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   OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05   

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https://dejure.org/2005,1258
OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05 (https://dejure.org/2005,1258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 (https://dejure.org/2005,1258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 11 UF 218/05 (https://dejure.org/2005,1258)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung von Unterhalt allein von einem Elternteil bei tatsächlicher Leistungsunfähigkeit des anderen; Verweisung des Kindes auf etwaige fiktiv zuzurechnende Einkünfte des nicht leistungsfähigen Elternteils; Erwerbsobliegenheit des Unterhalt verlangenden volljährigen ...

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1603 II 2; ; BGB § 1607 II 1; ; BGB § 1610 II; ; BGB § 1611; ; BGB § 1611 I; ; BGB § 1611 I 1; ; BGB § 1612b III; ; BSHG § 91 I

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Verwirkung bestehender Unterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Barunterhaltspflicht eines volljährig gewordenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren Unterhaltsanspruch kürzen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wissen überschätzt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Barunterhaltspflicht bei Volljährigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Studentin kämpft um Ausbildungsunterhalt - Anspruch gegen den Vater durch unberechtigte Strafanzeige teilweise verwirkt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unberechtigte Strafanzeige kann den Unterhaltsanspruch kürzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Unterhalt wegen unberechtigter Strafanzeige gegen den Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1890 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 509
  • FamRZ 2006, 1479 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin ist das für sie gezahlte Kindergeld angesichts der alleinigen Inanspruchnahme des Beklagten auf Barunterhalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03-), der der Senat insoweit folgt, analog § 1612b III BGB in voller Höhe anzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 21.03.1995 - 1 WF 19/95

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs infolge Kontaktverweigerung des volljährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Koblenz, 28.02.2000 - 13 UF 566/99

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 2 WF 174/11

    Pause von zwei Monaten zwischen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

    Nach dem Ende der Schulzeit kann das Kind vielmehr im Regelfall eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509 ff., m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.06.2011 - 2 UF 7/11).
  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08

    Volljährigenunterhalt: Bedarf eines Studenten; Studiengebühren als Mehrbedarf;

    Nach allgemeiner Ansicht gilt die Ersatzpflicht nach § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der bisher betreuende, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtige Elternteil allenfalls fiktiv zuzurechnende Einkünfte hat (OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1607 Rdn. 12; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rdn. 608).
  • OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 UF 5/23

    Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren,

    Für die Übergangszeit zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums bestand hier hingegen keine Erwerbsobliegenheit, weil ihr eine Erholungsphase zuzubilligen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05, NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2012 - 2 WF 174/11, FamRZ 2012, 1648).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R

    Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen

    Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken Urteil vom 29.3.1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 mwN; OLG Naumburg Beschluss vom 10.5.2007 - 4 UF 94/07 - FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl OLG Hamm Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Als Beispiele für schwere Verfehlungen werden insbesonders tätliche Angriffe auf den Verpflichteten (Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Auflage, § 1611 BGB, Rn. 5), ständig grobe Beleidigungen und Bedrohungen (OLG München, a.a.O.), falsche Anschuldigungen (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509) und Schädigung des Verpflichteten in seiner beruflichen und wirtschaftlichen Stellung (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 1235) genannt.
  • OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Indes ist in dem vorliegenden Fall der Antragstellerin zu 2) nach dem Schulabschluß eine Übergangszeit zur Erholung und Orientierung zuzubilligen, denn unmittelbar nach dem Schulabschluß muß dem Abiturienten die Möglichkeit gegeben werden, sich über seinen weiteren beruflichen Werdegang und die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Studium, Ausbildung) Klarheit zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes Rdn. 2_81a).

    Nach Abschluß der Schule konnte sie weiter bis einschließlich Juni 2018 annehmen, Unterhaltsansprüche gegen den Antragsgegner zu haben, weil die Rechtsprechung Abiturienten üblicherweise eine Übergangszeit nach dem Schulabschluß von in der Regel drei Monaten zugesteht, um sich zu erholen, und sich Klarheit über den weiteren Werdegang zu verschaffen, in der sie nach wie vor ohne Erwerbsobliegenheit unterhaltsberechtigt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Rdn. 2_81a).

  • OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB

    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).
  • AG Wismar, 16.11.2016 - 3 F 812/16

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Gleichstellung des

    Das Gericht teilt die Auffassung, dass nach dem Ende des Schulbesuches dem Antragsgegner zunächst eine gewisse Erholungsphase zuzubilligen war (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2005 - Az.: 11 UF 218/05 -, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch

    Denn ihr war nach Ende des tatsächlichen Schulbesuchs eine gewisse Erholungsphase zuzubilligen, daneben war ihr aber auch eine angemessene Orientierungs- und Vorbereitungszeit einzuräumen, um sich zunächst einmal darüber klar zu werden, welchen Ausbildungsweg sie weiter einschlagen wollte und wo dies geschehen sollte, bevor sie sich anschließend um eine Umsetzung ihrer gefassten Entschlüsse bemühen konnte bzw. musste (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 25 WF 64/12

    Unterhaltsberechtigung eines volljährigen Kindes für die Ableistung eines

    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 5 R 76/11

    Rentenversicherung - Anspruch auf Halbwaisenrente - Übergangzeit - unvermeidbare

  • OLG Koblenz, 17.09.2019 - 13 UF 341/19
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