unterlassung einer Online-Bewertung

    Unwahre Tatsachenbehauptungen fallen von vornherein nicht in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfG, NJW-RR 2006, 1130 f.; BGH, BGHZ 199, 237 ff.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, regelmäßig bei der Abwägung ins Gewicht (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131; Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - aaO).
  • LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 130/16

    Unterlassung, Meinungsäußerung, Nachbarstreit

    a) Die Aussage, der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagten verleumdet und beleidigt, enthält keine dem objektiven Wahrheitsbeweis zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern ist als eine wertende Äußerung von der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Verfügungsbeklagten zu 1. (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt (vgl. BVerfG NJW-RR 2006, 1130, 1131; BGH NJW 2016, 1584f. Rd.15 - 17; BGH NJW 2006, 830ff. Rd.63 und Rd.70; Palandt/Sprau, aaO., § 823 Rd.102 und 103 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

    Zwar kann eine Tatsachenbehauptung bspw. angenommen werden, wenn jemand ausdrücklich hinzufügt, dass für seine Aussage "Beweise vorlägen" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 BvR 54/03, Rn. 18).
  • OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11

    Internet; Drittauskunft

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW-RR 2006, 1130, 1131; NJW 2003, 1856; BGH VersR 2008, 793).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache

    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 1.3.2006 - 1 BvR 54/03 -, Juris Rn. 13).

    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 1.3.2006 - 1 BvR 54/03 -, Juris Rn. 14).

  • OLG Naumburg, 24.05.2022 - 1 U 292/19

    Ansprüche des Eigentümers eines aufgrund einer Suchmeldung in die öffentliche

    Unwahr verlautbarte Tatsachen über sein Kunsteigentum, welche dem bemakelten Gemälde nicht nur Teile des Wertes (vgl. hierzu BGH MDR 1985, 1011), sondern den Markt schlechthin entziehen, muss der Kläger nicht hinnehmen (BVerfG NJW-RR 2006, 1130, 1131 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21

    Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in

    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 1.3.2006 - 1 BvR 54/03 -, Juris Rn. 13).

    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 1.3.2006 - 1 BvR 54/03 -, Juris Rn. 14).

  • LG Heidelberg, 09.05.2018 - 1 O 42/18

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts im Internet: Twitter-Äußerung

  • KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07

    Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren

  • VG Aachen, 10.01.2017 - 4 L 968/16

    Unterlassung von Äußerungen; Hoheitsträger; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs;

  • LG Augsburg, 12.04.2010 - 82 O 836/10

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung eines

  • LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10

    Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht

  • KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09

    Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest

  • LG Bonn, 09.09.2016 - 1 O 415/15

    Rechtschutzbedürfnis, Unterlassung, Äußerung im Prozess

  • KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch gegen zusammenfassende

  • LG Köln, 19.01.2011 - 28 O 810/10

    Verfügungsanspruch auf Untersagung einer potenziell wettbewerbschädigenden

  • ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15

    Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen

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